Hi, juristisch spannende Frage
Natürlich muß die Ehefrau "faktisch" in D. krankenversichert werden, no doubt about it..
Nun verdiene ich (als deutscher Staatsbürger) aber jenseits der Beitragsbemessungsgrenze, bin also "freiwillig" krankenversichert. Heißt damit also auch, ich selbst müßte mich garnicht versichern, weder in der GKV noch in der PKV.
Soweit ich das Gesetz verstehe, muß dann meine Ehefrau, solange Sie nicht arbeitet, auch nicht versichert sein. Nur wenn Sie sozialvers. pflichtig arbeitet, muß Sie in die GKV.
Vielleicht hat deshalb für die
AE meiner Frau niemand gefragt. Mein Einkommen war in der
ABH bekannt von einer
VE, die ich für die Schwiegermama gerade 1 Monat vorher abgegeben hatte (Beim gleichen Sachbearbeiter)
Ist natürlich wirklich nur Theorie. Wie gesagt, entweder mit Bestätigung über Familienvers. einreisen oder eine Incoming für 1 Monat abschließen. Das ist ja wirklilch nur ein 15 € Invest.
Grüße, Sveta + Jens