Das Bundeskabinett hat jetzt hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen:
"Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld,
Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss"
Bundesrats-Drucksache 68/06 vom
27.01.06 (pdf 450 KB)
http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2006/0068_2D06,p...Nach dem Gesetzentwurf -
der noch das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss
und der Zustimmung des Bundesrates bedarf - sollen rückwirkend ab 1.1.2006 auch Ausländer
mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 22, 23, 23a, 25 Abs. 3 - 5
AufenthG) einen Anspruch auf Kindergeld, Erziehungsgeld sowie Unterhaltsvorschuss erhalten,
sofern ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Nun meine frage ist ob Bundesrat schon dafür zugestimmt hat oder nicht ??
Oder kennt jemand irgendwie ein genaueres datum?