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Scheinehe??? (Gelesen: 5.924 mal)
beti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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04.10.2006 um 21:31:41
 
hallo, ich hätte da ne frage, ich muste zur ABH und das Geld für die Überprüfung zahlen, danach sollte ich ein Blatt ausfüllen mit verschiedenen Fragen, über die Namen unserer Trauzeugen....usw. und dann habe ich gefragt wie lange das ungefähr mit dem Visum dauert, und die ABH Mitarbeiterin hat mir gesagt das hängt von der dortigen deutschen Botschaft ab, aber die deutsche Botschaft hat mir geschrieben sie bräuchten die Zustimmung der ABH, also bevor ich das Geld überwiesen hatte. Hat nun die ABH ihre Zustimmung gegeben oder nicht? Wie kann ich mich da erkundigen? Denn die ABH Mitarbeiterin hat nichts gesagt außer dass die Botschaft entscheidet wann das Visum erteilt wird.Ich habe der ABH Mitarbeiterin eine Email geschrieben, mit Lesebestätigung, und seit Montag will sie einfach nicht anworten, was kann ich jetzt tun? Und wann weiß ich, dass die uns ne Scheinehe unterstellen?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 05.10.2006 um 12:49:31
 
beti schrieb am 04.10.2006 um 21:31:41:
seit Montag will sie einfach nicht anworten, was kann ich jetzt tun? Und wann weiß ich, dass die uns ne Scheinehe unterstellen?


Beti, Dienstag war Feiertag. Das heißt die Sachbearbeiterin hatte grade mal (bis heute) 2,5 Arbeitstage.
Ich verstehe, dass Du ganz schnell Bescheid haben willst, allerdings haben die ABH-Sachbearbeiter auch noch jede Menge andere Akten zur Bearbeitung vielleicht auch noch Publikumsverkehr.
Von daher bitte etwas Geduld haben.

Wie kommst Du darauf, dass Euch die ABH eine Scheinehe unterstellen sollte? Liegen Verdachtsmomente vor?

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass das Wort "Scheinehe" erst einmal wohl eher selten fällt. Da wird eben noch weiterer Klärungsbedarf angekündigt, wenn der ausländische Ehepartner schon in D ist wird ihm nur eine Fiktionsbescheinigung erteilt.

Erfahren würdest Du es definitiv, wenn ein ablehender Bescheid kommt. Da dürften die Gründe drin stehen.

Also, probier bitte, Dir ein bisschen weniger Sorgen zu machen.
Die Sache geht jetzt scheinbar ihren normalen Gang. Und lass den Sachbearbeitern auch ein bisschen Zeit für ihre sonstigen Akten ...

Viele Grüße
Janna


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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.10.2006 um 21:12:49
 
Mal allgemein zum Ablauf:

Visumsantrag auf der Botschaft. Weiterleitung an die ABH zur
Stellungnahme.

Wenn die ABH zustimmt, ist das mal die halbe Miete, die Botschaft
entscheidet aber letztlich und ist nicht an die Zustimmung der ABH
gebunden.

Umgekehrt: wenn die ABH schon ablehnt, darf die Botschaft das
Visum nicht erteilen.

Klar soweit?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.10.2006 um 20:01:49
 
fons schrieb am 05.10.2006 um 21:12:49:
Umgekehrt: wenn die ABH schon ablehnt, darf die Botschaft das
Visum nicht erteilen.


Wenn das AA den anschließenden Prozeß verliert, kann es dann den Rechträger der ABH zur Kostenerstattung heranziehen?

Gruß, ULF
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.10.2006 um 08:48:31
 
beti schrieb am 04.10.2006 um 21:31:41:
hallo, ich hätte da ne frage, ich muste zur ABH und das Geld für die Überprüfung zahlen,

für welche Überprüfung mustest du den Geld bezahlen?

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 07.10.2006 um 10:23:25
 
Zitat:
für welche Überprüfung mustest du den Geld bezahlen?



Stichwort: Problemstaatenregelung, vermutlich hat diese ABH das zumindest geschnallt Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.10.2006 um 10:41:30
 
habe ich mir auch schon gedacht, aber warum weis beti das dann nicht?
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beti
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Antwort #7 - 07.10.2006 um 14:10:39
 
ich musste das Geld für die Urkundenüberprüfung zahlen, weil Pakistan ein Problemstaat ist. Die ABH-Mitarbeiterin hat mir geantwortet: Sie wird die Stellungnahme am Montag zur deutschen Botschaft faxen, und was da drin steht, wird sie mir am Montag schreiben. Ich habe Angst weinend
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.10.2006 um 17:11:12
 
ich verstehe das so, dass die Urkundenprüfung jetzt erst anlaufen soll?
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beti
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Antwort #9 - 07.10.2006 um 19:53:32
 
Nein, die Urkundenüberprüfung ist abgelaufen, das Ergebnis wurde der zuständigen ABH gesendet, nun sollte ich die Gebühr überweisen für die Überprüfung, was ich letzte Woche getan habe, und ein paar Fragen beantworten, aber ich weiß immer noch nicht, ob die ABH meine Hochzeit anerkannt hat oder nicht, und die ABH Mitarbeiterin meint, dass sie mir erst am Montag bescheid geben wird, weil sie dann die Stellungnahme der deutschen Botschaft faxen will. Ich weiß nicht warum sie mir jetzt nichts sagen kann?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 08.10.2006 um 05:50:08
 
es geht jetzt wohl darum, ob die Urkundenprüfung für euch positiv verlaufen ist. Da hat dann wohl auch das zuständige Standesamt was zu sagen. Vielleicht hatte auch die ALB noch Rückfragen an die Botschaft, welche noch nicht beantwortet wurden oder die Botschaft hat bei der Urkundenprüfung noch was gefunden, was in die Entscheidung mit einbezogen werden muss. Da gibt es viele Möglichkeiten, von denen die Scheinehe nur eine wäre. Ich denke, dass du geduldig sein und abwarten must.
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remich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 08.10.2006 um 11:46:49
 
Nach meinen Erfahrungen heißt das, dass die Prüfung negativ verlaufen ist, sie eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hat und deine Reaktion am Telefon nicht miterleben möchte.Natürlich frücke ich dir sämtliche Daumen, dass ich Unrecht haben; aber so sehen die Erfahrungen trotzdem aus.
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beti
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Antwort #12 - 08.10.2006 um 18:07:24
 
ich habe aber garnicht mit der ABH-Mitarbeiterin telefoniert. Morgen weiß ich Bescheid,da wird sie mir auf meiner Email antworten, dann melde ich mich auf jeden Fall bei euch allen, die ich sooooooooooooo lieb gewonnen habe Smiley
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beti
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Antwort #13 - 09.10.2006 um 18:32:49
 
also irgendwie möchte sie einfach nicht antworten, ich warte mal noch ein paar tage und dann melde ich mich wieder bei euch:)
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beti
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Antwort #14 - 11.10.2006 um 13:50:19
 
hallo, ich brauch eure hilfe, die frau will sich einfach nicht melden von der ABH, aber sagt mal, wenn auf meinen original Hochzeiturkunden, die Stempel, des dortigen Notars drauf sind, dannkann uns doch nicht mehr eine scheinehe unterstellen oder? oder besser gesagt was bedeutet es wenn sie notarisert sind?
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