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Schwanger und falsche Indentität (Gelesen: 1.547 mal)
Chriss
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Beiträge: 2

Hannpver, Niedersachsen, Germany
Hannpver
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwanger und falsche Indentität
15.09.2006 um 11:06:03
 
Ich bin von meinem Freund ( Asylant + Afrikaner)schwanger, 6 Woche  und er hat leider bei seiner Einreise den einen falschen Namen und falsche Staatsangehörigkeit angeben.

So zu meinem Problem, mit seiner falschen Identität kann ich Ihn ja nicht als Vater des Kindes angeben. Wir wollen auch heiraten.
Ich weiss das ich mich an Standesamt wenden muss und erfragen muss was ich an Papiere brauche.
Irgendwann muss er ja seine richtige Identität preisgeben und er kann dann ausgewiesen werden.
Gibt es was , was eine Ausreise verhindert? Oder muss ich hoffen "Glück" zu haben, das die ABM sagt ok er kann bleiben?
Was kann ich tun, das wir in D heiraten und er nicht ausgewiesen wird?????

Über jede Antwort und Tips bin ich dankbar!
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Zak
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Beiträge: 682

i4a, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 15.09.2006 um 11:31:10
 
Hi,

richtige Identität angeben, Pass und Ticket vorlegen und
auf eine gutmütige ABH hoffen.

ende
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 15.09.2006 um 11:40:03
 
Dein Freund ist also Asylbewerber? Asyl-Verfahren läuft noch oder ist schon abgeschlossen und er hat evtl. nur noch Duldung wg. "Passlosigkeit"?
Und er kommt aud Afrika? Afrika ist bekanntlich groß und außerdem nicht wirklich ein Land, sondern eher ein Kontinent ... Aus welchem Land kommt er denn (ich meine wirklich, nicht was er mal angegeben hat)?

Grundsätzlich muss er natürlich einen Pass haben, wenn er heiraten will, aber auch wenn er eine Vaterschaftsanerkennung machen will. Und eigentlich MUSS er sowieso einen Pass haben, aber ich denke mal das weiss er ...
Mit Pass wird er voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit vollziehbar ausreisepflichtig. Wenn dem so wäre, sollte er das auch tun, denn sonst wird's hinterher noch schwieriger ...
Aus der bevorstehenden Geburt oder Heirat kann er noch keinen Anspruch auf Aufenthalt ableiten. Wenn ein's von beiden kurz bevorsteht, kann die ABH evtl. eine Duldung erteilen. "Kurz" ist aber natürlich immer relativ. Abgesehen davon, kann es durchaus sein, dass selbst wenn er einen Pass vorlegt, dieser nicht anerkannt wird (Stichwort Proxy-Pass), was aber auch von seinem Heimatland abhängt. Tritt häufig dann ein, wenn er momentan keinen Pass hat, sondern er sich einen aus seiner Heimat schicken läßt.
Möglicherweise muss er sich einen Pass also in seinem Heimatland oder bei seiner Botschaft persönlich beschaffen.

Wenn er ausreisen muss, kann er einen Anspruch auf Aufenthalt erst bei Geburt des Kindes oder nach der Heirat erlangen. Eine vorherige Einreise (zB zum Heiraten) muss nicht zwangsläufig erlaubt werden.
Falls er sich einen gültigen Pass in der Heimat beschaffen muss, muss er dann wohl auch die Vaterschaftsanerkennung vom Ausland aus machen.

Na ja, lange Rede kurzer Sinn: Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird das Ganze eine eher längere Geschichte und vermutlich auch nicht wirklich billig (zumindest wenn er ausreisen muss). Am besten geht ihr mit Pass und Flugticket zur ABH und legt alle Karten offen auf den Tisch. Falls ihr es schafft kurzfristig einen Termin für die Heirat zu bekommen, kann die ABH wie gesagt eine Duldung erteilen.

P.S.: Kann sein, dass du irgendwann das Gefühl hast, dass alle dich nur schikanieren wollen. Bitte berücksichtige dabei, WER den Schlamassel verursacht hat (einfach noch mal deinen ersten Satz lesen).
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Chriss
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Beiträge: 2

Hannpver, Niedersachsen, Germany
Hannpver
Niedersachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.09.2006 um 11:49:52
 
Vielen Dank und speziell an Inge!
Leicht werden wird es nicht aber ich hoffe wir kriegen das hin.
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zzzmick
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Beiträge: 113
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 15.09.2006 um 12:19:05
 
Zak schrieb am 15.09.2006 um 11:31:10:
Hi,

richtige Identität angeben, Pass und Ticket vorlegen und
auf eine gutmütige ABH hoffen.

ende

Ja, geht wohl nicht anders, alles andere wäre illegal und würde die Sache nur noch schlimmer machen auf lange Sicht.
Und wenn man sich wirklich liebt, kann man auch ein paar Jahre auf ein Visum warten. Oder nicht?
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