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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Auskunftspflicht ABH
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Beitrag begonnen von Straccio am 09.05.2006 um 23:13:47

Titel: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Straccio am 09.05.2006 um 23:13:47
Hallo,
hab da jetzt nochmal ne Frage! Ist die ABH verpflichtet mir über den Bearbeitungsstand des Antrages auf Familienzusammenführung Auskunft zu geben?
Danke!

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von San Judas am 10.05.2006 um 10:36:46
Würde mich auch mal interessieren, hier in Bremen sind lt. Grünen "Beschwerde" ca. 1/3 der Mitarbeiter der ABH mit 4% der Ausländer beschäftigt, wegen Duldungen und Kettenduldungen. 4-8 Wochen dauert die Bearbeitung FZF + Ausfallzeiten/Streik der öffentlich Bediensteten. >:(




Stellt euch vor, der Standesbeamte hätte euch nach der Hochzeit gesagt:
"Ätschi, ihre Frau sehen sie in frühestens 2 Monaten" :'(

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von schnucki am 10.05.2006 um 17:36:57
Soweit ich weiss,ist die Alb nicht verpflichtet,euch Auskunft zu geben.

Mir wurde damals gesagt,das mein Mann ja den Antrag gestellt hat und nur ihm würde schriftlich amtwort  gegeben.

Aber unsere Alb ist ja bekannt dafür,das sie nicht sehr freundlich sind :-/

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von graptemy am 10.05.2006 um 18:07:12
Wenn es um FZF aus dem Ausland geht, also um einen Visaantrag, darf die Alb keine AUskunft geben.

Hintergrund ist, auch wenn es nicht immer so aussehen mag, dass die Botschaft Chef im Verfahren ist und die Alb nur "Gehilfin".

Zum Anderen ist natürlich richtig, dass auch nur der Antragsteller bei der Botschaft auskunft bekommen wird. In der Praxis werden wohl auch Familienangehörige Auskunft bekommen, dass ist aber nicht grundsätzlich so.


Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von fons am 10.05.2006 um 18:15:20
Umgehen kann man das wenn der Antragsteller dem Ehegatten
eine Vollmacht ausstellt. Bis die dann allerdings da ist, wird wohl
die Entscheidung getroffen sein.

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Straccio am 10.05.2006 um 21:50:54
Vielen Dank für die Auskunft!
Ich hatte mich nämlich schon gewundert. Ich habe nämlich bei der ABH angerufen und gefragt, ob sie mir vielleicht Auskunft geben können über den Bearbeitungsstand des Antrages! Und da bekam ich nur zur Antwort: Das kann und will ich Ihnen nicht sagen! Und das fand ich halt merkwürdig. Aber wenn sie keine Verpflichtung hat, dann ist das zwar schade für mich aber leider net zu ändern.

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von tuyet am 11.05.2006 um 10:29:06
Das macht scheinbar jede Behörde nach eigenem Ermessen.
Ich habe damals von Botschaft und auch von der ABH Informationen bekommen, obwohl ich mit den Antragstellern nicht mal verwandt bin. Ich hatte zwar eine Vollmacht von den beiden, aber das konnten die ja am Telefon schlecht sehen  ;)

Grüße Tuyet

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Ulf am 12.05.2006 um 11:55:55

fons schrieb am 10.05.2006 um 18:15:20:
Umgehen kann man das wenn der Antragsteller dem Ehegatten
eine Vollmacht ausstellt. Bis die dann allerdings da ist, wird wohl
die Entscheidung getroffen sein.


So eine Vollmacht kann man auch per Telefax übermitteln.

Gruß, ULF

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Straccio am 12.05.2006 um 14:51:23
Vielen Dank für die Antworten...mittlerweile hat es sich erledigt und mein Mann hat heute sein Visum abholen können und wird in den nächsten Tage endlich wieder nach Hause kommen! Wie groß meine Freude darüber ist, kann man sich sicherlich denken!
Vielen vielen Dank nochmal!

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Kira3167 am 12.05.2006 um 15:12:00
;)HIIIIII du

ich freu mich sehr für dich und hoffe das ich auch bald eine positive antwort bekomme kntuschiiiiiiiiiiii Lg Kira  ;)

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von kocak am 12.05.2006 um 18:38:46
Um welcher Botschaft handelt es sich denn?

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Straccio am 12.05.2006 um 18:40:35
Hallo Kocak!
Mein Mann kommt aus dem Kosovo...das zuständige Konsulat ist in Pristina!

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von kocak am 12.05.2006 um 18:45:48
wielange hat das jetzt gedauert die Bearbeitungszeit ich stecke auch in dieser Situatuion. Bist du berufstätig?

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Straccio am 12.05.2006 um 18:48:59
Also mein Mann hat am 06.04. den Antrag im Konsulat abgegeben. Am 27.04. haben ich dann erfahren, dass der Antrag in meiner ABH eingegangen ist (vielleicht auch schon ein paar Tage früher) und heute wurde mein Mann vom Konsulat angerufen und ihm wurde gesagt, dass er sein Visum abholen kann.
Dazu muss ich vielleicht sagen, dass wir nicht im Kosovo sondern in Deutschland geheiratet haben.
Ich bin berufstätig, aber meine ABH wollte keinerlei Unterlagen von mir! Weder über das Einkommen noch über die Wohnsituation.

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Allure am 16.05.2006 um 15:48:34
Wenn Ihr in D geheiratet habt, wieso ist er dann in die Situation gekommen, aus dem Kosovo ein Visumsantrag stellen zu müssen?

Titel: Re: Auskunftspflicht ABH
Beitrag von Lita85 am 17.05.2006 um 17:33:54
Ich versteh das nicht, meine ABH rufe ich fast täglich an und die geben mir immer eine Auskunft. Die ABH hat mir sogar empfohlen, dass mein Ehemann (nachdem die ABH das Visum an die deutsche Botschaft in der Türkei geschickt hat) öfters in der deutschen Botschaft anrufen und nachfragen sollte, dann würde das von der deutschen Botschaft aus nur 1Woche dauern. In der regel würde das eigentlich, wenn man den ganzen Papierkram abgegeben hat, in der ABH auch nur 1Woche dauern. Also insgesamt 2Wochen. Ich rufe mindestens in der Woche 2mal die ABH an, und frage nach.

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