Gude!
Ich will sicherstellen, dass mit meiner kleinen werdenden Familie nichts schiefläuft, darum meine Frage zu dieser Situation:
- Meine Freundin, 26, aus Bulgarien, seit 6 Jahren als Studentin hier (=> AE)
- Ich, Deutscher, 35, berufstätig, seit 1 Jahr mit ihr zusammen
- In 2 Monaten kommt unser Kind zu Welt (ja, ging schnell...)
- Seit 6 Wochen wohnen wir zusammen (beide im Mietvertrag)
- Nächste Woche läuft ihre Aufenthaltserlaubnis ab...
Sie kann die
AE zwar theoretisch verlängern, weil das Studium noch läuft, praktisch klappt das aber nicht mehr, weil aus irgendwelchen Gründen die
ABH nochmal eine Erklärung über die Garantie des Lebensunterhaltes will.
Das wurde 2000 schonmal gemacht, Konto der Eltern outen, Brief und Bankbestätigung übersetzt+beglaubigt an die
ABH, größerer Akt
=> Würde der Brief von 2000 nochmal gelten oder braucht sie einen neuen?
=> Wie kann diese Unterhaltsgarantie noch aussehen? (Ihr eigener Kontoauszug wird dafür nicht taugen...) Kann ich ... ?
Montag ziehen wir beim Jugendamt Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtantrag für mich durch.
=> Kriegt sie damit Anspruch auf eine
AE oder sogar Niederlassungserl. unabhängig vom Studentenstatus / der elterlichen Unterhaltsgarantie? (Auch vor Geburt des Kindes?)
Gesetzt den Fall wir kriegen das mit der
AE nicht rechtzeitig geradegezogen:
=> Kriegt sie trotzdem die "andere"
AE sobald das Kind da ist?
=> Inwieweit greift die Ausreisepflicht / wird sie durchgesetzt?
=> Verwirkt sie damit u. U. die Privilegien, die durch den EU Beitritt 2007 für sie entstünden?
Heiraten - reden wir drüber, ist aber nicht greifbar, nicht kurzfristig jedenfalls.
Danke im Voraus für jeglichen Expertenbeistand...!
Grüße aus Frankfurt,
ich