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Auskunftspflicht ABH (Gelesen: 5.600 mal)
Lita85
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Beiträge: 17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auskunftspflicht ABH
Antwort #15 - 17.05.2006 um 17:33:54
 
Ich versteh das nicht, meine ABH rufe ich fast täglich an und die geben mir immer eine Auskunft. Die ABH hat mir sogar empfohlen, dass mein Ehemann (nachdem die ABH das Visum an die deutsche Botschaft in der Türkei geschickt hat) öfters in der deutschen Botschaft anrufen und nachfragen sollte, dann würde das von der deutschen Botschaft aus nur 1Woche dauern. In der regel würde das eigentlich, wenn man den ganzen Papierkram abgegeben hat, in der ABH auch nur 1Woche dauern. Also insgesamt 2Wochen. Ich rufe mindestens in der Woche 2mal die ABH an, und frage nach.
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