Zitat:Nicht daß wir uns falsch verstehen. Unsere derzeitige (frische) Ehe soll hier in D annuliert werden.
Das gibt es halt nicht, welche Rechtsgrundlage soll dafür herhalten ?
Es gibt hier zwar das Rechtsinstitut der Aufhebung einer Ehe:
siehe dazu §§ 1313 ff BGB aber..
die Aufhebungsgründe sind abschließend im § 1314 BGB aufgezählt. Und der
Nichtvollzug der Ehe ist keiner der dort genannten Aufhebungsgründe
Dazu kommt, dass die Aufhebung der Ehe ebenfalls nur durch Urteil erfolgt, und sich die Rechtsfolgen einschl. evtl. Unterhaltsansprüche nach § 1318 BGB bestimmen.
Zitat:Rechtlich ist das möglich da unsere Ehe nicht vollzogen wird.
Halte ich für ein Märchen, sorry
Ohne zu lügen sicher nicht möglich
Wie gesagt, wer das behauptet sollte mir mal die Rechtsgrundlage nennen
Das BGB findest Du z.B. bei
www.dejure.orgGrüße
Ronny