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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu???
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Beitrag begonnen von zazakiz9 am 08.12.2006 um 11:32:22

Titel: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu???
Beitrag von zazakiz9 am 08.12.2006 um 11:32:22
Hab mal noch ein Problem:

Wenn mein Mann nach Begleichung der Abschiebekosten und Einreisesperre wieder kommen kann, was kommt denn dann alles auf uns zu an Behördenkram? Gibt es irgendwelche Dinge,die ich beachten muss? Oder irgendwelche Sachen wo ich aufpassen muss?
Er hat schon einen Arbeitsplatz in Aussicht... Kann er da gleich anfangen oder müssen wir erstmal eine Arbeitserlaubnis beantragen? Und welchen Aufenthaltsstatus wird er erstmal bekommen?

Danke im Voraus... :D

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von Janna am 08.12.2006 um 11:42:35
Hallo,

erst mal zum Meldeamt Eurer Stadt und den Wohnsitz anmelden.

Dann mit Pass, Heiratsurkunde und Meldebescheinigung zur Ausländerbehörde zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis. Nehmt zur Sicherheit auch mal Deine letzten Gehaltsbescheinigungen und den Mietvertrag Eurer Wohnung mit.

Auf dem Antragsformular bei "Aufenthaltszweck" könnt Ihr "eheliche Lebensgemeinschaft mit meiner deutschen Ehefrau" eintragen.

Mit Erhalt der AE hat Dein Mann automatisch eine Arbeitserlaubnis. Diesbezüglich braucht Ihr nichts mehr zu machen.

Sinnvoll ist es, wenn Ihr die Behördengänge immer gemeinsam macht (von wegen Verdacht auf Scheinehe) und Euch hinterher auch immer Notizen darüber macht, was besprochen wurde und mit wem.

Bezüglich Integrationskurs könnt Ihr auch mal fragen wie das läuft (da kenne ich mich nicht so aus). Es ist sinnvoll, wenn Dein Mann einen macht, da sich so die Zeit bis zur Einbürgerung verkürzen kann.

Bezüglich Aufenthaltsstatus: AE wegen Ehe mit einer Deutschen. Wenn Ihr Glück habt, kriegt er gleich eine, die 3 Jahre gültig ist.

Und dann .... viel Glück und Erfolg auf Eurem gemeinsamen Weg.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von zazakiz9 am 08.12.2006 um 12:48:09
Ja danke danke, super da weiß ich schon mal echt weiter...

Wie ist das mit dem Integrationskurs... Muss er den auch machen wenn er gaqr nicht eingebürgert werden will?

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von Ulf am 11.12.2006 um 17:57:50

aynur schrieb am 08.12.2006 um 12:48:09:
Wie ist das mit dem Integrationskurs... Muss er den auch machen wenn er gaqr nicht eingebürgert werden will?


Eigentlich ja, aber es wird bei Ehegatten Deutscher nicht erzwungen, wenn sie stattdessen arbeiten gehen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von sibo am 11.12.2006 um 22:00:59
hallo zazakiz,
bewundernswert wie du kämpfst! :D weiter so .........seid ja schon fast am ziel  hoffentlich ;) wegen dem intregations kurs würde ich dir empfehlen ihn dort vorher schon anzumelden..kommt besser an kannst ja nur vorteile durch haben..mache es gut und weiterhin viel kraft und erfolg...kussi

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von zazakiz9 am 12.12.2006 um 09:09:06
Moin...

danke für die ratschläge und die Glückwücnsche für unsere zukunft... Das ist Balsam für meine Seele... :-*

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von DonCamillo am 12.12.2006 um 11:56:32

ulf schrieb am 11.12.2006 um 17:57:50:
Eigentlich ja, aber es wird bei Ehegatten Deutscher nicht erzwungen, wenn sie stattdessen arbeiten gehen.


Hi,

schau mal § 44 Abs. 1 Nr. 1b) AufenthG


DC

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von zazakiz9 am 12.12.2006 um 12:27:44
Also wenn ich das Gesetz richtig verstehe, kann mein mann an einem Integrationskurs teilnehmen, wird aber nicht dazu "gezwungen" ;)

was wird in so einem Integrationskurs eigentlich beigebracht. Nur deutsch oder auch Allgemeinwissen über D.? :-?

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von inge am 12.12.2006 um 18:11:15
Ganz so einfach is nicht.
Theoretisch wäre er wohl verpflichtet teilzunehmen. Tut er das nicht, informiert ihn die ABH über mögliche Konsequenzen. Bei dt-vh gibt's aber keine Konsequenzen. Auch die erleichterte Einbürgerung (7 statt 8 Jahre) braucht ihn (bei weiterhin Bestand der Ehe) nicht zu interessieren, da er ja schon nach 3 Jahren "deutsch machen" darf.

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von zazakiz9 am 13.12.2006 um 11:32:17
Naja wie ich weiter oben schon geschrieben habe, möchte er ja gar nicht "deutsch" werden...
Und so wie ich das Gesetz verstanden habe, muss er den kurs nicht machen wenn er genügend deutsch kann... und das kann er. Er ist ja hier zwei oder drei jahre in eine schule gegangen und so...  Er kann sich ohne Hilfe verständigen und versteht auch eigentlich alles...
Aber selbst wenn er den Kurs machen "muss", ist das kein Beinbruch... :D

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von maki am 13.12.2006 um 11:57:30

Zitat:
was wird in so einem Integrationskurs eigentlich beigebracht. Nur deutsch oder auch Allgemeinwissen über D.?

Beides!
600 Stunden Sprachkurs, 30 Stunden Orientierungskurs.

Gruß,

maki

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von zazakiz9 am 13.12.2006 um 12:13:12
Aha...

und was kann man unter "Orientierungskurs" verstehen?

Und 600 h Sprachkurs... soviel brauch er doch gar nicht?? :-?

Er spricht vernünftig deutsch und er versteht auch was man ihm sagt. Z.B kann ich ihm zutrauen das er ein Vorstellungsgespräach ohne Probleme "übersteht" oder Arbeitsanweisungen versteht und umsetzt...

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von Janey am 13.12.2006 um 12:28:26
"Der Integrationskurs fördert vor allem den zur Kommunikation und zur täglichen Verständigung unverzichtbaren Erwerb deutscher Sprachkenntnisse und umfasst auch grundlegende Angebote zum Verständnis der Rechts- und Wirtschaftsordnung, der Kultur, der Geschichte und der Lebensverhältnisse in Deutschland."

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von zazakiz9 am 13.12.2006 um 12:32:03
Aha...

Wir werden sehen, was die Behörden dann sagen wenn er wieder hier ist. Und wenn die der Meinung sind, er braucht den Integrationskurs, dann macht er ihn auch... Ist doch alles kein Problem...  ;)
Es gibt glaube ich schlimmeres als einen Integrationskurs... :D

Ich halt euch aufn laufenden...

Titel: Re: Was kommt nach der Wiedereinreise auf uns zu??
Beitrag von janetm am 15.12.2006 um 20:27:14
Im Fallle deines Mannes denke ich auch nicht das der Integrationskurs sinnvoll wäre, da er bereits deutsch ausreichend kann.

Zitat aus einer Verpflichtung zur Teilnahme am Integratinskurs

"Bei der erstmaligen Beantragung ihrer AE wurde festgestellt, dass Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache z.Z noch unzureichend sind und Sie sich daher nur unzureichend oder nur durch die Hilfe Dritter verständlich machen können"

Das sollte in eurem Fall dann ja wohl nicht zutreffen.

Grüsse

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