Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??? (Gelesen: 5.251 mal)
aynur
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gözler kalbin aynasidir,
hic yalan söylemezler!!


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu???
08.12.2006 um 11:32:22
 
Hab mal noch ein Problem:

Wenn mein Mann nach Begleichung der Abschiebekosten und Einreisesperre wieder kommen kann, was kommt denn dann alles auf uns zu an Behördenkram? Gibt es irgendwelche Dinge,die ich beachten muss? Oder irgendwelche Sachen wo ich aufpassen muss?
Er hat schon einen Arbeitsplatz in Aussicht... Kann er da gleich anfangen oder müssen wir erstmal eine Arbeitserlaubnis beantragen? Und welchen Aufenthaltsstatus wird er erstmal bekommen?

Danke im Voraus... Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  

Die Augen sind der Spiegel des Herzens, &&sie können nicht lügen!!
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #1 - 08.12.2006 um 11:42:35
 
Hallo,

erst mal zum Meldeamt Eurer Stadt und den Wohnsitz anmelden.

Dann mit Pass, Heiratsurkunde und Meldebescheinigung zur Ausländerbehörde zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis. Nehmt zur Sicherheit auch mal Deine letzten Gehaltsbescheinigungen und den Mietvertrag Eurer Wohnung mit.

Auf dem Antragsformular bei "Aufenthaltszweck" könnt Ihr "eheliche Lebensgemeinschaft mit meiner deutschen Ehefrau" eintragen.

Mit Erhalt der AE hat Dein Mann automatisch eine Arbeitserlaubnis. Diesbezüglich braucht Ihr nichts mehr zu machen.

Sinnvoll ist es, wenn Ihr die Behördengänge immer gemeinsam macht (von wegen Verdacht auf Scheinehe) und Euch hinterher auch immer Notizen darüber macht, was besprochen wurde und mit wem.

Bezüglich Integrationskurs könnt Ihr auch mal fragen wie das läuft (da kenne ich mich nicht so aus). Es ist sinnvoll, wenn Dein Mann einen macht, da sich so die Zeit bis zur Einbürgerung verkürzen kann.

Bezüglich Aufenthaltsstatus: AE wegen Ehe mit einer Deutschen. Wenn Ihr Glück habt, kriegt er gleich eine, die 3 Jahre gültig ist.

Und dann .... viel Glück und Erfolg auf Eurem gemeinsamen Weg.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
aynur
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gözler kalbin aynasidir,
hic yalan söylemezler!!


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #2 - 08.12.2006 um 12:48:09
 
Ja danke danke, super da weiß ich schon mal echt weiter...

Wie ist das mit dem Integrationskurs... Muss er den auch machen wenn er gaqr nicht eingebürgert werden will?
Zum Seitenanfang
  

Die Augen sind der Spiegel des Herzens, &&sie können nicht lügen!!
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #3 - 11.12.2006 um 17:57:50
 
aynur schrieb am 08.12.2006 um 12:48:09:
Wie ist das mit dem Integrationskurs... Muss er den auch machen wenn er gaqr nicht eingebürgert werden will?


Eigentlich ja, aber es wird bei Ehegatten Deutscher nicht erzwungen, wenn sie stattdessen arbeiten gehen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sibo
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #4 - 11.12.2006 um 22:00:59
 
hallo zazakiz,
bewundernswert wie du kämpfst! Durchgedreht weiter so .........seid ja schon fast am ziel  hoffentlich Zwinkernd wegen dem intregations kurs würde ich dir empfehlen ihn dort vorher schon anzumelden..kommt besser an kannst ja nur vorteile durch haben..mache es gut und weiterhin viel kraft und erfolg...kussi
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
aynur
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gözler kalbin aynasidir,
hic yalan söylemezler!!


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #5 - 12.12.2006 um 09:09:06
 
Moin...

danke für die ratschläge und die Glückwücnsche für unsere zukunft... Das ist Balsam für meine Seele... Kuss
Zum Seitenanfang
  

Die Augen sind der Spiegel des Herzens, &&sie können nicht lügen!!
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #6 - 12.12.2006 um 11:56:32
 
ulf schrieb am 11.12.2006 um 17:57:50:
Eigentlich ja, aber es wird bei Ehegatten Deutscher nicht erzwungen, wenn sie stattdessen arbeiten gehen.



Hi,

schau mal § 44 Abs. 1 Nr. 1b) AufenthG


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
aynur
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gözler kalbin aynasidir,
hic yalan söylemezler!!


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #7 - 12.12.2006 um 12:27:44
 
Also wenn ich das Gesetz richtig verstehe, kann mein mann an einem Integrationskurs teilnehmen, wird aber nicht dazu "gezwungen" Zwinkernd

was wird in so einem Integrationskurs eigentlich beigebracht. Nur deutsch oder auch Allgemeinwissen über D.? hä?
Zum Seitenanfang
  

Die Augen sind der Spiegel des Herzens, &&sie können nicht lügen!!
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #8 - 12.12.2006 um 18:11:15
 
Ganz so einfach is nicht.
Theoretisch wäre er wohl verpflichtet teilzunehmen. Tut er das nicht, informiert ihn die ABH über mögliche Konsequenzen. Bei dt-vh gibt's aber keine Konsequenzen. Auch die erleichterte Einbürgerung (7 statt 8 Jahre) braucht ihn (bei weiterhin Bestand der Ehe) nicht zu interessieren, da er ja schon nach 3 Jahren "deutsch machen" darf.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
aynur
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gözler kalbin aynasidir,
hic yalan söylemezler!!


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #9 - 13.12.2006 um 11:32:17
 
Naja wie ich weiter oben schon geschrieben habe, möchte er ja gar nicht "deutsch" werden...
Und so wie ich das Gesetz verstanden habe, muss er den kurs nicht machen wenn er genügend deutsch kann... und das kann er. Er ist ja hier zwei oder drei jahre in eine schule gegangen und so...  Er kann sich ohne Hilfe verständigen und versteht auch eigentlich alles...
Aber selbst wenn er den Kurs machen "muss", ist das kein Beinbruch... Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  

Die Augen sind der Spiegel des Herzens, &&sie können nicht lügen!!
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #10 - 13.12.2006 um 11:57:30
 
Zitat:
was wird in so einem Integrationskurs eigentlich beigebracht. Nur deutsch oder auch Allgemeinwissen über D.?

Beides!
600 Stunden Sprachkurs, 30 Stunden Orientierungskurs.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
aynur
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gözler kalbin aynasidir,
hic yalan söylemezler!!


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #11 - 13.12.2006 um 12:13:12
 
Aha...

und was kann man unter "Orientierungskurs" verstehen?

Und 600 h Sprachkurs... soviel brauch er doch gar nicht?? hä?

Er spricht vernünftig deutsch und er versteht auch was man ihm sagt. Z.B kann ich ihm zutrauen das er ein Vorstellungsgespräach ohne Probleme "übersteht" oder Arbeitsanweisungen versteht und umsetzt...
Zum Seitenanfang
  

Die Augen sind der Spiegel des Herzens, &&sie können nicht lügen!!
 
IP gespeichert
 
Janey
Expertin
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #12 - 13.12.2006 um 12:28:26
 
"Der Integrationskurs fördert vor allem den zur Kommunikation und zur täglichen Verständigung unverzichtbaren Erwerb deutscher Sprachkenntnisse und umfasst auch grundlegende Angebote zum Verständnis der Rechts- und Wirtschaftsordnung, der Kultur, der Geschichte und der Lebensverhältnisse in Deutschland."
Zum Seitenanfang
  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
IP gespeichert
 
aynur
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Gözler kalbin aynasidir,
hic yalan söylemezler!!


Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #13 - 13.12.2006 um 12:32:03
 
Aha...

Wir werden sehen, was die Behörden dann sagen wenn er wieder hier ist. Und wenn die der Meinung sind, er braucht den Integrationskurs, dann macht er ihn auch... Ist doch alles kein Problem...  Zwinkernd
Es gibt glaube ich schlimmeres als einen Integrationskurs... Durchgedreht

Ich halt euch aufn laufenden...
Zum Seitenanfang
  

Die Augen sind der Spiegel des Herzens, &&sie können nicht lügen!!
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Antwort #14 - 15.12.2006 um 20:27:14
 
Im Fallle deines Mannes denke ich auch nicht das der Integrationskurs sinnvoll wäre, da er bereits deutsch ausreichend kann.

Zitat aus einer Verpflichtung zur Teilnahme am Integratinskurs

"Bei der erstmaligen Beantragung ihrer AE wurde festgestellt, dass Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache z.Z noch unzureichend sind und Sie sich daher nur unzureichend oder nur durch die Hilfe Dritter verständlich machen können"

Das sollte in eurem Fall dann ja wohl nicht zutreffen.

Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema