Zitat:oder wirkt sich diese "Unterbrechung" eventuell noch fataler aus?
Kann ich leider nicht sagen, aber mir schwant da was, nachdem ich Hanzibal gesehen habe
Hatte der nicht so einen ähnlichen Fall, wo die Unterbrechung doch Folgen hatte.??
Ich habe die erwähnten Daten in dem Modul des Hypertextkommentars eingegeben, das angegebene Ergebnis wurde automatisch ermittelt. Also hat zumindest dieser Autor die Auffassung, dass die Unterbrechung schadlos ist.
Mir fehlt da leider die ABH-Praxis und im Moment auch die Zeit und Gelegenheit mich mal telefonisch auszutauschen, wie andere das sehen.
Zitat:Liegt hier möglicher weise eine unterbrechung der anrechnbaren zeiten!?
von 01.01.2005 bis zu erteilung einer
AE nach §25 abs.5 ???
Kann durchaus sein, ich erinnere mich an eine Diskussion die wir beide und sunnysunshine mal hatten, vielleicht suchst Du mal den Thread raus
Für eine
schädliche Unterbrechung spräche die Formulierung des § 26 Abs. 4:
Zitat:Im Übrigen kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt,
Seit bedeutet
IMHO einen ununterbrochenen Zeitraum ansonsten könnte da auch stehen
sieben Jahre .
Zitat:hast Du zu meinen anderen, wie Du bemerkt haben wirst, nicht ganz sicheren, Gedankengängen (siehe oben) noch eine Idee?
Im Moment nicht, sorry
Grüße
Ronny