Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verpflichtungs-Erklaerung? (Gelesen: 2.016 mal)
Herbi1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 15
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungs-Erklaerung?
23.08.2006 um 12:52:07
 
Hallo,

ich haette eine Frage:

Ich deutscher staatsbuerger moechte meine verlobte tuerkische staatsbuergerin in Deutschland heiraten.

Daher muss ich einen Antrag auf eine Verpflichtungserklaerung stellen. Meine Frage, muss dieser Antrag vom verlobten gestellt werden oder kann es auch mein Vater uebernehmen?
So wie ich es verstanden habe geht es doch bei der Verflichtungserklaerung nur darum das man sich verpflichtet fuer die Verlobte aufzukommen, waehrend sie mit Ihrem Visum in Deutschland ist und noch nicht verheiratet ist.
So die Frage diese "buergschaft" auch von einem dritten uebernommen werden?

Vielen Dank,
Herbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #1 - 23.08.2006 um 12:54:18
 
Herbi1 schrieb am 23.08.2006 um 12:52:07:
So die Frage diese "buergschaft" auch von einem dritten uebernommen werden?


Hi,
ja.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Herbi1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 15
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #2 - 23.08.2006 um 13:11:49
 
Danke fue die Antwort. Wie kann ich hier 100% sicher sein?

Wie ist eigentlich das Verfahren genau:
Ich habe eine einladung geschrieben bei der ABH beglaubigt und in die Tuerkei geschickt. Man hat mir gesagt in etwa 2 Wochen werden sie die Papiere von der Botschaft erhalten und mich informieren was ich noch an zusaetzlichen dokumenten vorlegen muss.

Ich habe eine Eigentums-wohnung, aber keine Gehalts-abrechnung, ausserdem kann ich eigentlich die fehlende Gehalts-abrechnung durch eine Bank-buergschaft kompensieren?

Danke,
Herbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #3 - 23.08.2006 um 13:16:04
 
Herbi1 schrieb am 23.08.2006 um 13:11:49:
Danke fue die Antwort. Wie kann ich hier 100% sicher sein?

Weil es schlicht und ergreifend keine Vorschrift
gibt, nach der der Verlobte die VE abgeben muss.

Zitat:
Wie ist eigentlich das Verfahren genau:
Ich habe eine einladung geschrieben bei der ABH beglaubigt und in die Tuerkei geschickt. Man hat mir gesagt in etwa 2 Wochen werden sie die Papiere von der Botschaft erhalten und mich informieren was ich noch an zusaetzlichen dokumenten vorlegen muss.

Dann warte einfach mal ab.

Zitat:
Ich habe eine Eigentums-wohnung, aber keine Gehalts-abrechnung, ausserdem kann ich eigentlich die fehlende Gehalts-abrechnung durch eine Bank-buergschaft kompensieren?

Durchaus denkbar, dass das geht. Die Entscheidung
liegt aber bei der zust. ABH, daher dort nachfragen.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Herbi1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 15
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #4 - 23.08.2006 um 13:24:20
 
Danke Mick!

Was ist jetzt die bessere und sicherere variante:
- mein Vater macht die VE er hat alles was man benoetigt
- oder ich mache sie mit der fehlenden gehalts-abrechnung und einer "Bank-buergschaft"?

Waere super wenn mir jemand bei dieser entscheidung helfen koennte?

Und wie ist es kann man bei der ABH ueber die verschiedenen varianten reden? Sorry fuer die naive frage, ich habe leider nicht viel erfahrung mit dieser behoerde...

Vielen Dank,
Herbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #5 - 23.08.2006 um 13:41:41
 
Herbi1 schrieb am 23.08.2006 um 13:24:20:
Und wie ist es kann man bei der ABH ueber die verschiedenen varianten reden?


Kann man. Und genau das solltest Du tun, denn
nur dort kann Dir gesagt werden, welche Variante
sie für besser halten.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Herbi1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 15
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #6 - 24.08.2006 um 14:41:16
 
Habe gerade mit der ABH gesprochen:
Es gibt gute nachrichten. nur weiss ich noch nicht wie verbindlich diese Aussage am telefon ist. Die ABH meinte bei deutschen staatsbuergern verlangen sie keinen einkommensnachweis.
Wenn das so ist ist es ja hervorragend.

Jetzt bin ich etwas verwirrt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #7 - 25.08.2006 um 22:16:06
 
Herbi1 schrieb am 24.08.2006 um 14:41:16:
Die ABH meinte bei deutschen staatsbuergern verlangen sie keinen einkommensnachweis.
Wenn das so ist ist es ja hervorragend.

Eigentlich gilt das nur bei Visa zur Familienzusammenführung, d. h. wenn die Ehe bereits besteht.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Herbi1
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 15
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Antwort #8 - 26.08.2006 um 12:50:41
 
Es wird wohl von ABH zu ABH unterschiedlich gehandhabt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema