i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> ehefähigkeitszeugnis
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1167331091

Beitrag begonnen von john am 28.12.2006 um 19:38:11

Titel: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 28.12.2006 um 19:38:11
Hallo
Mich würde mal interessiern, ob es eigentlich einen Rechtssanspruch auf Erteilung eines EFZ gibt? Oder kann das Standesamt dieses verweigern?

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Ralf am 29.12.2006 um 02:34:57

john schrieb am 28.12.2006 um 19:38:11:
Oder kann das Standesamt dieses verweigern?


Sicher kann es das, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Ein paar mehr Infos könnten nicht schaden!

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 29.12.2006 um 11:25:27
Hi,

ganz allgemein wird es abgelehnt werden können wenn die Voraussetzungen für eine Eheschließung nicht erfüllt sind, weil Ehehindernisse bestehen, etwa weil nnoch eine Ehe besteht oder sonstige doppelseitig wirkende Ehehindernisse in der Person des anderen Ehepartners bestehen.

Auch für eine (hinterher) aufhebbare Ehe (Stichwort Scheinehe) darf kein EFZ ausgestellt werden.

Weil es dafür mannigfaltige Gründe geben kann, wären etwas eingehendere Informationen sicher hilfreich ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 29.12.2006 um 21:05:38

ronny schrieb am 29.12.2006 um 11:25:27:
Hi,

ganz allgemein wird es abgelehnt werden können wenn die Voraussetzungen für eine Eheschließung nicht erfüllt sind, weil Ehehindernisse bestehen, etwa weil nnoch eine Ehe besteht oder sonstige doppelseitig wirkende Ehehindernisse in der Person des anderen Ehepartners bestehen.

Auch für eine (hinterher) aufhebbare Ehe (Stichwort Scheinehe) darf kein EFZ ausgestellt werden.

Weil es dafür mannigfaltige Gründe geben kann, wären etwas eingehendere Informationen sicher hilfreich ;)

Grüße
Ronny ;)




und welche informationen wären da hilfreich? nachdem was was mir die standesbeamtin sagte, müßten die papiere meiner freundin vorher überprüft werden. aber dies ist ja eigentlich nur erforderlich bei einem visaantrag. da ich aber dort heiraten wollte, und vorläufig nicht an eine einreise nach D gedacht ist, sehe ich eigentlich keinen hinderungsgrund.



PS. ich hätte dir gerne eine pn geschickt, aber leider geht das erst ab 5 beiträgen.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von inge am 06.01.2007 um 14:27:56

Zitat:
nachdem was was mir die standesbeamtin sagte, müßten die papiere meiner freundin vorher überprüft werden

EFZ = "Es gibt keinen Grund der gegen eine Heirat von Herrn X mit Frau Y spricht"
Natürlich müssen dazu die Papiere deiner Verlobten geprüft werden, was hast du denn gedacht. Rein theoretisch könnte deine Verlobte ja (evtl durch Adoption) deine Schwester/Tochter sein und dann wäre eine Heirat nach deutschem Recht nicht möglich.

Das ganze hat auch nix mit FZF-Visa etc zu tun. Wenn man im Ausland heiratet ist für das FZF-Visum ja auch nur die Heiratskurkunde nötig und keine (alten) Ledigkeitsbescheinigungen, EFZs etc.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 08.01.2007 um 20:46:51
sorry, den grund kann ich nicht nachvollziehen. nach meinem wissenstand bescheinigt ein EFZ doch nur, das ICH nicht event. schon verheiratet bin, oder sonst ein grund dagegen spricht, das ich heirate.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 08.01.2007 um 20:52:47

Zitat:
nach meinem wissenstand bescheinigt ein EFZ doch nur, das ICH nicht event. schon verheiratet bin, oder sonst ein grund dagegen spricht, das ich heirate.


Sorry das ist der falsche Wissensstand ;)

Ein EFZ gilt immer NUR für die beabsichtigte Eheschließung zweier bestimmter bekannter und deswegen namentlich genannter natürlicher Personen.

Beide müssen zwingend im EFZ genannt sein ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von inge am 08.01.2007 um 23:57:53
Weil ja immer wieder empfohlen:
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehefaehigkeitszeugnis.html

Zitat:
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Das "nicht verheiratet" ist dann sowas wie eine Ledigkeitsbescheinigung (gibt's in D nicht), was hier evtl eine "Aufenthaltsbescheinigung" wäre. In einigen Ländern reicht eine solche zur Heirat, da dort Familienstand und Religion aufgeführt werden. Es gibt aber auch Länder, die wissen, dass es in D ein EFZ gibt und dieses dann auch erwarten ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 22.01.2007 um 20:48:56
Zu dem Thema noch ein paar Fragen.
Kann man dieses EFZ eigentlich auch an seinem 2. Wohnsitz beantragen, oder muss das am Hauptwohnsitz geschehen?
Wie lange muss man eigentlich bereits an seinem Wohnsitz gemeldet sein um ein EFZ zu bekommen?
Ist die Auslegung der Regularien eigentlich in jedem Standesamt verschieden, oder sind die Regeln wenigstens in dem jeweiligen Bundesland einheitlich?  
Danke für Antworten.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 23.01.2007 um 07:26:49
Hallo,

das EFZ ist vom Standesamt des (Haupt-) Wohnsitzes auszustellen, die Regelung beruht auf einer Bundesvorschrift (DA fürStandesbeamte) , und wird einheitlich angewandt , weswegen die "Trickserei" beim Wohnsitz nichts bringt, ausser Verzögerungen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 23.01.2007 um 12:52:16
Ok, also komplett ummelden ist angesagt. Bliebe noch die Antwort auf die zweite Frage, wie lange muss man bereits angemeldet sein?
Das mit der Zeitverzögerung ist relativ. Ob ich ein paar Tage oder ein paar Monate verliere ist schon ein unterschied.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Blaise am 23.01.2007 um 13:42:08
Hallo,


Zitat:
Ok, also komplett ummelden ist angesagt. Bliebe noch die Antwort auf die zweite Frage, wie lange muss man bereits angemeldet sein?  
Das mit der Zeitverzögerung ist relativ. Ob ich ein paar Tage oder ein paar Monate verliere ist schon ein unterschied.


Die Zuständigkeit des Standesbeamten richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt und nicht nach der "Anmeldung". Deshalb ist auch die Dauer der Anmeldung nicht von Bedeutung. Siehe auch:

Zitat:
§ 6 Abs. 2 Personenstandsgesetz:
Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Unter mehreren zuständigen Standesbeamten haben die Verlobten die Wahl.

Vielleicht sollten Sie versuchen, die Probleme bei der Ausstellung mit dem EFZ mit dem jetzt zuständigen Standesamt zu regeln und nicht über eine "Anmeldung" eine andere Zuständigkeit erreichen wollen.

Soweit Sie der Meinung sind, dass das Standesamt Ihnen zu Unrecht das EFZ verweigert, können Sie einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsbehelf) bestehen und gegen diesen dann beim zuständigen Amtsgericht Rechtsmittel (Antrag auf Anweisung des Standesbeamten, § 45 Abs. 1 PStG) einlegen.

Ein solches Rechtsmittel kann, wenn es denn zulässig und begründet ist, auch relativ schnell zum gewünschten Erfolg führen.

Blaise

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Marpo am 23.01.2007 um 15:35:30
Hallo John!

Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Was hindert Dich eigentlich daran, die von Deinem Standesbeamten geforderten Unterlagen zu besorgen?
Hat Deine Verlobte Schwierigkeiten diese zu beschaffen oder hältst Du die Forderungen des Standesamtes einfach nur für bürokratischen Quatsch?

Was gibt Dir die Gewissheit oder vielleicht "Hoffnung", dass es bei einem anderen Standesamt "besser" laufen würde?
Was ich nicht glaube, denn das Verfahren, wie Ronny schon richtigerweise geschrieben hat, läuft nach der Dienstanweisung für Standesbeamte (DA) und diese ist bundeseinheitlich anzuwenden, von jedem Standesbeamten.
Die "Ummelderei" bringt nichts, außer zusätzlicher Rennerei und Zeitverlust. Und Zeit scheinst Du ja scheinbar keine zu haben.

Wenn Du möchtest, dass wir Dir konkret helfen, sind ein paar mehr Angaben notwendig.
Wo lebt Deine Verlobte? Welche Staatsangehörigkeit hat Sie? War Sie schon mal verheiratet? Wenn ja, welche Staatsangehörigkeit hatte Ihr Ex-Mann?

Gruß
Marpo

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 23.01.2007 um 16:54:21

Marpo schrieb am 23.01.2007 um 15:35:30:
Hallo John!

Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Was hindert Dich eigentlich daran, die von Deinem Standesbeamten geforderten Unterlagen zu besorgen?
Hat Deine Verlobte Schwierigkeiten diese zu beschaffen oder hältst Du die Forderungen des Standesamtes einfach nur für bürokratischen Quatsch?

Was gibt Dir die Gewissheit oder vielleicht "Hoffnung", dass es bei einem anderen Standesamt "besser" laufen würde?
Was ich nicht glaube, denn das Verfahren, wie Ronny schon richtigerweise geschrieben hat, läuft nach der Dienstanweisung für Standesbeamte (DA) und diese ist bundeseinheitlich anzuwenden, von jedem Standesbeamten.
Die "Ummelderei" bringt nichts, außer zusätzlicher Rennerei und Zeitverlust. Und Zeit scheinst Du ja scheinbar keine zu haben.

Wenn Du möchtest, dass wir Dir konkret helfen, sind ein paar mehr Angaben notwendig.
Wo lebt Deine Verlobte? Welche Staatsangehörigkeit hat Sie? War Sie schon mal verheiratet? Wenn ja, welche Staatsangehörigkeit hatte Ihr Ex-Mann?

Gruß
Marpo



Hallo Marpo
An der Beschaffung der Unterlagen hindert mich eigentlich gar nichts. Die habe ich alle eingereicht. Allerdings wurde mir nach ein paar Tagen dann mitgeteilt, diese Unterlagen müssten vor Ort überprüft werden. Das wiederum könnte u. U.  bis zu einem Jahr dauern. Und das halte ich für bürokratischen Quatsch. Unter anderem auch deshalb, weil ein Freund von mir sein EFZ innerhalb von drei Tagen hatte. Allerdings in Bayern. Also bringt die ummelderei scheinbar doch was.
Meine Freundin lebt auf den Philippinen, und war noch nie verheiratet.  
Das Problem das ich habe, ist eigentlich, das ich es partout nicht verstehe, wieso man mir quasi verbietet zu heiraten. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um einen Visaantrag, sondern lediglich die Heirat. Es steht noch nicht einmal fest, ob sie überhaupt nach Deutschland reisen wird. Ich kann es mir nämlich absolut gut vorstellen, mich aus unserem gastlichen Land zu verabschieden. Und selbst wenn sie irgendwann auf die Idee käme, ein Visa zu beantragen, wäre dann noch immer noch zeit ihre Papiere zu überprüfen.

Gruß John

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 23.01.2007 um 18:32:26
Hallo John,

ich kann mir heute kaum noch einen normalen Standesbeamten vorstellen, der die inhaltliche Prüfung der Urkunden nicht kennt, aber es gibt durchaus einen gewissen Spielraum den manche meinen in der von Dir beschriebenen Form ausfüllen zu müssen.

Zum Glück ist es keiner von meinen ;)

Grüße
Ronny ;)

BTW: Die inhaltliche Prüfung bzw. deren Zulässigkeit und Erforderlichkeit ist eigentlich gerichtlich bereits abgekaspert ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Saxonicus am 23.01.2007 um 18:58:42
Warum heiratest Du dann nicht einfach auf den Philippinen, denn dort müßte das dann doch wesentlich unkomplizierter zu bewerkstelligen sein ?

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 23.01.2007 um 19:00:47

Saxonicus schrieb am 23.01.2007 um 18:58:42:
Warum heiratest Du dann nicht einfach auf den Philippinen, denn dort müßte das dann doch wesentlich unkomplizierter zu bewerkstelligen sein ?


Dafür braucht er ja das EFZ ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 23.01.2007 um 19:11:54

ronny schrieb am 23.01.2007 um 18:32:26:
Hallo John,

ich kann mir heute kaum noch einen normalen Standesbeamten vorstellen, der die inhaltliche Prüfung der Urkunden nicht kennt, aber es gibt durchaus einen gewissen Spielraum den manche meinen in der von Dir beschriebenen Form ausfüllen zu müssen.

Zum Glück ist es keiner von meinen ;)

Grüße
Ronny ;)

BTW: Die inhaltliche Prüfung bzw. deren Zulässigkeit und Erforderlichkeit ist eigentlich gerichtlich bereits abgekaspert ;)



Sorry, ich kann dir da nicht ganz folgen. Vieleicht kannst du mir das mit einfachen Worten erklären was du genau meinst. Wird die Urkundenüberprüfung nun benötigt oder etwa doch nicht? Danke

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 23.01.2007 um 20:07:35

Zitat:
Wird die Urkundenüberprüfung nun benötigt oder etwa doch nicht? Danke


Hallo,

meiner Meinung nach gibts kein EFZ ohne Urkundenprüfung ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Marpo am 24.01.2007 um 08:36:31
Hallo John!

Zur Erklärung bzgl. Urkundenüberprüfung:

Um eine ausländische Urkunde hier in D verwenden zu können, ist es grundsätzlich erforderlich, dass diese Urkunde von der zuständigen deutschen Botschaft legalisiert wird. Also in Deinem Fall von der deutschen Botschaft in Manila.

Allerdings gibt es Länder, und die Philippinen gehören dazu, für die das Auswärtige Amt die Legalisation, aufgrund des in diesen Ländern unsicheren Urkundenwesens, eingestellt hat.
In diesen Fällen kann der Standesbeamte, dem die Urkunde vorgelegt wird, eine Überprüfung direkt vor Ort durch die deutsche Botschaft verlangen, wenn er es für nötig hält.; so die Rechtslage.

Aber eigentlich ist diese Überprüfung bei Urkunden aus diesen Ländern immer erforderlich und sollte auch immer verlangt werden.
Denn, wieso sollte der hiesige Standesbeamte das Urkundenwesen eines Landes anders beurteilen, als das Auswärtige Amt, das logischerweise viel bessere Informationen besitzt?

Zur Lektüre empfehle ich Dir das Merkblatt der deutschen Botschaft in Manila. Zu finden unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/ddPhilippinen.pdf

Gruß
Marpo

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 24.01.2007 um 09:13:01
Nur als Ergänzung zu verstehen:

Das Thema war schon mal erläutert:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051/0#0



Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von hge2001 am 24.01.2007 um 09:28:27
Hallo,

bei uns (deutsch-philippinisch) war es ende 2004 noch so:

Das EFZ hätte ich bei Vorlage der Papiere gleich mitnehmen können.
Jedoch für Anmeldung zur Eheschliessung (-> Heiratsvisum) wurde die Urkundenprüfung eingeleitet.

Ich kann mir vorstellen, dass die Standesämter dies auch heute noch unterschiedlich handhaben.

hge

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von john am 24.01.2007 um 12:27:48
Ich denke mal, einige haben mich nicht richtig verstanden. Es geht NICHT um ein Heiratsvisum. Sondern lediglich um die HEIRAT DORT. Deswegen verstehe ich diese überprüfungsorgie beim besten willen nicht. Niemand will in diese schöne D einreisen. Im gegenteil, ich will weg.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 24.01.2007 um 13:07:50

Zitat:
Ich denke mal, einige haben mich nicht richtig verstanden


Doch doch, keine Sorge ;)

Nur, für die Ausstellung eines EFZ gelten eben die gleichen Spielregeln, wie für eine Eheschließung und deswegen auch die "Prüfungsorgie" ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von hge2001 am 24.01.2007 um 13:17:41

john schrieb am 24.01.2007 um 12:27:48:
Ich denke mal, Niemand will in diese schöne D einreisen. Im gegenteil, ich will weg.


Ich weiss nicht, warum du dich mit der Heirat unter Zeitdruck setzt.

Du kannst doch jederzeit auf die Philippinen fliegen, mit deiner Lieben zusammen wohnen , in Ruhe die Prüfung der Papiere abwarten und danach heiraten.

hge

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Ulf am 28.01.2007 um 19:11:51

ronny schrieb am 24.01.2007 um 13:07:50:
Nur, für die Ausstellung eines EFZ gelten eben die gleichen Spielregeln, wie für eine Eheschließung und deswegen auch die "Prüfungsorgie" ;)


Es wird also auch auf Scheinehe hin geprüft, wenn man diese Ehe zumindest für die ersten Jahre nicht in Europa leben will?

Gruß, ULF

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 29.01.2007 um 09:36:32

Zitat:
Es wird also auch auf Scheinehe hin geprüft, wenn man diese Ehe zumindest für die ersten Jahre nicht in Europa leben will?


Zwar schon fast akademisch, aber...

Theoretisch JA, denn nur für eine Ehe im Sinne von Jehova wäre ein EFZ auszustellen, ansonsten gäbe es ja kaum das Mitwirkungsverbot des § 1310 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz.

Grüße
Ronny ;)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.