etna schrieb am 16.05.2006 um 23:07:16:Vor dem Umzug werden wir uns wohl in Deutschland abmelden müssen (?).
Ja.
Zitat:Ich (aus Osteuropa, Nicht-EU-Bürgerin) habe derzeit noch ein befristetes
AE (für Studienzwecke), welches ein Monat vor dem Umzug endet.
Wieso habt Ihr die
AE nicht unmittelbar nach der Heirat umgestellt?
Zitat:1. Wenn ich jetzt (1 Monat vor dem Umzug) die
AE für 3 Jahre beantrage (die übliche Nach-der-Heirat-AE, sozusagen
) und dann zwar ZUSAMMEN MIT meinem Mann (die eheliche Lebensgemeinschaft besteht also
) aber nicht im Bundesgebiet wohne, erlischt meine
AE in diesem Fall nach 6 Monaten?
Bzw. wie könnte man sie "aufrechterhalten"?
Die
AE erlischt spätestens nach 6 Monaten. So wie sich der Fall darstellt, könnte man das ganze auch als Ausreise "aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde" interpretieren und dann verfällt die
AE bereits nach der Ausreise.
Ihr könntet die
ABH bitten, eine verlängerte Wiedereinreisefrist, z. B. 1 oder 2 Jahre festzulegen. Aber da bin ich eher skeptisch, weil die
AE ja überhaupt erst kurz vor der Ausreise beantragt wird und auch nicht absehbar ist, wie lange der Auslandsaufenthalt dauern soll. Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 1 Nr. 6 & 7
AufenthG:
Zitat: Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...
Zitat:2. Wenn sie erlischt, muss ich dann jedesmal ein Visum beantragen, um beispielsweise die Eltern meines Mannes / unsere Freunde / meinen DA-Betreuer zu besuchen?
Prinzipiell ja. Allerdings könntest Du versuchen, bei der Deutschen Botschaft in London ein längerfristiges Visum, z. B. für 1 Jahr zu bekommen.
Evtl. wäre es noch eine Alternative, einfach die
AE für Studienzwecke zu verlängern.
Ich würde die ganze Sache einfach mal mit Deiner
ABH besprechen.
Abu