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erneute befragung-diesmal zeitgleich (Gelesen: 8.641 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.10.2006 um 12:20:21
 
hallo,
gerade hat mein anwalt mich angerufen und mir mitgeteilt, das mein mann und ich zu einer erneuten zeitgleichen befragung bei ALB bzw. botschaft erscheinen müssen.   vor einigen monaten wurde uns das visum mit dem verdacht auf scheinehe abgelehnt. was für einen sinn hat dieser vorgang nun? was sollen wir anders oder besser beantworten als damals? wir sind mit unseren antworten immer bei der wahrheit geblieben und haben -wie sich im nachhinein herausstellte- alles identisch beantwortet. was läuft bei einer 2. befragung anders? worauf muß ich vorbereitet sein? darf und soll ich eine freundin oder meinen sohn als zeugen mitnehmen? fotos, briefe etc. hatte ich damals auch schon mit, wollte aber niemand sehen! ich bin so aufgeregt und ängstlich. könnt ihr mir bitte tipps und ratschläge geben? es MUSS diesmal besser laufen.
liebe herzliche grüße und schonmal vielen dank
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.10.2006 um 12:41:57
 
Ayse schrieb am 05.10.2006 um 12:20:21:
darf und soll ich eine freundin oder meinen sohn als zeugen mitnehmen?

Kann ich auf jeden Fall empfehlen. Nimm aber besser die Freundin mit, der Sohn ist Familienangehöriger und kann wenn es ein Gerichtsverfahren gibt als "befangener Zeuge" abgelehnt werden.

Sollten die ABH-Mitarbeiter Deine Freundin auffordern, draußen zu warten, kannst Du darauf bestehen, dass sie mit reinkommt zur Befragung. Du hast das Recht darauf, einen Beistand dabei zu haben.
Und es ist vor allem auch für Dich besser, 4 Ohren hören mehr als 2 und 2 Leute können sich besser erinnern als einer.

Wenn irgend möglich, lass Dir von allen Unterlagen, die Du dort evtl. unterschreiben sollst, Kopien geben.
Wenn Du Unterlagen abgibst, lass Dir den Empfang vom Sachbearbeiter quittieren (am Besten auf einer Kopie der Unterlagen).

Es ist ratsam, wenn Du nach der Befragung gleich ein Protokoll anfertigst über das was da gelaufen ist und gesprochen wurde. Dies ist erst mal nur für dich für Deine Unterlagen. So ein Protokoll hilft ungemein, wenn es irgendwelche Unstimmigkeiten gibt. Deine Freundin kann das Protokoll nachdem sie es gelesen und für vollständig befunden hat, als Zeugin unterschreiben.

Auch Dein Mann sollte imho einen Beistand (der kein Familienangehöriger ist) mitnehmen und ähnlich vorgehen wie Du.

Viele Grüße
Janna
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Bommel
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Antwort #2 - 05.10.2006 um 12:49:52
 
Zitat:
was sollen wir anders oder besser beantworten als damals? wir sind mit unseren antworten immer bei der wahrheit geblieben und haben

wenn ihr damals die Wahrheit gesagt habt würde  es wohl keine Sinn machen  nun was anders zu sagen da es dann ja die Unwahrheit wäre.
Zitat:
ich bin so aufgeregt und ängstlich

mußt du doch gar nicht sein.
In der Regel sind die etwas nervös die eine "Story" erzählen.

Locker  vom Hocker und freundlich, dann wird das schon  Zwinkernd
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.10.2006 um 12:51:33
 
vielen lieben dank janna.
ich dachte nur, das es deshalb gut wäre, meinen sohn mitzunehmen, weil er ja schon groß -15 jahre- ist und bestätigen kann, das mein mann, er und ich schon vor jahren glücklich zusammengelebt haben und das auch die beiden täglich miteinander telefonieren.
bleibt immer noch die frage, ob es sinnvoll ist, dort mit diversen "beweisen" zu kommen. ich hätte da so viel....allein schon meine telefonrechnungen, die belegen, das wir monatlich 20-60 stunden zusammen telefonieren (dank telefonflat Zwinkernd
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.10.2006 um 14:50:58
 
Wir hatte auch im august eine zweite Befragung. Griesgrämig
Die lief nichts anders ab ,als die erste.
du musst deswegen nicht ängstlich sein.
Nur die Fragen sind anders.....

Werden aber leicht zu beantworten sein,wenn ihr ständig in kontakt seid. Zwinkernd

Viel Glück Smiley
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Ayse
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Antwort #5 - 05.10.2006 um 16:19:40
 
ich frage mich nur, WIE anders die fragen dann sein werden?! mir wurden schon ca. 50 fragen beim 1. mal gestellt. vom kennenlernen über den heiratsantrag bis hin zu den namen der jeweiligen anderen familie.... das sind doch tatsachen, die sich auch bis heute nicht geändert haben! natürlich haben wir jeden tag kontakt, aber ich habe angst, das man uns jetzt vielleicht fiese fangfragen stellen wird. und vor aufregung neigt man bestimmt (wie bei einer prüfung das berühmte black-out) leicht dazu, etwas nicht ganz korrekt wiederzugeben. wenn einem schon einmal das visum auf FZF abgelehnt wurde, nimmt die nervosität ohnehin zu. ich hoffe aber trotz allem, das es schon mal ein kleines bißchen positiv zu bewerten ist, das man uns überhaupt zu einer erneuten befragung einlädt. oder sehe ich das falsch?
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schnucki
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Antwort #6 - 05.10.2006 um 19:38:58
 
Das Gericht gibt euch nochmal eine chance,die dinge klar zu stellen,die beim ersten mal nicht direkt zutrafen.
Wir hatten 112 Fragen beim ersten mal,jetzt waren es ca. 60 Fragen.
Wir warten ja immer noch auf die auswertung Traurig
Die Dame,die diese macht,war im Urlaub.... unentschlossen

Ich sehe das auch als Chance,sich aussergerichtlich zu klären.
Natürlich waren wir beide,wie du es beschreibst,super nervös......

Und mit sicherheit waren nicht alles Fragen richtig beantwortet.

Trotz allem,mach dich nicht verrückt.....wird schon klappen... Zwinkernd
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.10.2006 um 21:08:13
 
Hallo Ayse,

Dein Sohn kann ja zusätzlich noch mitkommen. Schaden tut es bestimmt nicht.
Nur wird er falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, als Zeuge nicht anerkannt werden, da er als Familienmitglied "befangen" ist.

Die Telefonrechnungen und alle sonstigen Beweise würde ich mal einpacken und als Beweis anbieten, wenn es sich im Gespräch so ergibt.
Besser Du hast was zu viel dabei als was zu wenig.

Keep cool ... das ist leicht gesagt ... und in einer solchen Situation vermutlich so ziemlich umöglich.
Ich wünsche Euch alles, alles Gute. Vielleicht vorher Bach-Blüten Notfalltropfen nehmen?

Liebe Grüße
Janna
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remich
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Antwort #8 - 06.10.2006 um 00:54:35
 
GriesgrämigHi Ayse,ich habe eben gesehen, dass eine neuerliche Befragung ansteht. Bei der ABH gibt es also noch viel mehr Möglichkeiten einem das Leben schwer zu machen, als ich dachte. Ich drücke die die Daumen, dass es klappt. Wenn ihr bei der Wahrheit bleibt, kann eigentlich nichts passieren.  Incheallah. Aber bei der Ausländerbehörde-jedenfalls in manchen Gegenden- muss man schon aufpassen, dass man keine Paranoia entwickelt.
Viel Glück und lasst euch nicht unterkriegen
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 06.10.2006 um 08:18:18
 
hi remich,
meine angst vor meiner ALB ist nicht ganz unbegründet. denn in einem anderen forum habe ich erfahren, das ganz besonders meine sachbearbeiterin berühmt-berüchtigt und sehr gefürchtet wird. sehr viele paare in meiner stadt haben ganz ganz schlechte erfahrungen mit dieser dame gemacht. in den gesprächen mit ihr wurde sehr oft deutlich, das sie eine persönliche abneigung gegen alles "ausländische" hat. unabhängig aus welchem land der ausländische partner kommt. und in unserer situation traut sich natürlich niemand so recht, etwas gegen diese SB zu unternehmen. verständlich, wie ich finde. denn von ihr hängt leider viel zu viel ab Ärgerlich
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remich
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Antwort #10 - 06.10.2006 um 08:38:32
 
Ärgerlichdas glaube ich sofort. Hier in der anderen Hansestadt in deiner Nähe gibt es die auch. Mehrere anwälte sagten unabhängig voneinander, sie wüßten nicht, welche Kriterien bei der Auswahl der Mitarbeiter hier erfüllt sein müßten, sie wüßten aber genau, welche nicht:Intelligenz, Menschlichkeit und Sachwissen. Ich war erst empört, wie man so pauschal urteilen kann. In der Zwischenzeit.... .
Bei der Befragung, die wir auch machen mussten, wollte uns die entsprechende Dame(das war nicht die Sachbearbeiterin) mir die ganze Zeit klar machen, ich solle dioe Ehe beenden, weil das führe zu nichts und man würde nur ausgenommen, wenn nicht Schlimmeres. Soviel zum Thema Rassismus in der Ausländerbehörde.
Aber hoffentlich irrst du dich, mit positivem Ausgang für euch. Viel Glück
Regina
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Antwort #11 - 06.10.2006 um 09:37:55
 
Zitat:
welche nicht:Intelligenz, Menschlichkeit und Sachwissen

Na vielleicht: Stoizismus, Fatalismus und eine gewisse Portion Masochismus?

Wer das nicht hat, wird vielleicht etwas gereizt, wenn der 50.te abgelehnte Asylbewerber mit falschem Namen und falscher Nationalität nach Ausschöpfung des letzten Rechtsmittels plötzlich einen Pass und eine heißgeliebte deutsche Ehefrau oder ein Kind-to-be aus dem Hut zaubert.
Oder man reagiert etwas entnervt, wenn schon wieder ein Deutscher Ehegatte anruft, der seinen mit ausländischen Ehegatten trotz der bösen ABH nach Deutschland nachziehen lassen konnte und etwas über zwei Jahre später dieselben Mitarbeiter löchert, weil er/sie nun alles dransetzt, ebendiesen Ehegatten wieder in seine Heimat zurückzuschicken, da alles nur geheuchelt war und es einzig um die AE in D ging.
http://www.1001geschichte.de/text/Bücher%20Auswahl1.asp

Mal abgesehen davon, habe ich in auch schon jede Menge Beschwerden wegen Inkompentenz gegenüber Anwälten gesehen. Und anders als bei den Mitarbeitern der ABH steht bei den RAs ja auch ein finanzielles Interesse im Hintergrund. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 07.10.2006 um 13:15:13
 
Janna schrieb am 05.10.2006 um 21:08:13:
Dein Sohn kann ja zusätzlich noch mitkommen. Schaden tut es bestimmt nicht.
Nur wird er falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, als Zeuge nicht anerkannt werden, da er als Familienmitglied "befangen" ist.

Die Telefonrechnungen und alle sonstigen Beweise würde ich mal einpacken und als Beweis anbieten, wenn es sich im Gespräch so ergibt.
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Ich sehe keinen Grund, warum des Sohnes Aussagen vom Gericht nicht gewertet werden dürften. Ja, das Gericht wird die Verwandtschaft berücksichtigen.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 07.10.2006 um 13:35:46
 
remich schrieb am 06.10.2006 um 08:38:32:
...sie wüßten nicht, welche Kriterien bei der Auswahl der Mitarbeiter hier erfüllt sein müßten, sie wüßten aber genau, welche nicht:Intelligenz, Menschlichkeit und Sachwissen.

Solche aussagen finde ich ne Unverschämtheit!

Dass es möglicherweise einige schwarze Schafe unter den tausenden
ABHlern in D gibt, bestreite ich sicher nicht. Man bedenke aber -sicher
schon 100 x gesagt hier im Board- dass man von den sicher sehr vielen
guten Erfahrungen nix liest. Wer macht sich die Mühe das loszuwerden,
wenn er zufrieden ist. Was man hier liest, ist sicher in paar %-Bereich
aller Fälle. Und dann alle ABHs bzw. ABHler abzustempeln ist ne Frech-
heit.

Wenn ich meine Meinung über Rechtsanwälte hier preisgeben
würde, dann würde ich wahrscheinlich gesteinigt werden. Aber
ich kann mich beherrschen. Eben auch deswegen, weil nicht alle
so sind und es durch sehr seriöse Anwälte gibt. Ich kann und will
da nicht alle über einen Kamm scheren. Und das sollte man eben
auch nicht mit den ABHlern machen.

Jetzt radel ich mir den Frust ab.
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Saxonicus
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Antwort #14 - 07.10.2006 um 14:50:33
 
..............und wieviele schwarze Schafe gibt es wohl unter der Kunden der ABH ?
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