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Familienzusammenführung (Gelesen: 2.679 mal)
Holger73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.09.2006 um 18:18:36
 
Hallo

Ich habe meine Frau am 9.9.06 in Lima geheiratet. (Ich bin 33 und sie 24). Am 16.9.06 haben wir die Unterlagen zur Familienzusammenführung gemeinsam abgeben.

In der Botschaft hat keine Befragung bezüglich Scheinehe geben.

Ich und meine Frau lieben uns wirklich und in keinem Fall liegt eine Scheinehe vor.

Wir haben uns im November 2005 bei einem Internetportal kennen gelernt und täglich gechatet.

Im Mai 2005 haben wir beschlossen zu Heiraten. Im September 2006 bin ich nach Lima geflogen. Dort habe ich dann auch Ihre Familie kennen gelernt. Es gab ein großes Fest mit allem drum und dran.

Wir sind alle sehr glücklich mit unserer Heirat und würden jetzt gerne in Deutschland zusammen leben. 

Auch wollen wir und Deutschland noch kirchlich Heiraten. Wir wollen auch ein Fest für meine Familie, da in Lima von meiner Familie leider niemand präsent sein konnte.

Ich lebe in Deutschland, arbeite aber im benachbarten Ausland.

Die zuständige ABH für mich ist Ludwigsburg.

Ich will mich auf die Familienzusammenführung in Deutschland vorbereiten.

Ist Peru ein "Problemland"?

Was ist Euer Gefühl für meinen Fall?

Wie kann ich mich am Besten vorbereiten?

Rechnet Ihr mit Problemen?

Danke
Holger


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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.09.2006 um 10:31:20
 
habt ihr euch vor der Heirat schon mal getroffen??  Augenrollen
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Holger73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.09.2006 um 11:26:24
 
Nein, aber wir waren täglich stundenweise im Chat mit Webcam und Audio - und das über fast ein Jahr hinweg.

Und als ich Lima war, haben wir nochmals alles besprochen. In diesem Gespräch haben wir mehr als eine Bestätigung für uns gefunden.

Ich wollte meine jetzige Frau auch besuchen, aber auf Grund meiner Arbeit ist dies nicht so leicht möglich.
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.09.2006 um 11:47:27
 
nur um dich richtig zu verstehen: Du hast sie vorher nie gesehen und hast dann beim ersten Besuch gleich geheiratet!!  Schockiert/Erstaunt
Sei mir nicht böse, aber da fehlen mir die Worte, ich weiß nicht wie du das der ABH erklären willst.
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.09.2006 um 16:23:53
 
bommel wie sowas funktioniert,war mir auch einmal ein rätsel. bis mein neffe in indien geheiratet hat. dort ist das sowes von normal. zusammensetzen ,über die vorstellungen eines familienlebens sprechen,kinderzahl einigen und wenn sie sich einig sind eine woche später hochzeit. und keine abh hat in deutschland gefragt,wie oft habt ihr euch vorher gesehen. andere länder,andere sitten. wir deutschen (ich auch)können uns nur nicht vorstellen,das es geht,wir stecken unsere energie in die (manchmal ewigdauernde)kennenlernphase,um dann oft nach kurzer ehe festzustellen,ich kenne meinen partner immernoch nicht.
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markus281
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 25.09.2006 um 21:48:25
 
Lieber Holger,

lass dich mal von all den Schreckensberichten hier auf den Seiten nicht verängstigen.
Zunächst ist es ja mal ein Unterschied, ob es sich um eine "Scheinehe" handeln könnte oder ob der ein oder andere Euch für "verrückt" hält, dass Ihr sooo schnell geheiratet habt. Aber Liebe auf den ersten Blick (chat) gibt es bestimmt und das ist nun definitiv Eure Entscheidung!
Ich empfehle Dir, regelmässig, freundlich und ohne Angst bei Botschat und Ausländerbehörde nachzufragen. Gerne auch mal unter verschiedenen Durchwahlen. Die Damen und Herren dort sind auch nur Menschen und mal besser oder schlechter informiert und auch mal besser oder schlechter gelaunt.
Erwartet keine schnellen Dienstwegen sondern macht Euch auf ein paar monate gefasst! (Aber ruhig regelmässig nach dem Stand fragen!).
Euch viel Erfolg und eine glückliche Ehe!
Markus
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Abu
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Antwort #6 - 26.09.2006 um 09:59:47
 
Zur Abwechslung mal ein paar sachliche Hinweise  grin:

Holger73 schrieb am 24.09.2006 um 18:18:36:
Ist Peru ein "Problemland"?

Peru ist kein Land mit "unsicherem Urkundenwesen", so daß eine Legalisation der Heiratsurkunde durch die Deutsche Botschaft möglich ist und keine Zeit durch die Überprüfung der Heiratsurkunde durch einen Vertrauensanwalt verlorengeht.

Außerdem denke ich - aber das kann ich jetzt nicht statistisch untermauern - daß Peru kein "klassisches" Herkunftsland für illegale Einwanderer mittels Scheinehe ist.  

Zitat:
Wie kann ich mich am Besten vorbereiten?

An Deiner Stelle würde ich mal anfangen, mir Argumente überlegen und Beweise sammeln, die gegen eine Scheinehe sprechen, z. B.:
- Dauer und Umfang des "Kennenslernens" über Internet
- Background Deiner Frau (Beruf, etc.; wenn sie ein gutes Auskommen in Peru hat, ist eine Scheinehe um nach D zu kommen, eher unwahrscheinlich...)
- Hochzeitsfeier (Fotos...)
Evtl. würde ich auch von mir aus den Kontakt zur ABH suchen...

Zitat:
Rechnet Ihr mit Problemen?

Kann schon sein...

Abu
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Melek1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.09.2006 um 21:39:22
 
Hallo Holger,
der Rat von Abu ist perfekt.

Auch ich habe meinen Mann nach einen Jahr msn chat geheiratet ohne ihn vorher getroffen zu haben im realen Leben. Und meine ABH hatte auch den Verdacht einer Scheinehe und führte ein "Interview" durch.
Ich habe dann Telefonrechnungen, Handyrechnungen, mails, Flugtickets, viele viele Fotos und alles was mir einfiehl mit  zur Befragung genommen und damit, so hoffe ich, wir den Verdacht abwenden konnte. (Die Entscheidung folgt allerdings erst in Laufe dieser Woche).

Ich wünsche Euch viel Glück und Erfolg.

Gruß Melek
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Melek1979  
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Holger73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 26.10.2006 um 21:18:25
 
Bei uns hat alles reibungslos geklappt!

Ich habe hier nicht mehr reingeschaut, nach dem nur ahnungslose Typen scheinbar einem nur Angst machen wollen. Die wissen gar nicht was sie damit anrichten, dass man auch schlaflose Nächte deswegen hat. Also so was!

Bei den anderen möchte ich mir für die aufmunternden Worte bedanken.

Euch auch viel Glück.

Holger
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.10.2006 um 09:41:34
 
:gnews Meinen Glückwunsch und alles Gute.


Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.10.2006 um 12:47:28
 
Abu schrieb am 27.10.2006 um 09:41:34:
Meinen Glückwunsch und alles Gute.


Desgleichen. Wenn Deine Frau hier keine Einbürgerung braucht, könnt Ihr auch gemeinsam ins benachbarte Ausland zu Deinem Arbeitsplatz ziehen.

Gruß, ULF
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