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Familienzusammenführung während Einbürgerung (Gelesen: 986 mal)
Fuku
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.05.2006 um 10:57:57
 
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe im Januar in der Türkei geheiratet, parallel dazu lief meine Einbürgerungs-sache (Bin Türkin)

Ich wurde vom ABH Ende Februar angeschrieben  wegen Einreichung der Unterlagen für Familienzusammenführung. Da ich aber im März einen neuen Job anfange wurde mir gesagt das kein Vizumantrag genehmigt wird bis meine Probezeit zu Ende ist (6 Monate!!!!). Also wurde es auf Eis gelegt. In dieser Zeit habe ich meine Einbürgerungszusicherung ändern lassen auf meinen neuen Namen. Bin aus dem türkischen damit ausgetretten, und habe die erforderlichen Unterlagen der Einbürgerungsstelle gegeben. Jetzt erwarte ich meine Einbürgerungs-Urkunde. Kann ich nach dem Erhalt damit zur ABH?Ist dann die Probezeit immer noch wichtig mit der  Deutschen Staatsangehörigkeit?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung..
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.05.2006 um 11:13:31
 
Als Deutsche hast Du einen Anspruch auf Familienzusammenführung unabhängig vom Einkommen, die ABH muß dann also dem Antrag zustimmen.
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