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Familienbuch ? (Gelesen: 7.896 mal)
Zena
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienbuch ?
Antwort #15 - 31.07.2006 um 21:09:18
 
Vielen Dank für die Antworten, Jetzt bin ich etwas schlauer.
Wir haben in Serbien geheiratet und leben in D.
Benötigen wir dieses Familienbuch eventuell für später ?
oder können wir uns diese Ausgabe sparen ?

Zena Durchgedreht
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paulinus
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Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienbuch ?
Antwort #16 - 02.08.2006 um 11:08:30
 
Hallo Zena,

ein Familienbuch anlegen zu lassen ist immer freiwillig. Es bringt zunächst auch keinerlei Vorteile.

Es könnten aber Situationen entstehen, in denen eine Behörde in Deutschland die Wirksamkeit Eurer Ehe in Frage stellt und dann Jahre später irgendwelche zusätzliche Dokumente verlangt, die eventuell schwer oder zumindest nicht schnell beschaffbar sind. Welche Situationen das sein können, weiß ich nicht, möglicherweise wenn Dein Mann sich einbürgern lassen will zum Beispiel.

Mit der Anlage eines Familienbuches wird dem vorgegriffen, das heißt, das Standesamt prüft vorab die Identität der Eheleute und die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Danach gilt die Wirksamkeit der Ehe als bewiesen und kann ohne das Vorweisen schwerwiegender Gründe nicht mehr in Frage gestellt werden.

Ich hoffe, die Frage ist nun umfassend beantwortet.

Viele Grüße,
Paul
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 06.08.2006 um 18:43:24
 
Hallo,

noch ein Vorteil des Familienbuches ist, dass aus diesem eine (deutsche) mehrsprachige Heiratsurkunde erstellt werden kann.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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