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Visum zur FZF - wie ist der genaue Ablauf? (Gelesen: 6.840 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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08.06.2006 um 19:14:57
 
Hallo,

Meine Frau (Chinesin) hat am 18.5. den Antrag auf das Visum zur FZF in Peking gestellt.
Ich war dabei und es wurde uns gesagt, das würde 1 Monat dauern.
Ca. 10 Tage später habe ich mit dem zuständigen MA (Visastelle) in der ABH gesprochen. Er warte nur noch auf die Unterlagen und wir haben uns geeinigt, daß ich eine Stellungnahme dazu per Email abgeben könne. Er hat meine Emailadresse aufgenommen und meinte, er würde mir in den nächsten Tagen schreiben, sobald er die Papiere hat.
Bis jetzt nichts.
Wo kann das jetzt hängen?
Weder die Botschaft hier in Peking noch der Mitarbeiter der ABH machten einen überlasteten Eindruck.

Unser Fall ist so simpel wie er nur sein kann. Ich Deutscher, sie war letztes Jahr 2 Monate in D.

Also wen kann ich da jetzt nerven?
Wie kommen die Papiere nach D, wie kriege ich heraus, wo das jetzt rumliegt?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Zeppelin
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Antwort #1 - 08.06.2006 um 20:29:16
 
Auch auf die Gefahr von den Profis Dresche zu bekommen (weil's vielleicht nicht ganz exakt ist) dazu folgendes, wie ich in unserem Fall in Erfahrung gebracht hatte:
Das Kosulat, wo das FZF-Visum beantragt wurde, schickt die Angelegenheit an die ABH, wo Eure künftiger Wohnsitz sein soll zur Prüfung, ob es Einwände gegen die Einreise Deiner Gattin geben könnte.
Falls deren Ausländerakte (sofern schon angelegt) bei einer anderen ABH geführt wird, muss erst mal eine AZR-Auskunft eingeholt werden und dann fordert ABH(A) von ABH(B) die Akte an.
Vermutlich erfolgt dann eine Prüfung, ob Eure Ehe hier anerkannt wird. Wenn alle ihr o.k. gegeben haben, wird das Konsulat in Peking informiert und Deine Gattin müsste das Visum bekommen.
Aber wie heißt es doch: "So schnell schießen die Preußen nicht."
Ich weiß nicht, ob für Chinesen/-innen eine Befreiung vm EFZ erforderlich ist. Falls ja, könnte die ganze Sache beim zust. OLG liegen.
Ansonsten "nerve" eher Deine ABH (die im Verfahren federführend sein dürfte) als das Konsulat. Das K. kann auch nur warten, bis entweder schwazer oder weißer Rauch aufsteigt.

Mehr kann ich bei den Infos von Dir leider auch ned sagen.

Güße und viel Glück!
Zeppelin

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fons
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Antwort #2 - 08.06.2006 um 21:14:47
 
Zeppelin schrieb am 08.06.2006 um 20:29:16:
Das Kosulat, wo das FZF-Visum beantragt wurde, schickt die Angelegenheit an die ABH, wo Eure künftiger Wohnsitz sein soll zur Prüfung, ob es Einwände gegen die Einreise Deiner Gattin geben könnte.

Nur der Form halber: es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges
Visum (vgl.
§ 31 AufenthV
).
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Zeppelin
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Antwort #3 - 08.06.2006 um 22:02:04
 
fons schrieb am 08.06.2006 um 21:14:47:
Nur der Form halber: es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges
Visum (vgl.
§ 31 AufenthV
).


Danke für die "Hintergrundbeleuchtung", aber so falsch lag ich ja wohl nicht, oder?  Zwinkernd
Aus dem Text der Verordnung geht ja für den Laien nicht so deutlich hervor, was passiert, wenn man ein FZF-Visum beantragt.
Norbert fragte aber genau danach.

Also "sach ma" wenn Du's weißt: Könnte die Verzögerung der Visumserteilung mit der Überprüfung der Gültigkeit der Ehe zu tun haben?

Grüße,
Zeppelin
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Abu
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Antwort #4 - 09.06.2006 um 00:13:53
 
Zeppelin schrieb am 08.06.2006 um 20:29:16:
Ich weiß nicht, ob für Chinesen/-innen eine Befreiung vm EFZ erforderlich ist. Falls ja, könnte die ganze Sache beim zust. OLG liegen.

Ein ausländisches EFZ bzw. eine diesbezügliche Befreiung beim OLG wäre nur bei einer Heirat in D erforderlich.

Abu
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Yangyang
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Antwort #5 - 09.06.2006 um 08:11:30
 
Tach!

Hast du schon mal beim Bundesverwaltungsamt in Köln gefragt, ob dort die Unterlagen von deiner Frau bereits vorliegen??
Die Botschaft schickt die Papiere nicht direkt zu deiner ABH, sondern erst nach Köln und von dort aus an deine ABH.
Die Mitarbeiter dort sind total freundlich und hilfsbereit. Die können dir zumindest sagen, wo die Papiere liegen.

Viel Glück
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Zeppelin
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Antwort #6 - 09.06.2006 um 08:14:34
 
Abu schrieb am 09.06.2006 um 00:13:53:
Ein ausländisches EFZ bzw. eine diesbezügliche Befreiung beim OLG wäre nur bei einer Heirat in D erforderlich.

Abu


Tschuldigung, dass ich noch mal nachfrage, aber wie nennt man dann das Prozedere, damit eine Ehe in Deutschland als gültig anerkannt wird? Zumindest sagte man mir, bevor ich heiratete, dass eine im Ausland geschlossene Ehe nicht unbedingt automatisch hier anerkannt wird, sondern genau die gleiche Prüfung erfolgt, wie die im Vorfeld unserer Heirat in Dtl.
Kann mir kaum vorstellen, dass mein Standesamt mir da Unfug erzählt hat.

Zeppelin
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Blaise
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Antwort #7 - 09.06.2006 um 09:03:14
 
Hallo,

Zitat:
Tschuldigung, dass ich noch mal nachfrage, aber wie nennt man dann das Prozedere, damit eine Ehe in Deutschland als gültig anerkannt wird

Es gibt kein vorgeschriebenes Verfahren zur Überprüfung von Eheschließungen im Ausland zur Anerkennung in Deutschland.

Zitat:
Zumindest sagte man mir, bevor ich heiratete, dass eine im Ausland geschlossene Ehe nicht unbedingt automatisch hier anerkannt wird, sondern genau die gleiche Prüfung erfolgt, wie die im Vorfeld unserer Heirat in Dtl.

Soweit Zweifel an der Wirksamkeit der ausländischen Eheschließung vorliegen, wird geprüft, ob das Ortsrecht oder Geschäftsrecht des jeweiligen Staates, in dem die Eheschließung stattfand, eingehalten wurde (Artikel 11 Abs. 1 EGBGB).
Wurde Ortsrecht oder alternativ Geschäftsrecht nicht eingehalten, liegt eine Nichtehe vor. So was kommt z.B. vor, wenn in einem Staat, der nur die wirksame Eheschließung vor dem Standesbeamten kennt, die Ehe in einer religiösen Einrichtung geschlossen wird.

Ist die Ehe nach Ortsrecht wirksam zustande gekommen, wird nach dem jeweiligen Heimatrecht der Personen überprüft, ob eine wirksame Ehe geschlossen wurde (Art. 13 EGBGB). Heiratet z.B. ein lediger Deutscher in Dänemark eine nigerianische Frau, die im Heimatland noch verheiratet ist(z.B. Scheidung ist noch nicht rechtskräftig) liegt nach deutschem und nigerianischem Recht ein Ehehindernis vor. Jetzt muss entschieden werden, ob eine wirksame oder aufhebbare oder Nicht-Ehe vorliegt. Nach dem Grundsatz des "Ärgeren Rechts" liegt in dem Beispiel eine Nichtehe vor, weil nach nigerianischem Recht eine nicht geschlossene Ehe vorliegt.

Zitat:
Kann mir kaum vorstellen, dass mein Standesamt mir da Unfug erzählt hat

Vielleicht haben Sie ja was falsch verstanden?

BTW. Für einen "newbie" sind Sie schnell dabei, andere zu kritisieren oder deren Kenntnisse in Zweifel zu ziehen und das auf Grundlage von Informationen Dritter. Das halte ich zumindest für unhöflich.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Abu
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Antwort #8 - 09.06.2006 um 09:35:37
 
Zeppelin schrieb am 09.06.2006 um 08:14:34:
Tschuldigung, dass ich noch mal nachfrage, aber wie nennt man dann das Prozedere, damit eine Ehe in Deutschland als gültig anerkannt wird?


Ich hatte Dir schon einmal (oder sogar zweimal!) folgenden Passus kopiert:
Zitat:
Wirksamkeit der Ehe

Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht. Daher ist die Frage nach der Wirksamkeit der Eheschließung stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung oder Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen einer Entscheidung auf ihrem Zuständigkeitsgebiet in eigener Verantwortung entschieden werden.
(Quelle: Auswärtiges Amt)

Scheinst Du nicht gelesen zu haben....

Abu

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Antwort #9 - 09.06.2006 um 10:15:44
 
Yangyang schrieb am 09.06.2006 um 08:11:30:
...
Die Botschaft schickt die Papiere nicht direkt zu deiner ABH, sondern erst nach Köln und von dort aus an deine ABH.

Danke für die Erläuterung.

Zitat:
Die Mitarbeiter dort sind total freundlich und hilfsbereit. Die können dir zumindest sagen, wo die Papiere liegen.

Kann ich nur bestätigen und so hatte ich es auch gemeint. Ich ging nur davon aus, dass die Unterlagen inzwischen bei der zuständigen ABH eingetrudelt sein müssten.
Das BVA/AZR kann schließlich auch nur sagen WO, aber nicht WAS, wobei das WO der grundlegende Schritt zur Klärung des WAS ist.

Grüße
Zeppelin
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Antwort #10 - 09.06.2006 um 10:52:49
 
Abu schrieb am 09.06.2006 um 09:35:37:
Scheinst Du nicht gelesen zu haben....

Hab ich allerdings.
Und genau hieraus ergibt sich das Problem, dass viele User offenbar haben.: Zitat:
Diese Vorfrage muss von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen einer Entscheidung auf ihrem Zuständigkeitsgebiet in eigener Verantwortung entschieden werden.

Noch relativer kann eine Formulierung ja wohl kaum sein. Wem nützt sie aber zur Beantwortung konkreter Fragen?

Zeppelin
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Antwort #11 - 09.06.2006 um 11:20:54
 
Zitat:
Wem nützt sie aber zur Beantwortung konkreter Fragen?

Ich finde, es ist zur Genüge beantwortet: Jede Stelle entscheidet halt selbst, ob sie eine Urkunde so akzeptiert oder überprüft haben will. Das kann man hier im Forum nicht bis ins Kleinste klären.
Wo liegt das Problem, wenn ich beim Finanzamt, Krankenkasse, etc. pp vor Abgabe einer Urkunde nachfrage, wie dort die Regeln sind?

Ich versteh nicht, weshalb Du oft so angezickt schreibst, Zeppelin. Aber vielleicht kommt's ja auch nur so rüber...
Zwinkernd

Grüße,
line
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Antwort #12 - 09.06.2006 um 14:09:43
 
Zeppelin schrieb am 09.06.2006 um 10:52:49:
Und genau hieraus ergibt sich das Problem, dass viele User offenbar haben.:
Noch relativer kann eine Formulierung ja wohl kaum sein. Wem nützt sie aber zur Beantwortung konkreter Fragen?

Die Formulierung ist so, weil halt die Lage so ist. Das Problem kannst Du nicht dadurch lösen, daß Du ein Anerkennungsverfahren erfindest, welches es tatsächlich nicht gibt...

Abu
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Antwort #13 - 09.06.2006 um 14:28:42
 
Abu schrieb am 09.06.2006 um 14:09:43:
Die Formulierung ist so, weil halt die Lage so ist. Das Problem kannst Du nicht dadurch lösen, daß Du ein Anerkennungsverfahren erfindest, welches es tatsächlich nicht gibt...

Abu


Und was trägt dies nun dazu bei, dass die Gattin von Norbert nun endlich das Visum für die Einreise bekommt?
Wie wäre es denn mal mit einem konstruktiven Lösungsvorschlag?
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Antwort #14 - 09.06.2006 um 14:39:33
 
Zeppelin schrieb am 09.06.2006 um 14:28:42:
Und was trägt dies nun dazu bei, dass die Gattin von Norbert nun endlich das Visum für die Einreise bekommt?
Wie wäre es denn mal mit einem konstruktiven Lösungsvorschlag?


Ich habe jetzt langsam die Faxen dicke  Ärgerlich: Du stellt hier ständig fehlerhafte Postings ein hä? und wenn man Dich dann korrigiert, wirst Du pampig  Schockiert/Erstaunt! Wenn Dir die Korrekturen nicht passen, dann solltest Du weniger Unsinn fabrizieren und wenn Du das nicht kannst, dann solltest Du am besten gar nicht posten  Lippen versiegelt.

So, das mußte jetzt mal raus...

Abu

P.S.: Die Frage nixwissen hat Yangyang schon längst beantwortet.
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Antwort #15 - 09.06.2006 um 14:46:56
 
Abu meint:
Das Visum von Norberts Frau hat nicht zwangsläufig was mit der Frage nach der Anerkennung von Heiratsurkunden zu tun.
Sprich: Norbert kann bei den beteiligten Stellen nachfragen, wo der Antrag grad hängt. Es ist ja noch nicht so viel Zeit vergangen, dass man annehmen muss dass was schief läuft...

Grüße,
line

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Antwort #16 - 09.06.2006 um 14:48:40
 
Gib der Verwaltung ihre angekündigten 4 Wochen Bearbeitungszeit und nerve sie nicht schon nach 10 Tagen mit der Anfrage, wo denn das Visa bleibt.
Rufe Mittwoch/Donnerstag nächster Woche (Achtung: Fronleichnam ist mancherorts Feiertag) wieder bei der ABH an (vormittags zwischen 09 und 11), dann sind die vier Wochen rum. Wenn Akten dann noch nicht dort eingetroffen, rufe gleich in Köln an, dort sollten sie wissen, WO deine Unterlagen gerade aufgeschlagen sind.
Viel Glück
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nixwissen
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Antwort #17 - 09.06.2006 um 16:24:26
 
Hi,

Verdammt, jetzt hatte ich hier reichlich getippt und ein anderes Programm wollte was im IE anzeigen und öffnet das im selben Fenster - alles weg.

Naja, das mit der Anerkennung der Ehe wurde ja schon erklärt und was ich eigentlich sagen wollte ist: Wenn man sich ein Familienbuch ausstellen lässt, sollte man damit keine Probleme mehr haben. Praktisch (!!!) dürfte das ja wohl einer offiziellen Anerkennung der Ehe in D gleichkommen, oder?

Heute hat der MA der ABH gemailt.
Wer wohnt mit mir, für wen leiste ich Unterhalt usw...
Ich könne per Email antworten, wie telefonisch besprochen.
War einfach: Alleine, niemand, keine Kinder, nie verheiratet.
Nach 2 Stunden kam die Mitteilung, daß die Bearbeitung nun abgeschlossen sei und das Ergebnis der Botschaft mitgeteilt wurde.
Der Ofen wurde also gezündet, ich solle aber Verständtnis haben, daß man mir über die Farbe des Rauches keine Auskunft geben könne.

Das dürfte positiv sein aber das Verständnis fehlt mir leider trotzdem.

Dann hatte er noch nach einer Meldebestätigung gefragt, die ich nachreichen solle, wenn ich wieder in D bin.
Ich habe noch die Bescheinigung hier, daß ich ledig bin und wo ich (alleine)wohne. Das Ding photografiert und gemailt - das ist OK!

Ein paar Mails gingen heute hin und her und ich muß sagen: Selbst in der Privatwirtschaft würde man das guten Support/Service nennen.

Das ging mir übrigens beim Standesamt und der Botschaft (mit den deutschen Mitarbeitern) ähnlich.

Gruß,
Norbert
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Antwort #18 - 09.06.2006 um 16:47:13
 
Hi,

@Santa:
Ich will ja nicht nerven, deswegen habe ich ja gefragt, wo es hängen könnte. Die ABH musste mich kontaktieren sobald sie die Unterlagen hat und das sollte doch nach 2 Wochen der Fall sein.
Nun ist ja alles gut und es geht wohl nun zügig.

Gruß,
Norbert
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Antwort #19 - 09.06.2006 um 17:02:02
 
nixwissen schrieb am 09.06.2006 um 16:24:26:
...

Der Ofen wurde also gezündet, ich solle aber Verständtnis haben, daß man mir über die Farbe des Rauches keine Auskunft geben könne.

Das dürfte positiv sein aber das Verständnis fehlt mir leider trotzdem.

Halt die Ohren steif. "Wat mut, dat mut eben."

Zitat:
Ein paar Mails gingen heute hin und her und ich muß sagen: Selbst in der Privatwirtschaft würde man das guten Support/Service nennen.

Das ging mir übrigens beim Standesamt und der Botschaft (mit den deutschen Mitarbeitern) ähnlich.

Das sehe ich auch so. Und ohne jeden Hohn(!): Im Ausland heiraten mindert den Aufwand hier in D. wenig.

Viel Glück Euch beiden!

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Antwort #20 - 09.06.2006 um 17:21:21
 
Zitat:
Und ohne jeden Hohn(!): Im Ausland heiraten mindert den Aufwand hier in D. wenig.


Das sehe ich nun überhaupt nicht so.
Ich habe mein EFZ ohne Probleme sofort bekommen und die Schritte in China waren auch nicht schwierig.
Wenn wir in D geheiratet hätten, hätte sie eine Befreiung von EFZ vom OLG gebraucht.
VE von mir mit dem ganzen Krempel...
Nene, so in China war schon einfacher.

Das habe ich mir vorher schon so gut es ging überlegt und bin bestätigt worden.

Gruß,
Norbert

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Antwort #21 - 11.06.2006 um 17:53:01
 
Hi,

Um es nochmal klarzustellen: Das war letztendlich alles nicht wirklich schlimm!
Ich brauchte ein EFZ, das bekam ich mit einer Ledigkeitsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt beim Standesamt sofort ausgestellt.
Ok, Kopien vom Paß und Familienbuch inkl. Übersetzung von meiner Frau brauchte ich auch.
Damit dann eine Konsularbescheinigung von der Botschaft (EFZ gegenüber China, D hat nichts dagegen daß Norbert seine Liebste ehelicht) und das dann noch übersetzt. Dann Heirat, dazu noch eine notarielle Heiratsurkunde von einem öffentlichen Notariat, gleich auch in Deutsch. Die musste dann noch vom Aussenministerium überbeglaubigt werden.
Die Legalisation der Heiratsurkunde war dann nur noch eine Formsache, die wir bei der Beantragung des Visums machen konnten.
Ok, hört sich viel an aber das waren alles Behördengänge "to go". Also hingehen und Zettel/Stempel/Aufkleber abholen.

Das Visum ist dann auch viel einfacher, wir sind ja schon verheiratet und es besteht ein Anspruch darauf. Ich kann als Ehemann ganz anders bei den Behörden auftreten (war zum Glück nicht nötig) usw...

Nun mag das in anderen Ländern schwieriger sein aber in China ist nur etwas Lauferei. Gut, hier sind auch alle schön registriert, die Bürokratie ist in dieser Hinsicht relativ zuverlässig.

In D wäre die Befreiung vom EFZ dazugekommen und die ist eben wieder mit Wartezeit verbunden.
So warten wir nur auf das Visum und haben dabei noch eine deutlich bessere Stellung als beim Visum zur Heirat in D.

Gruß,
Norbert

 
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Antwort #22 - 11.06.2006 um 18:29:08
 
nixwissen schrieb am 11.06.2006 um 17:53:01:
...

So warten wir nur auf das Visum und haben dabei noch eine deutlich bessere Stellung als beim Visum zur Heirat in D.

Gruß,
Norbert

 

H(a)i zurück,
das Problem ist wohl von Staat zu Staat verschieden und daher nicht verallgemeinerbar.  In unserem Falle war es eben anders herum: Die Befreiung vom EFZ war unterm Strich das geringere Problem.
Und ein Heiratsvisum für D braucht man ja nicht wirklich, wie ich an anderer Stelle hier im Forum schon schrieb.
Es kommt wohl drauf an, was im Einzelfall der leichtere Weg ist.

Grüße (auch an Deine Gattin)
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Antwort #23 - 12.06.2006 um 16:28:04
 
Hi,

Es ist unglaublich:
Wie berichtet, am Freitag hat der Ma der ABH seine Stellungnahme an die Botschaft weitergeleitet.
Heute Mittag hat meine Frau den Anruf bekommen, sie könne ihren Paß abholen.
Ich kann's immer noch nicht fassen.  Durchgedreht
Ok, sie haben nicht gesagt, daß dann da auch ein Visum drin ist  Schockiert/Erstaunt
Nein Quatsch, es gab nie irgendwelche Nachfragen oder sowas.
Also morgen Ticket für sie buchen!

Jetzt wo's geschafft ist, kommt dann die traurige Seite auf: Wir fangen an zu packen und verschenken alles Mögliche aus der Wohnung, was wir nicht mitnehmen wollen oder können. Ca. 100kg sind schon per Seefracht unterwegs aber hier ist immer noch so viel Krempel.
Ich werde meine zweite Heimat Peking vermissen, wie wird es da erst meiner Frau gehen? Naja, freuen tun wir uns natürlich auf D aber so eine Wohnung aufzugeben mit dem ganzen Umfeld hier ist schon schade.

So, meine Fragerei zumindest in unserem Falle ist hiermit durch.
Aber ich werde hier weiterhin versuchen, mit meinen bescheidenen Kenntnissen und Erfahrungen anderen zu helfen.
Danke an alle!

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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