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Auskunftspflicht ABH (Gelesen: 5.598 mal)
Straccio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.05.2006 um 23:13:47
 
Hallo,
hab da jetzt nochmal ne Frage! Ist die ABH verpflichtet mir über den Bearbeitungsstand des Antrages auf Familienzusammenführung Auskunft zu geben?
Danke!
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San Judas
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Put the Champagne on Ice


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.05.2006 um 10:36:46
 
Würde mich auch mal interessieren, hier in Bremen sind lt. Grünen "Beschwerde" ca. 1/3 der Mitarbeiter der ABH mit 4% der Ausländer beschäftigt, wegen Duldungen und Kettenduldungen. 4-8 Wochen dauert die Bearbeitung FZF + Ausfallzeiten/Streik der öffentlich Bediensteten. Ärgerlich




Stellt euch vor, der Standesbeamte hätte euch nach der Hochzeit gesagt:
"Ätschi, ihre Frau sehen sie in frühestens 2 Monaten" weinend
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.05.2006 um 17:36:57
 
Soweit ich weiss,ist die Alb nicht verpflichtet,euch Auskunft zu geben.

Mir wurde damals gesagt,das mein Mann ja den Antrag gestellt hat und nur ihm würde schriftlich amtwort  gegeben.

Aber unsere Alb ist ja bekannt dafür,das sie nicht sehr freundlich sind unentschlossen
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edge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 10.05.2006 um 18:07:12
 
Wenn es um FZF aus dem Ausland geht, also um einen Visaantrag, darf die Alb keine AUskunft geben.

Hintergrund ist, auch wenn es nicht immer so aussehen mag, dass die Botschaft Chef im Verfahren ist und die Alb nur "Gehilfin".

Zum Anderen ist natürlich richtig, dass auch nur der Antragsteller bei der Botschaft auskunft bekommen wird. In der Praxis werden wohl auch Familienangehörige Auskunft bekommen, dass ist aber nicht grundsätzlich so.

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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.05.2006 um 18:15:20
 
Umgehen kann man das wenn der Antragsteller dem Ehegatten
eine Vollmacht ausstellt. Bis die dann allerdings da ist, wird wohl
die Entscheidung getroffen sein.
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Straccio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.05.2006 um 21:50:54
 
Vielen Dank für die Auskunft!
Ich hatte mich nämlich schon gewundert. Ich habe nämlich bei der ABH angerufen und gefragt, ob sie mir vielleicht Auskunft geben können über den Bearbeitungsstand des Antrages! Und da bekam ich nur zur Antwort: Das kann und will ich Ihnen nicht sagen! Und das fand ich halt merkwürdig. Aber wenn sie keine Verpflichtung hat, dann ist das zwar schade für mich aber leider net zu ändern.
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.05.2006 um 10:29:06
 
Das macht scheinbar jede Behörde nach eigenem Ermessen.
Ich habe damals von Botschaft und auch von der ABH Informationen bekommen, obwohl ich mit den Antragstellern nicht mal verwandt bin. Ich hatte zwar eine Vollmacht von den beiden, aber das konnten die ja am Telefon schlecht sehen  Zwinkernd

Grüße Tuyet
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.05.2006 um 11:55:55
 
fons schrieb am 10.05.2006 um 18:15:20:
Umgehen kann man das wenn der Antragsteller dem Ehegatten
eine Vollmacht ausstellt. Bis die dann allerdings da ist, wird wohl
die Entscheidung getroffen sein.


So eine Vollmacht kann man auch per Telefax übermitteln.

Gruß, ULF
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Straccio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.05.2006 um 14:51:23
 
Vielen Dank für die Antworten...mittlerweile hat es sich erledigt und mein Mann hat heute sein Visum abholen können und wird in den nächsten Tage endlich wieder nach Hause kommen! Wie groß meine Freude darüber ist, kann man sich sicherlich denken!
Vielen vielen Dank nochmal!
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Kira3167
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 12.05.2006 um 15:12:00
 
ZwinkerndHIIIIII du

ich freu mich sehr für dich und hoffe das ich auch bald eine positive antwort bekomme kntuschiiiiiiiiiiii Lg Kira  Zwinkernd
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kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 12.05.2006 um 18:38:46
 
Um welcher Botschaft handelt es sich denn?
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Straccio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 12.05.2006 um 18:40:35
 
Hallo Kocak!
Mein Mann kommt aus dem Kosovo...das zuständige Konsulat ist in Pristina!
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kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 12.05.2006 um 18:45:48
 
wielange hat das jetzt gedauert die Bearbeitungszeit ich stecke auch in dieser Situatuion. Bist du berufstätig?
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Straccio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 12.05.2006 um 18:48:59
 
Also mein Mann hat am 06.04. den Antrag im Konsulat abgegeben. Am 27.04. haben ich dann erfahren, dass der Antrag in meiner ABH eingegangen ist (vielleicht auch schon ein paar Tage früher) und heute wurde mein Mann vom Konsulat angerufen und ihm wurde gesagt, dass er sein Visum abholen kann.
Dazu muss ich vielleicht sagen, dass wir nicht im Kosovo sondern in Deutschland geheiratet haben.
Ich bin berufstätig, aber meine ABH wollte keinerlei Unterlagen von mir! Weder über das Einkommen noch über die Wohnsituation.
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Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #14 - 16.05.2006 um 15:48:34
 
Wenn Ihr in D geheiratet habt, wieso ist er dann in die Situation gekommen, aus dem Kosovo ein Visumsantrag stellen zu müssen?
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