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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verpflichtungs-Erklaerung?
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Beitrag begonnen von Herbi1 am 23.08.2006 um 12:52:07

Titel: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Herbi1 am 23.08.2006 um 12:52:07
Hallo,

ich haette eine Frage:

Ich deutscher staatsbuerger moechte meine verlobte tuerkische staatsbuergerin in Deutschland heiraten.

Daher muss ich einen Antrag auf eine Verpflichtungserklaerung stellen. Meine Frage, muss dieser Antrag vom verlobten gestellt werden oder kann es auch mein Vater uebernehmen?
So wie ich es verstanden habe geht es doch bei der Verflichtungserklaerung nur darum das man sich verpflichtet fuer die Verlobte aufzukommen, waehrend sie mit Ihrem Visum in Deutschland ist und noch nicht verheiratet ist.
So die Frage diese "buergschaft" auch von einem dritten uebernommen werden?

Vielen Dank,
Herbi

Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Mick am 23.08.2006 um 12:54:18

Herbi1 schrieb am 23.08.2006 um 12:52:07:
So die Frage diese "buergschaft" auch von einem dritten uebernommen werden?


Hi,
ja.

Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Herbi1 am 23.08.2006 um 13:11:49
Danke fue die Antwort. Wie kann ich hier 100% sicher sein?

Wie ist eigentlich das Verfahren genau:
Ich habe eine einladung geschrieben bei der ABH beglaubigt und in die Tuerkei geschickt. Man hat mir gesagt in etwa 2 Wochen werden sie die Papiere von der Botschaft erhalten und mich informieren was ich noch an zusaetzlichen dokumenten vorlegen muss.

Ich habe eine Eigentums-wohnung, aber keine Gehalts-abrechnung, ausserdem kann ich eigentlich die fehlende Gehalts-abrechnung durch eine Bank-buergschaft kompensieren?

Danke,
Herbi

Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Mick am 23.08.2006 um 13:16:04

Herbi1 schrieb am 23.08.2006 um 13:11:49:
Danke fue die Antwort. Wie kann ich hier 100% sicher sein?

Weil es schlicht und ergreifend keine Vorschrift
gibt, nach der der Verlobte die VE abgeben muss.


Zitat:
Wie ist eigentlich das Verfahren genau:
Ich habe eine einladung geschrieben bei der ABH beglaubigt und in die Tuerkei geschickt. Man hat mir gesagt in etwa 2 Wochen werden sie die Papiere von der Botschaft erhalten und mich informieren was ich noch an zusaetzlichen dokumenten vorlegen muss.

Dann warte einfach mal ab.


Zitat:
Ich habe eine Eigentums-wohnung, aber keine Gehalts-abrechnung, ausserdem kann ich eigentlich die fehlende Gehalts-abrechnung durch eine Bank-buergschaft kompensieren?

Durchaus denkbar, dass das geht. Die Entscheidung
liegt aber bei der zust. ABH, daher dort nachfragen.


Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Herbi1 am 23.08.2006 um 13:24:20
Danke Mick!

Was ist jetzt die bessere und sicherere variante:
- mein Vater macht die VE er hat alles was man benoetigt
- oder ich mache sie mit der fehlenden gehalts-abrechnung und einer "Bank-buergschaft"?

Waere super wenn mir jemand bei dieser entscheidung helfen koennte?

Und wie ist es kann man bei der ABH ueber die verschiedenen varianten reden? Sorry fuer die naive frage, ich habe leider nicht viel erfahrung mit dieser behoerde...

Vielen Dank,
Herbi

Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Mick am 23.08.2006 um 13:41:41

Herbi1 schrieb am 23.08.2006 um 13:24:20:
Und wie ist es kann man bei der ABH ueber die verschiedenen varianten reden?


Kann man. Und genau das solltest Du tun, denn
nur dort kann Dir gesagt werden, welche Variante
sie für besser halten.

Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Herbi1 am 24.08.2006 um 14:41:16
Habe gerade mit der ABH gesprochen:
Es gibt gute nachrichten. nur weiss ich noch nicht wie verbindlich diese Aussage am telefon ist. Die ABH meinte bei deutschen staatsbuergern verlangen sie keinen einkommensnachweis.
Wenn das so ist ist es ja hervorragend.

Jetzt bin ich etwas verwirrt...

Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Abu am 25.08.2006 um 22:16:06

Herbi1 schrieb am 24.08.2006 um 14:41:16:
Die ABH meinte bei deutschen staatsbuergern verlangen sie keinen einkommensnachweis.
Wenn das so ist ist es ja hervorragend.

Eigentlich gilt das nur bei Visa zur Familienzusammenführung, d. h. wenn die Ehe bereits besteht.

Abu

Titel: Re: Verpflichtungs-Erklaerung?
Beitrag von Herbi1 am 26.08.2006 um 12:50:41
Es wird wohl von ABH zu ABH unterschiedlich gehandhabt.

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