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EHE MIT ÄGYPTER (Gelesen: 3.739 mal)
Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 27.10.2006 um 13:13:48
 
ulf schrieb am 27.10.2006 um 12:33:54:
Aber § 39 begründet einen Anspruch auf Fallbearbeitung im Inland.
Genau. Darum geht es.
ronny schrieb am 27.10.2006 um 12:42:48:
Mehr aber auch nicht, der Anspruch muß sich auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehen.
Warum? Darum geht es ja gar nicht.
Zitat:
Aber § 39 AufenthV begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Titels und deswegen ist er materiell nichts anderes als der § 5 AufenthG Zwinkernd
Mit der gleichen Logik kann man auch behaupten, daß blau und rot materiell das gleiche sind, weil sie beide nicht gelb sind.

Abu
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