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ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 10.897 mal)
john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.12.2006 um 19:38:11
 
Hallo
Mich würde mal interessiern, ob es eigentlich einen Rechtssanspruch auf Erteilung eines EFZ gibt? Oder kann das Standesamt dieses verweigern?
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Ralf
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Antwort #1 - 29.12.2006 um 02:34:57
 
john schrieb am 28.12.2006 um 19:38:11:
Oder kann das Standesamt dieses verweigern?


Sicher kann es das, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Ein paar mehr Infos könnten nicht schaden!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 29.12.2006 um 11:25:27
 
Hi,

ganz allgemein wird es abgelehnt werden können wenn die Voraussetzungen für eine Eheschließung nicht erfüllt sind, weil Ehehindernisse bestehen, etwa weil nnoch eine Ehe besteht oder sonstige doppelseitig wirkende Ehehindernisse in der Person des anderen Ehepartners bestehen.

Auch für eine (hinterher) aufhebbare Ehe (Stichwort Scheinehe) darf kein EFZ ausgestellt werden.

Weil es dafür mannigfaltige Gründe geben kann, wären etwas eingehendere Informationen sicher hilfreich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.12.2006 um 21:05:38
 
ronny schrieb am 29.12.2006 um 11:25:27:
Hi,

ganz allgemein wird es abgelehnt werden können wenn die Voraussetzungen für eine Eheschließung nicht erfüllt sind, weil Ehehindernisse bestehen, etwa weil nnoch eine Ehe besteht oder sonstige doppelseitig wirkende Ehehindernisse in der Person des anderen Ehepartners bestehen.

Auch für eine (hinterher) aufhebbare Ehe (Stichwort Scheinehe) darf kein EFZ ausgestellt werden.

Weil es dafür mannigfaltige Gründe geben kann, wären etwas eingehendere Informationen sicher hilfreich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd




und welche informationen wären da hilfreich? nachdem was was mir die standesbeamtin sagte, müßten die papiere meiner freundin vorher überprüft werden. aber dies ist ja eigentlich nur erforderlich bei einem visaantrag. da ich aber dort heiraten wollte, und vorläufig nicht an eine einreise nach D gedacht ist, sehe ich eigentlich keinen hinderungsgrund.



PS. ich hätte dir gerne eine pn geschickt, aber leider geht das erst ab 5 beiträgen.
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inge
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Antwort #4 - 06.01.2007 um 14:27:56
 
Zitat:
nachdem was was mir die standesbeamtin sagte, müßten die papiere meiner freundin vorher überprüft werden

EFZ = "Es gibt keinen Grund der gegen eine Heirat von Herrn X mit Frau Y spricht"
Natürlich müssen dazu die Papiere deiner Verlobten geprüft werden, was hast du denn gedacht. Rein theoretisch könnte deine Verlobte ja (evtl durch Adoption) deine Schwester/Tochter sein und dann wäre eine Heirat nach deutschem Recht nicht möglich.

Das ganze hat auch nix mit FZF-Visa etc zu tun. Wenn man im Ausland heiratet ist für das FZF-Visum ja auch nur die Heiratskurkunde nötig und keine (alten) Ledigkeitsbescheinigungen, EFZs etc.
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john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.01.2007 um 20:46:51
 
sorry, den grund kann ich nicht nachvollziehen. nach meinem wissenstand bescheinigt ein EFZ doch nur, das ICH nicht event. schon verheiratet bin, oder sonst ein grund dagegen spricht, das ich heirate.
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ronny
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Antwort #6 - 08.01.2007 um 20:52:47
 
Zitat:
nach meinem wissenstand bescheinigt ein EFZ doch nur, das ICH nicht event. schon verheiratet bin, oder sonst ein grund dagegen spricht, das ich heirate.


Sorry das ist der falsche Wissensstand Zwinkernd

Ein EFZ gilt immer NUR für die beabsichtigte Eheschließung zweier bestimmter bekannter und deswegen namentlich genannter natürlicher Personen.

Beide müssen zwingend im EFZ genannt sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 08.01.2007 um 23:57:53
 
Weil ja immer wieder empfohlen:
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehefaehigkeitszeugnis.html
Zitat:
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Das "nicht verheiratet" ist dann sowas wie eine Ledigkeitsbescheinigung (gibt's in D nicht), was hier evtl eine "Aufenthaltsbescheinigung" wäre. In einigen Ländern reicht eine solche zur Heirat, da dort Familienstand und Religion aufgeführt werden. Es gibt aber auch Länder, die wissen, dass es in D ein EFZ gibt und dieses dann auch erwarten Zwinkernd
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john
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.01.2007 um 20:48:56
 
Zu dem Thema noch ein paar Fragen.
Kann man dieses EFZ eigentlich auch an seinem 2. Wohnsitz beantragen, oder muss das am Hauptwohnsitz geschehen?
Wie lange muss man eigentlich bereits an seinem Wohnsitz gemeldet sein um ein EFZ zu bekommen?
Ist die Auslegung der Regularien eigentlich in jedem Standesamt verschieden, oder sind die Regeln wenigstens in dem jeweiligen Bundesland einheitlich? 
Danke für Antworten.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #9 - 23.01.2007 um 07:26:49
 
Hallo,

das EFZ ist vom Standesamt des (Haupt-) Wohnsitzes auszustellen, die Regelung beruht auf einer Bundesvorschrift (DA fürStandesbeamte) , und wird einheitlich angewandt , weswegen die "Trickserei" beim Wohnsitz nichts bringt, ausser Verzögerungen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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john
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Antwort #10 - 23.01.2007 um 12:52:16
 
Ok, also komplett ummelden ist angesagt. Bliebe noch die Antwort auf die zweite Frage, wie lange muss man bereits angemeldet sein?
Das mit der Zeitverzögerung ist relativ. Ob ich ein paar Tage oder ein paar Monate verliere ist schon ein unterschied.
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Blaise
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Antwort #11 - 23.01.2007 um 13:42:08
 
Hallo,

Zitat:
Ok, also komplett ummelden ist angesagt. Bliebe noch die Antwort auf die zweite Frage, wie lange muss man bereits angemeldet sein? 
Das mit der Zeitverzögerung ist relativ. Ob ich ein paar Tage oder ein paar Monate verliere ist schon ein unterschied.


Die Zuständigkeit des Standesbeamten richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt und nicht nach der "Anmeldung". Deshalb ist auch die Dauer der Anmeldung nicht von Bedeutung. Siehe auch:
Zitat:
§ 6 Abs. 2 Personenstandsgesetz:
Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Unter mehreren zuständigen Standesbeamten haben die Verlobten die Wahl.

Vielleicht sollten Sie versuchen, die Probleme bei der Ausstellung mit dem EFZ mit dem jetzt zuständigen Standesamt zu regeln und nicht über eine "Anmeldung" eine andere Zuständigkeit erreichen wollen.

Soweit Sie der Meinung sind, dass das Standesamt Ihnen zu Unrecht das EFZ verweigert, können Sie einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsbehelf) bestehen und gegen diesen dann beim zuständigen Amtsgericht Rechtsmittel (Antrag auf Anweisung des Standesbeamten, § 45 Abs. 1 PStG) einlegen.

Ein solches Rechtsmittel kann, wenn es denn zulässig und begründet ist, auch relativ schnell zum gewünschten Erfolg führen.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Marpo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #12 - 23.01.2007 um 15:35:30
 
Hallo John!

Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Was hindert Dich eigentlich daran, die von Deinem Standesbeamten geforderten Unterlagen zu besorgen?
Hat Deine Verlobte Schwierigkeiten diese zu beschaffen oder hältst Du die Forderungen des Standesamtes einfach nur für bürokratischen Quatsch?

Was gibt Dir die Gewissheit oder vielleicht "Hoffnung", dass es bei einem anderen Standesamt "besser" laufen würde?
Was ich nicht glaube, denn das Verfahren, wie Ronny schon richtigerweise geschrieben hat, läuft nach der Dienstanweisung für Standesbeamte (DA) und diese ist bundeseinheitlich anzuwenden, von jedem Standesbeamten.
Die "Ummelderei" bringt nichts, außer zusätzlicher Rennerei und Zeitverlust. Und Zeit scheinst Du ja scheinbar keine zu haben.

Wenn Du möchtest, dass wir Dir konkret helfen, sind ein paar mehr Angaben notwendig.
Wo lebt Deine Verlobte? Welche Staatsangehörigkeit hat Sie? War Sie schon mal verheiratet? Wenn ja, welche Staatsangehörigkeit hatte Ihr Ex-Mann?

Gruß
Marpo
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john
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Antwort #13 - 23.01.2007 um 16:54:21
 
Marpo schrieb am 23.01.2007 um 15:35:30:
Hallo John!

Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Was hindert Dich eigentlich daran, die von Deinem Standesbeamten geforderten Unterlagen zu besorgen?
Hat Deine Verlobte Schwierigkeiten diese zu beschaffen oder hältst Du die Forderungen des Standesamtes einfach nur für bürokratischen Quatsch?

Was gibt Dir die Gewissheit oder vielleicht "Hoffnung", dass es bei einem anderen Standesamt "besser" laufen würde?
Was ich nicht glaube, denn das Verfahren, wie Ronny schon richtigerweise geschrieben hat, läuft nach der Dienstanweisung für Standesbeamte (DA) und diese ist bundeseinheitlich anzuwenden, von jedem Standesbeamten.
Die "Ummelderei" bringt nichts, außer zusätzlicher Rennerei und Zeitverlust. Und Zeit scheinst Du ja scheinbar keine zu haben.

Wenn Du möchtest, dass wir Dir konkret helfen, sind ein paar mehr Angaben notwendig.
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Gruß
Marpo



Hallo Marpo
An der Beschaffung der Unterlagen hindert mich eigentlich gar nichts. Die habe ich alle eingereicht. Allerdings wurde mir nach ein paar Tagen dann mitgeteilt, diese Unterlagen müssten vor Ort überprüft werden. Das wiederum könnte u. U.  bis zu einem Jahr dauern. Und das halte ich für bürokratischen Quatsch. Unter anderem auch deshalb, weil ein Freund von mir sein EFZ innerhalb von drei Tagen hatte. Allerdings in Bayern. Also bringt die ummelderei scheinbar doch was.
Meine Freundin lebt auf den Philippinen, und war noch nie verheiratet. 
Das Problem das ich habe, ist eigentlich, das ich es partout nicht verstehe, wieso man mir quasi verbietet zu heiraten. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um einen Visaantrag, sondern lediglich die Heirat. Es steht noch nicht einmal fest, ob sie überhaupt nach Deutschland reisen wird. Ich kann es mir nämlich absolut gut vorstellen, mich aus unserem gastlichen Land zu verabschieden. Und selbst wenn sie irgendwann auf die Idee käme, ein Visa zu beantragen, wäre dann noch immer noch zeit ihre Papiere zu überprüfen.

Gruß John
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Antwort #14 - 23.01.2007 um 18:32:26
 
Hallo John,

ich kann mir heute kaum noch einen normalen Standesbeamten vorstellen, der die inhaltliche Prüfung der Urkunden nicht kennt, aber es gibt durchaus einen gewissen Spielraum den manche meinen in der von Dir beschriebenen Form ausfüllen zu müssen.

Zum Glück ist es keiner von meinen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW: Die inhaltliche Prüfung bzw. deren Zulässigkeit und Erforderlichkeit ist eigentlich gerichtlich bereits abgekaspert Zwinkernd
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