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erneute befragung-diesmal zeitgleich (Gelesen: 8.644 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 19.10.2006 um 16:56:34
 
so. die 2. befragung glich einer katastrophe. bei mir weniger, bei meinem mann dafür umso mehr. im gegensatz zur 1. "durfte" ich diesmal meine beweise vorlegen. teilweise wurden die durchgeguckt oder kopiert. das machte mir anfangs noch hoffnung. bis dann die bemerkung fiel, mir würde man ja evtl. noch glauben, meinem mann eher nicht. und man hoffe, das er so richtig bei der befragung in die mangel genommen wird! hätten sie ihn man in die mangel genommen!! in der botschaft wurde ihm nämlich die eiskalte schulter gezeigt. dort läuft die befragung ja anders als hier. ein beamter sitzt durch eine glasscheibe getrennt von dem antragsteller und die "unterhaltung" wird über ein mikrofon geführt. von anfang an hat man meinem mann mehr als deutlich spüren lassen, das man ihm ohnehin absolut nicht glauben würde, das er mich liebt und nur wegen aufenthalt geheiratet hätte. dann kamen schlag auf schlag die fragen. nur gab man ihm daraufhin kaum eine relle chance, darauf zu antworten. die beamtin guckte währenddessen gelangweilt aus dem fenster und wenn mein mann versuchte, auf die fragen ruhig und wahrheitsgemäß zu antworten, wurde mit einem "hämischen grinsen" das mikrofon abgestellt!! das darf doch alles nicht wahr sein. was sollen wir denn jetzt bloß gegen diese schikane unternehmen? natürlich gibt es für diesen vorfall keinerlei zeugen. unnötig zu erwähnen, das wir aufgrund dieser vorfälle nun die hoffnung auf ein visum auf FZF aufgegeben haben. wir fühlen uns so hilflos und verzweifelt  weinend
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inge
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Antwort #31 - 19.10.2006 um 17:06:46
 
Unnötig zu sagen, dass dies natürlich nur die Sicht der Dinge durch deinen Mann ist (das ist die Sache mit den zwei Seiten) ...

Hat die ABH dir gesagt, dass man dir evtl. glauben würde oder dass man dir glaubt?
Im zweiten Fall hätte die ABH ihr Ermessen IMHO auf Null reduziert, da es gar nicht darauf ankommt, ob dein Mann dich liebt, sondern nur darauf, dass EINER von beiden eine "echte" Ehe führen will. Jedenfalls für die Erteilung der AE.
Solltest du der ABH also die Aussage entlocken können (nachweisbar, d.h. vor Zeugen oder schriftlich) dass man dir den Wunsch glaubt ehelich zusammenzuleben, hättest du IMHO recht gute Karten (zumindest vor Gericht). Es ist nämlich nicht Aufgabe der ABH/Botschaft, Dummheiten von erwachsenen Deutschen zu verhindern.
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maki
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Antwort #32 - 19.10.2006 um 17:12:22
 
Es gibt keine einseitige Scheinehe Smiley
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 19.10.2006 um 17:23:31
 
die ALB hat mir gesagt, das man MIR glauben würde, das ich keine scheinehe eingegangen bin. natürlich auch nicht vor zeugen! aber spielt das alles noch eine rolle?
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inge
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Antwort #34 - 19.10.2006 um 17:29:28
 
Hinschreiben und nochmal nach dem Ergebnis der Befragung fragen.
Oder hingehen (mit Zeuge) und nochmal über die Befragung sprechen. Evtl "verplappert" sich der MA.

Ich habe das Gefühl, dass die ABH ziemlich sicher ist, dass du es ernst meinst. Sie sind sich aber auch ziemlich sicher dass das bei deinem Mann anders ist und irgendwie stinkt es ihnen möglicherweise einem Betrüger (aus Sicht ABH) die Einreise nach D zu ermöglichen. Pech gehabt. Sie müssen.

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Mick
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Antwort #35 - 19.10.2006 um 17:42:31
 
inge schrieb am 19.10.2006 um 17:29:28:
Pech gehabt. Sie müssen.


Wenn zur Überzeugung der ABH und der Botschaft feststeht,
dass eine Scheinehe im Sinne der EU-Ratsentschließung
geschlossen werden soll, sehe ich das anders. Dieses gilt auch
dann, wenn nur einer der Beteiligten die Ehe geschlossen hat,
um ein sonst nicht zu erhaltendes Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Ich sage das auch nicht aus blauem Dunst heraus, mir ist
aktuell eine Entscheidung des VG Berlin bekannt, in der bei
einem ähnlichen Sachverhalt die ablehnende Entscheidung der
Botschaft bestätigt wurde. Frei nach dem Motto "Die in D.
lebende Ehefrau mag gute Absichten haben, der nachziehende
Eheparter aber sicher nicht".

P.S. Dieses allgemein, nicht auf Ayse's Angelegenheit bezogen.
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inge
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Antwort #36 - 19.10.2006 um 18:05:14
 
Mick erstens würde das dann ja bedeuten, dass es doch einseitige Scheinehen gibt (entgegen immer wieder gemachten Aussagen im Forum) und außerdem
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126081707
Zitat:
1. Im Sinne dieser Entschließung bedeutet "Scheinehe" die Ehe eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats oder eines sich in einem Mitgliedstaat legal aufhaltenden Angehörigen eines Drittstaats mit einem Angehörigen eines Drittstaats, mit der allein der Zweck verfolgt wird, die Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Angehörigen dritter Staaten zu umgehen und dem Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung oder -erlaubnis in einem Mitgliedstaat zu verschaffen

Wie kann der ALLEINIGE Zweck die AE-Erschleichung sein, wenn zumindest einer der beiden einen anderen Zweck erfolgt? Schiene irgendwie unlogisch und da wäre die Urteilsbegründung sicher interessant. Hast du zuf. das Aktenzeichen?

Ich hab nur dies gefunden:
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?p=71538#post71538
Aber da handelt es sich offensichtlich um eine "beidseitige" Scheinehe ("Schließlich habe die Ehefrau mehrfach widersprüchliche Angaben zu ihren Beweggründen für die Eheschließung gemacht")
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Antwort #37 - 19.10.2006 um 18:29:19
 
Alte Diskussion mit Doc zu dem Thema gefunden:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1082368815/3

Wobei ch jetzt verwirrt bin ...

-> Wenn der Ausländer also beim Visumsantrag angibt, dass er nach D möchte, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu führen und dies nicht stimmt (oder ihm dies nicht geglaubt wird), dann wird ihm/ihr also das Visum wegen unrichtiger Angaben nicht erteilt und nicht etwa weil es sich um eine "Scheinehe" handelt?
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Antwort #38 - 19.10.2006 um 18:59:34
 
inge schrieb am 19.10.2006 um 18:29:19:
-> Wenn der Ausländer also beim Visumsantrag angibt, dass er nach D möchte, um die eheliche Lebensgemeinschaft zu führen und dies nicht stimmt (oder ihm dies nicht geglaubt wird), dann wird ihm/ihr also das Visum wegen unrichtiger Angaben nicht erteilt und nicht etwa weil es sich um eine "Scheinehe" handelt?


Die wesentliche Begründung dürfte sein, dass keine
schützenswerte Ehe eingegangen wurde.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #39 - 23.10.2006 um 10:47:00
 
gestern hatte ich wieder ein längeres telefonat mit meinem mann und habe mir noch einmal in allen einzelheiten erzählen lassen, was bei seiner befragung denn nun so ganz genau abgelaufen ist. u.a. hatte er ca. 100 briefe und karten von mir im gepäck (ingesamt existieren ca. 500-600). eine alte angewohnheit aus meiner zeit als verwaltungsangestellte im öffentl. dienst ist, das alle meine briefe und karten
i m m e r  mit datum versehen sind. allerdings meinte die dame der botschaft dazu, daß ich das  ABSICHTLICH so mache, damit mein mann beweismaterial hätte. und: wenn man karten 1x gelesen hat, könne man die ruhig wegschmeißen. warum mein mann diesen unnötigen ballast aufbewahrt!! sagt mal: ist das schikane? was steckt hinter solchen -wie ich finde- gemeinen äußerungen und unterstellungen? ich habe meinem mann geraten, heute selber mit unserem anwalt zu telefonieren und ihm noch einmal jedes detail zu schildern. vielleicht sind es gerade diese winzigen kleinigkeiten, die im falle einer verhandlung mal von bedeutung sein können.........
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #40 - 23.10.2006 um 12:27:23
 
Ayse schrieb am 23.10.2006 um 10:47:00:
u.a. hatte er ca. 100 briefe und karten von mir im gepäck (ingesamt existieren ca. 500-600). eine alte angewohnheit aus meiner zeit als verwaltungsangestellte im öffentl. dienst ist, das alle meine briefe und karten
i m m e r  mit datum versehen sind. allerdings meinte die dame der botschaft dazu, daß ich das  ABSICHTLICH so mache, damit mein mann beweismaterial hätte. und: wenn man karten 1x gelesen hat, könne man die ruhig wegschmeißen. warum mein mann diesen unnötigen ballast aufbewahrt!! sagt mal: ist das schikane? was steckt hinter solchen -wie ich finde- gemeinen äußerungen und unterstellungen?


Das ist nicht wirklich nett. Gibt es irgendwo noch Popststempel auf Karten und Briefumschlägen?

Gruß, ULF
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #41 - 23.10.2006 um 12:50:04
 
einen teil der briefumschläge mit poststempeln hat mein mann gott sei dank noch und auf den karten kann man teilweise auch auf den briefmarken die poststempel erkennen.
was mich aber sehr ärgert und traurig macht, ist die tatsache, das in unserer jetzigen situation sogar versucht wird, aus liebesbriefen, die über jahre schon hin- und hergeschrieben werden, uns einen strick zu drehen.  Ärgerlich weinend
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