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Rechtmäßige Thailändische Ehe ? (Gelesen: 7.396 mal)
tempel_der_wellnes
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31.07.2006 um 17:20:58
 
Wer kann helfen? verdacht
Ich möchte folgenden Fall schildern.
Ich habe auf der thailändischen Botschaft in Prag eine thailändische Bürgerin geheiratet.
Zur Hochzeit benötigte ich lediglich meinen Ausweis und eine Aufenthaltsbescheinigung von meinen Rathaus in Deutschland. Meine Frau lediglich ihren Pass.
Beim übersetzen der Heiratsurkunde und des Heiratsregister, bemerkte meine Dolmetscherin und Übersetzerin für Thailändisch (BDÜ) Seeda Gräff, das die Botschaft einen riesen Fehler gemacht hat. Da kein Ehefähigkeitszeugniss verlangt wurde.
Nun meine Frage ist denn diese Hochzeit rechtskräftig, bzw. wie stehen die Chancen die Ehe zu anulieren.
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wolve69
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Antwort #1 - 02.08.2006 um 08:07:42
 
Hallo Unbekannt!

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber warum um alles in der Welt soll die Ehe denn ungültig sein? In vielen Ländern wird kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, da wären ja die Massenehen, die in Dänemark aufgrund vereinfachter Dokumentenstruktur vollzogen werden, ja allesamt auch ungültig.

Wolfgang
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Saxonicus
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Antwort #2 - 02.08.2006 um 10:11:46
 
Mich deucht, daß es Dir eher darauf ankommt die Ehe annullieren, als deren Rechtmäßigkeit feststellen zu lassen.
Wie ist denn die Auffassung der deutschen Behörden zur Situation ?
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ronny
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Antwort #3 - 02.08.2006 um 13:17:12
 
Zitat:
Wie ist denn die Auffassung der deutschen Behörden zur Situation ?


Meine Meinung ist, das thailändische Recht sieht keinen Nichtigkeitsgrund vor, der auch nur im Entferntesten unter das Fehlen eines EFZ zu subsumieren wäre, ergo wäre die Eheschließung wirksam.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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tempel_der_wellnes
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Antwort #4 - 02.08.2006 um 14:46:11
 
Auch in Thailand bzw Dänemark braucht man wenn man geschieden ist ein Ehefähigkeitszeugniss und bzw. Scheidungsurteil.
Wenn eine Ehe aufgrund von Formfehlern geschlossen wurde kann sie doch nicht ordnunggemäss registriert werden. Meine Dolmetscherin meinte auch das da die Thai Botschaft beide Augen zugedrückt hat. Meine Frau ? hat gar nichts außer ihren Paß vorlegen müßen.

Ok, sollte jemand Prob haben seine Thai Frau nach Deutschland einreisen lassen, dann kann ich das nicht nachvollziehen, ist ganz esay. Siehe bei mir!
Stelle meine Fall gerne zur Verfügung.
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ronny
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Antwort #5 - 02.08.2006 um 15:26:11
 
tempel_der_wellnes schrieb am 02.08.2006 um 14:46:11:
Auch in Thailand bzw Dänemark braucht man wenn man geschieden ist ein Ehefähigkeitszeugniss und bzw. Scheidungsurteil.
Wenn eine Ehe aufgrund von Formfehlern geschlossen wurde kann sie doch nicht ordnunggemäss registriert werden. Meine Dolmetscherin meinte auch das da die Thai Botschaft beide Augen zugedrückt hat. Meine Frau ? hat gar nichts außer ihren Paß vorlegen müßen.

Ok, sollte jemand Prob haben seine Thai Frau nach Deutschland einreisen lassen, dann kann ich das nicht nachvollziehen, ist ganz esay. Siehe bei mir!
Stelle meine Fall gerne zur Verfügung.


Obwohl mir Deine Motivation und Deine Fragen noch immer nicht klar sind:

Ob die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam ist, hab ich bislang nicht beurteilt weil mir dazu auch noch einige Rechtsquellen fehlen würden Zwinkernd

Grundsätzlich gilt, dass sich die Eheschließung nach der am Ort der Eheschließungshandlung geltenden Rechtslage richtet. Vorliegend wäre also zu prüfen , ob in der Tschechischen Republik ein Deutscher eine Thailänderin im thail. Konsulat heiraten darf. Wir haben so eine Regelung im Art. 13 EGBGB für die Eheschließung von Ausländern in Deutschland, ich weiß allerdings nicht , ob es so was in der Tsch.Rep. vergleichbar gibt.

Dass daneben die materiellen Eheschließungsvoraussetzungen vorliegen müssen (nach deutschem und thail. Recht) ist klar. Materiell ist weder nach deutschem noch nach thail. Recht die Vorlage eines EFZ als materiellrechtliche sondern nur als formalrechtliche Vorfrage zu bewerten. Da die Vorlage bzw. die Nichtvorlage keine materiellrechtliche Gültigkeitsvoraussetzung ist, wäre die Ehe (unter der Bedingung dass die Formfrage oben geklärt wird) gültig.

Gäbe es in der Tschechischen Republik eine dem deutschen Art. 13 EGBGB vergleichbare Regelung nicht, wäre die Ehe null und nichtig, da die dort geltenden formellen Eheschließungsvoraussetzungen nicht eingehalten worden wären Zwinkernd Aber leider ist das aus meinen Quellen nicht abschließend zu beantworten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 02.08.2006 um 15:35:58
 
Folgender Sachverhalt:
Am 10.08.05 habe ich mit den besagten Unterlagen beider Thai Botschaft Prag die Ehe geschlosen.
Meine Frau flog darauf nach Thailand, ließ dort ihren Paß auf meinen Familiennamen umschreiben und stellte bei der Deutschen Botschaft in Bangkok einen Antrag auf Familienzusammenführung.
Nach ewigen Hin und Her, bekam sie ein Einreisevisum und dann beim Ausländeramt eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr.
Obwohl alle Ämter (Standesamt und Ausländeramt) darauf hinwiesen das ich nachweislich keine Ledigkeitsbescheinigung bzw Ehefähigkeitszeugniss beantragt hatte bzw bekommen habe.
Auf nachhaken beim Ausländeramt sagte man mir fie deutsche Botschaft Bangkok hat entschieden das die Ehe rechtskräftig ist.
Denoch bekomme ich aber momentan keine umgeschriebene Lohnsteuerkarte.
Es gibt 2 veschiedene Übersetzungen der Heiratsurkunde, einmal wird Ledigkeitsbescheinigung wurde vorgelegt( diese wurde in Thailand übersetzt und in der anderen Übersetzung ist dieser Begriff umschrieben. Aber wie gesagt ich hatte keine.
Kann man den überprüfen, welche Dokument bei der Eheschliessung vorgelegt wurden ?
Eigentlich will ich die Ehe annulierem.
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Antwort #7 - 02.08.2006 um 15:41:05
 
Zitat:
Eigentlich will ich die Ehe annulierem.


Dann such Dir einen IPR-Spezialisten bei Anwalts, der soll mal hinterfragen, ob es in dem tschechischen IPR eine Regelung gibt nach der Ausländer in der thai.Botschaft in Prag heiraten dürfen . Falls es diese nicht gäbe, müßte man im tschechischen formellen Eheschließungsrecht nach einer Rechtsfolge suchen, die zur Unwirksamkeit der Ehe führt.

Hatte ich noch nicht, deswegen kann ichs auch nur grob skizziern Zwinkernd

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Antwort #8 - 02.08.2006 um 17:13:58
 
tempel_der_wellnes schrieb am 02.08.2006 um 14:46:11:
Meine Frau hat gar nichts außer ihren Paß vorlegen müßen.


Wir haben auch "nur mit dem Pass" geheiratet, aber weswegen sollte die Ehe dann ungültig sein ?
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tempel_der_wellnes
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Antwort #9 - 02.08.2006 um 18:25:33
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2006 um 17:13:58:
Wir haben auch "nur mit dem Pass" geheiratet, aber weswegen sollte die Ehe dann ungültig sein ?



ja, wenn die Ortsform erlaubt,soll so sein. Wo habt ihr denn geheiratet? LasVegas?
Welche Nationalitäten? Und eingereist nach Deutschland?
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Antwort #10 - 02.08.2006 um 19:50:41
 
[/quote] Dann such Dir einen IPR-Spezialisten bei Anwalts, der soll mal hinterfragen, ob es in dem tschechischen IPR eine Regelung gibt nach der Ausländer in der thai.Botschaft in Prag heiraten dürfen . Falls es diese nicht gäbe, müßte man im tschechischen formellen Eheschließungsrecht nach einer Rechtsfolge suchen, die zur Unwirksamkeit der Ehe führt. [/quote]

Ist es nicht so, dass die Thai Botschaft in Prag als thailaendisches Hoheitsgebiet bewertet werden muss und somit leidglich zu ueberpruefen ist, ob die Ehe nach thailaendischem Recht rechtsmaessig zustande gekommen ist?

Ich sehe auf den ersten Blick nicht, welche tschechischen Rechtsnormen hier greifen koennten.

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Antwort #11 - 02.08.2006 um 20:13:34
 
bamthwok schrieb am 02.08.2006 um 19:50:41:
Ist es nicht so, dass die Thai Botschaft in Prag als thailaendisches Hoheitsgebiet bewertet werden muss und somit leidglich zu ueberpruefen ist, ob die Ehe nach thailaendischem Recht rechtsmaessig zustande gekommen ist?

Ich sehe auf den ersten Blick nicht, welche tschechischen Rechtsnormen hier greifen koennten.



So sehe ich das eigentlich auch, dann wurde aber jedoch nicht das thailändische Recht eingehalten
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Antwort #12 - 02.08.2006 um 20:35:56
 
tempel_der_wellnes schrieb am 02.08.2006 um 18:25:33:
ja, wenn die Ortsform erlaubt,soll so sein. Wo habt ihr denn geheiratet? LasVegas?
Welche Nationalitäten? Und eingereist nach Deutschland?



Meine Frau (Nicht-EU) ist inzwischen fast ein Vierteljahrhundert in D, wir haben in ihrer Heimat geheiratet, sie konnte unmittelbar nach der Hochzeit mit Visum einreisen und bekam auch umgehend eine AE.
Allerdings gab es zu dieser Zeit noch nicht so viele Mißbräuche, deshalb ist heute alles so schwierig.
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Antwort #13 - 02.08.2006 um 20:48:31
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2006 um 20:35:56:
Meine Frau (Nicht-EU) ist inzwischen fast ein Vierteljahrhundert in D, wir haben in ihrer Heimat geheiratet, sie konnte unmittelbar nach der Hochzeit mit Visum einreisen und bekam auch umgehend eine AE.
Allerdings gab es zu dieser Zeit noch nicht so viele Mißbräuche, deshalb ist heute alles so schwierig.


ich gönne jeden sein glück! und das heißt nicht das ich jetzt deswegen alle thailändischen Frauen verurteile. Schwarze Schafe gibt es in allen Nationalitäten.
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Blaise
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Antwort #14 - 06.08.2006 um 19:24:55
 
Hallo,

Zitat:
Ist es nicht so, dass die Thai Botschaft in Prag als thailaendisches Hoheitsgebiet bewertet werden muss und somit leidglich zu ueberpruefen ist, ob die Ehe nach thailaendischem Recht rechtsmaessig zustande gekommen ist?
Ich sehe auf den ersten Blick nicht, welche tschechischen Rechtsnormen hier greifen koennten.


Nein, die thailändische Botschaft ist nicht thailändisches Hoheitsgebiet. Es ist immer noch tschechisches Hoheitsgebiet (ansonsten dürfte die Botschaft dort z.B. Waffen stationieren...  Laut lachend).

Die Eheschließungen in einem Staat richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Gesetz dieses Staates. Viele Staaten lassen aber zu, das andere Staatsangehörige in den jeweiligen Vetretungen des Heimatstaates (auch andere Staatsangehörige) heiraten dürfen.

Also muss zuerst mal tschechisches (Internationales Privat-) Recht geprüft werden, nämlich insoweit, ob diese eine so geschilderte Eheschließung zulässt.

Falle es jemanden interessiert, hier einen Link zum Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, in dem der Schutz von Diplomaten und ausländischen Vertretungen geregelt ist.

Grüße

Blaise
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