inge schrieb am 19.10.2006 um 17:29:28:Pech gehabt. Sie müssen.
Wenn zur Überzeugung der
ABH und der Botschaft feststeht,
dass eine Scheinehe im Sinne der
EU-Ratsentschließunggeschlossen werden soll, sehe ich das anders. Dieses gilt auch
dann, wenn nur einer der Beteiligten die Ehe geschlossen hat,
um ein sonst nicht zu erhaltendes Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Ich sage das auch nicht aus blauem Dunst heraus, mir ist
aktuell eine Entscheidung des VG Berlin bekannt, in der bei
einem ähnlichen Sachverhalt die ablehnende Entscheidung der
Botschaft bestätigt wurde. Frei nach dem Motto "Die in D.
lebende Ehefrau mag gute Absichten haben, der nachziehende
Eheparter aber sicher nicht".
P.S. Dieses allgemein, nicht auf Ayse's Angelegenheit bezogen.