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(D/ Phil-Ehe) Annulement nach Annulierung in D...? (Gelesen: 20.331 mal)
aha
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16.11.2006 um 09:08:48
 
Hallo,

Und erstmal Vielen Dank für alle Postings von euch.

Habe gestern mit einem RA gesprochen. Der bietet aufgrund der Gegebenheiten, sprich ''nichtvollzogene Ehe'' Annulierung unserer (auf den Philippinen geschlossenen) Ehe an. Das kommt mir sehr entgegen, da ich meiner noch Ehefrau nicht die Zukunft verbauen möchte, scheint mir dieser Weg der bessere. Die erzkatholische RP (Republik Philippinen) kennt nämlich keine Scheidung, wohl aber die Annulierung der Ehe.

So nun zur Frage:
Abgesehen von der Namensgleichheit: Annulement - Annulierung...
Ist beides gleich viel wert? Oder bestehen die philipppinen Behörden auf ein gesondertes Verfahren zwecks Annulierung unserer Ehe? Ich hoffe nämlich, daß sie mit offiziellen Deutschen Annulierungspapieren* schneller zum gewünschten Annulement kommt. 

Das wäre nämlich erstens sehr zeitaufwendig und würde zweitens, so hab ich es mal im Philippinenforum gelesen satte 10.000€ kosten. Und das wär mir als Abschiedsgeschenk definitiv zu teuer.


aha


* aus denen dann auch der Grund für die Annulierung ''die nicht vollzogene Ehe'' hervor geht.
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« Zuletzt geändert: 16.11.2006 um 09:26:46 von aha »  
 
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Antwort #1 - 16.11.2006 um 09:16:19
 
Hallo,

Du solltest Dich aus meiner Erfahrung heraus nicht auf diesen Deal einlassen.

Die Anerkennung dieses Annulements für den deutschen Rechtsbereich ist ein jahrelanges Verfahren, wir hatten hier mal im Personenstandsrecht so einen Fall.

Du solltest bedenken, dass das Annulement für Dich nicht bedeutet dass die Ehe bereits als aufgelöst gilt, sondern ein förmliches Anerkennungsverfahren nach Art. 7 FamRÄndG erforderlich ist . Folglich kannst Du eine neue Ehe erst dann eingehen wenn Du die deutsche Anerkennungsurkunde in den Händen hältst.

Ausserdem wage ich zu bezweifeln, dass philippinisches Recht noch anwendbar ist, weil ihr beide Euren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ehe hier in deutschland hattet und damit ausschließlich deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung kommen kann. Dies würde eine Anerkennung u.U. sogar verhindern.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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aha
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Antwort #2 - 16.11.2006 um 09:34:27
 
Hi Ronny,

Nicht daß wir uns falsch verstehen. Unsere derzeitige (frische) Ehe soll hier in D annuliert werden.

Und meine Frage zielte just in die andere Richtung, Richtung Philippinen ab, ob meine Frau in ihrem Heimatland so evtl. schneller an das philippinische Annulement kommt, als wenn wir uns per Scheidung trennen.

Die Philippinen kennen ja keine Scheidung und bestehen auf dieses Annulement, daher meine Frage...

Geht es schneller, unkomplizierter und billiger für sie wenn wir unsere Ehe hier in D annulieren lassen. Rechtlich ist das möglich da unsere Ehe nicht vollzogen wird.


Gruß aha
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ronny
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Antwort #3 - 16.11.2006 um 09:44:59
 
Zitat:
Nicht daß wir uns falsch verstehen. Unsere derzeitige (frische) Ehe soll hier in D annuliert werden. 



Das gibt es halt nicht, welche Rechtsgrundlage soll dafür herhalten ?

Es gibt hier zwar das Rechtsinstitut der Aufhebung einer Ehe:

siehe dazu §§ 1313 ff BGB aber..

die Aufhebungsgründe sind abschließend im § 1314 BGB aufgezählt. Und der Nichtvollzug der Ehe ist keiner der dort genannten Aufhebungsgründe Zwinkernd

Dazu kommt, dass die Aufhebung der Ehe ebenfalls nur durch Urteil erfolgt, und sich die Rechtsfolgen einschl. evtl. Unterhaltsansprüche nach § 1318 BGB bestimmen.

Zitat:
Rechtlich ist das möglich da unsere Ehe nicht vollzogen wird.


Halte ich für ein Märchen, sorry Zwinkernd

Ohne zu lügen sicher nicht möglich Zwinkernd
Wie gesagt, wer das behauptet sollte mir mal die Rechtsgrundlage nennen Zwinkernd

Das BGB findest Du z.B. bei www.dejure.org

Grüße
Ronny Zwinkernd



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Antwort #4 - 16.11.2006 um 09:57:55
 
Zurück zur Frage bitte.
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Antwort #5 - 16.11.2006 um 10:12:40
 
Wenn die Frage ist: "Hilft es meiner dann-Ex-Frau auf den Phillipinen?", dann lautet die übliche Antwort im Forum: Frage des phil. Rechts und demzufolge in diesem Forum nicht abschließend zu klären, da es sich hier um ein Forum zu Fragen des deutschen Rechts (mit Betonung auf Ausländerrecht) handelt.

Wie Ronny dir ja bereits gesagt hat (und da ist er sicherlich mehr Fachmann als die meisten anderen), ist eine Annulierung deiner Ehe in D schwierig, da möglicherweise die Annulierungsgründe fehlen. Möglicherweise erledigt sich damit dann auch das Problem, es deiner noch-Frau für die Zukunft "leichter" zu machen.

Zitat:
Rechtlich ist das möglich da unsere Ehe nicht vollzogen wird.

"Wurde" trifft aber offensichtlich zu. Einmaliger Sex (im Sinne von "ein Mal" und nicht "überwältigend") ist ja sogar schon ausreichend um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Die Ehe ist also durchaus bereits "vollzogen" worden.
Und der Grund, warum "kein Sex" kein Aufhebungsgrund ist, dürfte sein, dass die Eheleute grundsätzlich frei in der Gestaltung der Ehe sind und Sex in der Ehe zwar üblich, aber nicht vorgeschrieben ist.
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Antwort #6 - 16.11.2006 um 10:16:57
 
aha schrieb am 16.11.2006 um 09:57:55:
Zurück zur Frage bitte.


Welcher Frage ?
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Antwort #7 - 16.11.2006 um 10:24:54
 
ronny schrieb am 16.11.2006 um 10:16:57:
Welcher Frage ?

Zitat:
Abgesehen von der Namensgleichheit: Annulement - Annulierung...
Ist beides gleich viel wert? Oder bestehen die philipppinen Behörden auf ein gesondertes Verfahren zwecks Annulierung unserer Ehe?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.11.2006 um 10:53:19
 
zur Anullierung in Deutschland, sie Ronnies Beiträge.
Wenn ihr beide in Deutschland lebt, gilt deutsches Recht, also Scheidung möglich, wobei diese, nach philippinischen Recht auch anerkannt wird. Brauchst du blos den Familycode der Philippinen zu lesen. Die Frau kann dann, ohne Probleme, selbst in den Philippinen wieder heiraten.
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aha
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Antwort #9 - 16.11.2006 um 11:04:39
 
bezugnehmend auf den vorangegangenen Thread:

unsere Ehe ist ja im Nationalen Landesheiratsregister der RP registriert.
Und bevor meine Frau wieder heiraten darf muß sie da raus.

Wie kommt es denn, daß alle Welt davon spricht, daß die Filipina erst dann wieder heiraten darf, wenn das Annulement erfolgt ist. Irr ich mich - ich hab bisher immer so verstanden, daß es keine Scheidungen auf den Philippinen gibt...??


Gruß aha
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Antwort #10 - 16.11.2006 um 11:09:57
 
aha schrieb am 16.11.2006 um 11:04:39:
bezugnehmend auf
...
ich hab bisher immer so verstanden, daß es keine Scheidungen auf den Philippinen gibt...??


Gruß aha

Genauer gesagt:

http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/scheidung/scheidung_ausland.ht...
Zitat:
Auf der 4. Stufe (ART. 14 II - IV EGBGB) wird den Eheleuten ein Wahlrecht unter bestimmten Umständen gegeben.

Erwähnenswert und wichtig in diesem Zusammenhang ist das „Deutschenprivileg“ (ART. 17 I Satz 2 EGBGB). Das bedeutet, das für einen Deutschen für die Scheidung Deutsches Recht gilt, wenn die Ehe nach dem sich aus ART. 14 ergebenen Recht gar nicht geschieden werden kann. Solche Rechtssysteme gibt es. Beispiele sind: Andorra, Dominikanische Republik, Malta, Philippinen und der Vatikan)


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Antwort #11 - 16.11.2006 um 11:19:22
 
... was mal wieder sehr hilfreich ist, da es "aha" ja gar nicht darum geht, ob SEINE Scheidung in D anerkannt wird (und er dann wieder heiraten kann), sondern darum ob die Scheidung seiner noch-Frau in den Phil. anerkannt wird, bzw. ein "anulement" zur Folge hat.

Der "Spanier-Beschluss" des BVerfG sagt ja sogar, dass ein ausländisches Ehehindernis (nicht Anerkunng einer Scheidung im kath. Spanien) nicht zu beachten ist (Randbedingungen?), wenn es gegen den deutschen "ordre public" verstößt und ansonsten rein deutsches Recht angewendet wird.
Das käme wohl hier frühestens zum Tragen, wenn die phil.Frau sich in D rechtskräftig scheiden läßt, die Scheidung in den Phil nicht möglich ist, aber sie wieder in D heiraten möchte.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 16.11.2006 um 12:15:37
 
ein philippinischer Staatsangehöriger, der mit einem Ausländer verheiratet ist und im Ausland lebt und im Ausland geschieden wird, gilt nach philippinischen Recht als geschieden und kann ohne Problem auch wieder heiraten
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Antwort #13 - 16.11.2006 um 13:17:48
 
Zitat:
ein philippinischer Staatsangehöriger, der mit einem Ausländer verheiratet ist und im Ausland lebt und im Ausland geschieden wird, gilt nach philippinischen Recht als geschieden und kann ohne Problem auch wieder heiraten


Ich nehme an, dass die Verweise auf entsprechende Gesätze sehr hilfreich würden Smiley
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Antwort #14 - 16.11.2006 um 13:27:23
 
Das seh' ich auch so Smiley

Ernas, hast Du vielleicht den passenden Link parat?
Danke an alle und besonders an ''inge'', hab mich schon misverstanden gefühlt.


Gruß aha
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