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FZF - Krankenversicherung bei Einreise? (Gelesen: 6.650 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF - Krankenversicherung bei Einreise?
Antwort #15 - 26.10.2006 um 13:37:30
 
Zitat:
Wenn nach 3 Jahren die Niederlassunsgerlaubnis gem. § 28 Abs. 2 beantragt wird muss der Lebensunterhalt nach 5 Abs. 1 gesichert sein.

Bei Einbürgerung auch. Hat aber beides nix mit der befristeten AE zu tun, die sie unabhängig von der Versicherung bekommt.

@Abu:
Das mit der Rechtsgrundlage der Forderung nach KV durch die Botschaft mag stimmen. Aber bei deutsch-verheirateten wird die Botschaft wohl nichts sagen, falls der Antragsteller angibt, sofort nach der Einreise beim Ehepartner mitversichert zu sein. Meist reicht ja auch schon die Antragsstellung bei der Versicherung um einen vorläufigen Versicherungsschutz zu erhalten, auch wenn noch nicht alle Nachweise erbracht wurden.
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 26.10.2006 um 13:44:44
 
Nochmal vielen Dank für die angeregte Diskussion und die vielen Antworten von euch allen.  ALG2 etc. ist nicht der Fall, bin dankbar vollzeitbeschäftigt.
Meine Sorge war nur bei der Einreise - denn als sie als Tourist kam wollte man sehen, wie viel Geld sie dabei hat und ob sie KV hat.

Jetzt kommt sie ja nur auch erstmal mit einem 90 Tage Visum, bis wir dann zur ABH gehen und sie ihre AE bekommt. Wir haben im letzten Jahr sehr, sehr viel durchgemacht (Behörden, Kosten, Dokumente, räumliche Trennung, Bangen und Warten...) und da denkt man ja automatisch an alles was noch schiefgehen könnte und versucht sich diesbezüglich abzusichern.

zzz
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don_andres
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 27.10.2006 um 13:58:37
 
Hallo,
meine Frau ist auch mit Visum für FZF eingereist. Da ich privatversichert bin, muss ich ihr eine Privatversicherung besorgen und das dauert ja etwas länger und den Antrag kann man erst nach Erteilung der AE stellen.

Ich habe vorab bei Provisit eine dreimonatige Versicherung abgeschlossen. Vorab hatte ich gefragt, ob die auch für FZF gilt und dies wurde mir bestätigt.
Bei Visaantrag und Einreise hat man sich bei meiner Frau i.ü. nicht für die KV interessiert.
Grüße
Don Andres
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