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FZF - Krankenversicherung bei Einreise? (Gelesen: 6.631 mal)
zzzmick
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25.10.2006 um 15:22:54
 
Hallo nochmal an alle - trotz vielem Lesens bin ich noch etwas  unsicher, was die Krankenversicherung betrifft.
Meine Frau hat jetzt das Visum ( FZF ) erhalten, wenn sie hier ist, wird sie bei mir mitversichert (Familienversicherung).
Braucht sie aber eine Reisekrankenversicherung, damit sie hier bei der Einreise keine Probleme bekommt? Ich weiss, daß sie das haben mußte, als sie mit einem Touristenvisum kam. Aber wie ist das jetzt?
Danke, zzz
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jetflyer
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Antwort #1 - 25.10.2006 um 22:43:17
 
Hallo, bei uns wurde beim Abholen des FZF Visums in der Botschaft ein Krankenversicherungsnachweis gefordert.

So stand es auch in der Benachrichtung der dt. Botschaft an meine Frau, bevor sie sich nach Novosibirsk auf den Weg machte.

Ausreichend war eine Bestätigung meiner Krankenkasse, das sie als Hausfrau in die Familienversicherung aufgenommen wird.

Diese Bestätigung habe ich meiner Frau zugefaxt, das reichte aus.
Bei der Einreise nach D. (und auch bei der ABH beim Beantragen der AE)  hat niemand mehr nach der Versicherung gefragt. Sie ist auch rechtlich nicht notwendig, man "darf" als ausländische Ehe(Haus)frau tatsächlich ohne Krankenversichrung in D. leben. (Which is really!! bad idea!!!)
Grüße,
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Antwort #2 - 26.10.2006 um 07:47:46
 
Hi zzzmick,

gefragt hat seinerzeit niemand nach einer Krankenversicherung meiner Frau - auch die Leute bei der Botschaft nicht. Allerdings war meine Krankenkasse hier erst bereit meine Frau im Rahmen der Familienversicherung mitzuversichern, nach dem sie ihren Aufenthaltstitel vorzeigen konnte. Da wir hier mit der Meldebehörde eine (zwar nicht nachvollziehbare) kleine Schwierigkeit mit der Anerkennung einer Übersetzung hatten, zog sich das zwei, drei Tage.  - Ich denke es wäre im Zweifel nicht verkehrt eine für einige Tage geltende Reisekrankenversicherung (die Kosten ja nicht die Welt) abzuschließen, damit wenigstens die wichtigsten Risiken (sie braucht sich ja bloß den Fuß verknacksen) noch für eine kleine Übergangszeit abgesichert sind.

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zzzmick
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Antwort #3 - 26.10.2006 um 08:31:05
 
Vielen Dank für die Antworten! Also für die EINREISE nach D muss sie das also nicht vorlegen, wie es der Fall ist bei einem Touristen??
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schweitzer
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Antwort #4 - 26.10.2006 um 08:42:08
 
Ich kann hier nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten, und ich denke, auch jetflyer hat das getan. Offensichtlich waren unsere Erfahrungen unterschiedlich.  - Ich sehe das so: Wenn Deine Frau das FZF-Visum bereits hat und die Botschaft hinsichtlich Krankenversicherung nichts weiter verlangt hat, dann kann sie mit dem gültigen Visum einreisen. Hat sie das Visum noch nicht, solltet Ihr im Zweifel bei der Botschaft nachfragen, ob so ein Krankenversicherungsnachweis erforderlich ist. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite. -

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber wie gesagt, dass mit der übergangsweisen Reisekrankenversicherung würde ich mir trotzdem überlegen - wenn Deiner Liebsten zwischenzeitlich wirklich was passiert, dann wäret Ihr ohne eine solche möglicherweise gezwungen, unaufschiebbare Behandlungen in vollem Umfange selbst zu bezahlen.

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Antwort #5 - 26.10.2006 um 09:22:53
 
Hallo Jetflyer
Zitat:
Diese Bestätigung habe ich meiner Frau zugefaxt, das reichte aus.
Bei der Einreise nach D. (und auch bei der ABH beim Beantragen der AE)  hat niemand mehr nach der Versicherung gefragt. Sie ist auch rechtlich nicht notwendig, man "darf" als ausländische Ehe(Haus)frau tatsächlich ohne Krankenversichrung in D. leben. (Which is really!! bad idea!!!)


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§ 2 AufenthG sagt eindeutig:
Der Lebensunterhalt eines AUsländers ist gesichert wenn er ihn einschl. ausreichenden Krankenversicherungssschutz ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestreiten kann.


Sollte ALG II bezogen werden ist eine Krankenvesorgung über das Sozilamat möglich.

Ohne Krankenvesicherungsbestätigung kein Aufenthalt.
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Antwort #6 - 26.10.2006 um 09:33:36
 
Mal unabhängig davon, ob sie fürs Visum eine KV braucht solltest Du bei der Krankenkasse nachfragen, ob Deine Frau auch bereits während der Reise versichert ist. Falls nicht, würde ich zu meiner eigenen Sicherheit eine Reiseversicherung abschließen, die sind ja nicht soooo teuer. Ansonsten schließe ich mich schweitzers Hinweisen an.
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Antwort #7 - 26.10.2006 um 09:41:48
 
Hi, juristisch spannende Frage Zwinkernd

Natürlich muß die Ehefrau "faktisch" in D. krankenversichert werden, no doubt about it..

Nun verdiene ich (als deutscher Staatsbürger) aber jenseits der Beitragsbemessungsgrenze, bin also "freiwillig" krankenversichert. Heißt damit also auch, ich selbst müßte mich garnicht versichern, weder in der GKV noch in der PKV.

Soweit ich das Gesetz verstehe, muß dann meine Ehefrau, solange Sie nicht arbeitet, auch nicht versichert sein. Nur wenn Sie sozialvers. pflichtig arbeitet, muß Sie in die GKV.
Vielleicht hat deshalb für die AE meiner Frau niemand gefragt. Mein Einkommen war in der ABH bekannt von einer VE, die ich für die Schwiegermama gerade 1 Monat vorher abgegeben hatte (Beim gleichen Sachbearbeiter)

Ist natürlich wirklich nur Theorie. Wie gesagt, entweder mit Bestätigung über Familienvers. einreisen oder eine Incoming für 1 Monat abschließen. Das ist ja wirklilch nur ein 15 € Invest.

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Antwort #8 - 26.10.2006 um 09:53:12
 
Zitat:
§ 2 AufenthG sagt eindeutig

§2 ist nur die Definition des "gesicherten Lebensunterhalts". Gefordert wird der unter §5 Abs. 1. 5.1 wird bei Nachzug des Ehegatten zu einem Deutschen aber ja gerade ausgeschlossen.
Nachweis der KV wird von der Botschaft verlangt, allerdings müssen da drei Monate reichen, da das Visum ja nicht für länger erteilt wird.
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Abu
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Antwort #9 - 26.10.2006 um 10:44:30
 
jetflyer schrieb am 25.10.2006 um 22:43:17:
Hallo, bei uns wurde beim Abholen des FZF Visums in der Botschaft ein Krankenversicherungsnachweis gefordert.

So stand es auch in der Benachrichtung der dt. Botschaft an meine Frau, bevor sie sich nach Novosibirsk auf den Weg machte.

inge schrieb am 26.10.2006 um 09:53:12:
Nachweis der KV wird von der Botschaft verlangt, allerdings müssen da drei Monate reichen, da das Visum ja nicht für länger erteilt wird.

Für so eine Forderung gibt es keine rechtliche Grundlage.


Zitat:
§ 2 AufenthG sagt eindeutig:
Der Lebensunterhalt eines AUsländers ist gesichert wenn er ihn einschl. ausreichenden Krankenversicherungssschutz ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln bestreiten kann.


Sollte ALG II bezogen werden ist eine Krankenvesorgung über das Sozilamat möglich.

Ohne Krankenvesicherungsbestätigung kein Aufenthalt. Bei mir zumindest.

inge schrieb am 26.10.2006 um 09:53:12:
§2 ist nur die Definition des "gesicherten Lebensunterhalts". Gefordert wird der unter §5 Abs. 1. 5.1 wird bei Nachzug des Ehegatten zu einem Deutschen aber ja gerade ausgeschlossen.

Inge hat es ja schon richtiggestellt, aber über die Experten-Aussage bin ich jetzt schon schockiert  Schockiert/Erstaunt

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Antwort #10 - 26.10.2006 um 11:00:11
 
Hallo, ja - das Visum hat sie schon in der Hand. Versicherungsschutz habe ich schon bei der AOK beantragt, obwohl es ja wohl sein kann, dass die erst noch Unterlagen sehen wollen. ( AE / Geburtsurkunde / Heiratsurkunde)
Die Botschaft hat aber nichts verlangt und nun wollte ich sicher gehen, dass sie hier in D am Flughafen keine Probleme bekommt.
Da so eine Reisekrankenversicherung aber leicht zu besorgen ist, sollten wir das wohl sicherheitshalber machen, wie hier schon geraten wurde.
Danke euch Allen.
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Antwort #11 - 26.10.2006 um 11:34:23
 
Zitat:
Sollte ALG II bezogen werden ist eine Krankenvesorgung über das Sozilamat möglich.



Die ALG-II-Behörde meldet nicht zufällig ihre Kundschaft bei der gesetzlichen KV ihrer Wahl an?

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 26.10.2006 um 12:32:00
 
Hallo Inge, das ist richtig, was du schreibst, aber  ......

Wenn nach 3 Jahren die Niederlassunsgerlaubnis gem. § 28 Abs. 2 beantragt wird muss der Lebensunterhalt nach 5 Abs. 1 gesichert sein.
Liegt ein Regelversagungsgrund, und das ist das Fehlen des nichtgesicherten Lebensunterhaltes, nach § 5 Abs. 1 vor, hat diese Regelung Vorrang vor § 28 Abs. 2, d.h. die Niederlassungserlaubnis ist in der Regel zu versagen.

Wenn also die neueingereiste Ehefrau nicht innerhalb kürzester Zeit nach Einreise krankenversichert wird werden sich die Krankenkassen weigern, sie aufzunehmen.

Also ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Viele Grüße
Tweety          Cool
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Antwort #13 - 26.10.2006 um 13:18:51
 
zzzmick schrieb am 26.10.2006 um 11:00:11:
Hallo, ja - das Da so eine Reisekrankenversicherung aber leicht zu besorgen ist, sollten wir das wohl sicherheitshalber machen, wie hier schon geraten wurde.
Danke euch Allen.


... damit ist sicherlich eine Krankenversicherung für ausländische Gäste gemeint, wie sie beispielsweise von der ADAC angeboten.
Man wird sicherlich eine solche Krankenversicherung abschliessen können, aber die Frage ist, ob im 'Ernstfall' die Versicherung auch bezahlt.
Solch eine Versicherung betont in ihren AGB's immer den vorrübergehenden Aufenthalt, und dies ist sicherlich nicht bei einem FZ-Visum gegeben.

Wenn man solch eine ReiseKranken-Versicherung abschliesst sollte man die Versicherung explizit darauf hinweisen, und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Versicherung auch für das FZ-Visum Gültigkeit hat.

hge


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Antwort #14 - 26.10.2006 um 13:25:38
 
@hge2001,

ein Visum ist sehr wohl etwas "vorübergehendes", da zeitlich befristet. Auch mit einem FZF-Visum kann man sich nicht unbegrenzt lange in Deutschland aufhalten. Gibt es danach den entsprechenden Aufenthaltstitel nicht (was sicher nur eine theoretische Konstruktion ist), müsste wieder ausgereist werden. - Außerdem wird beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung für nur eine Reise (und darum geht es hier offensichtlich) immer nach der gewünschten Dauer der Versicherung gefragt - d.h., wenn diese Dauer dann erreicht ist, ist danach auch automatisch kein Versicherungsschutz mehr gegeben. -

Ich sehe da also kein Problem.

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