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Wohnung+KV (Gelesen: 7.900 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 03.05.2006 um 13:19:04
 
Hi malaika,

bin zwar nich Lisette, aber ich hab's so gemacht:
Nach der Heirat und nach dem Visumantrag Bescheid gegeben , dass mein Mann herkommen wird. Danach, weil ich mir erst dann sicher war, dass es klappen könnte und auch zeitlich (zumindest grob) was sagen konnte.
Als er dann da war, hab ich dem Vermieter das Einzugsdatum mitgeteilt und gleich selbst angeboten, den Nebenkostenabschlag etwas zu erhöhen (rächt sich sonst bei der Endabrechnung eh).

Damit war er voll und ganz zufrieden und hat auch keinerlei Probleme gemacht.  Zwinkernd

Gruß,
line.

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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 03.05.2006 um 14:56:19
 
Hallo Malaika,

kommt drauf an, wie du mit dem so stehst. Macht sicher einen Unterschied aus, ob das eine große Wohnungsgesellschaft ist oder jemand wie wir, der ein paar Wohnungen vermietet.

Unsere Mieter teilen uns das einfach mal so mit. Ist schon gut zu wissen, wenn die Mieter auf einmal anders heißen oder sich vermehren. Uns ist das nicht so furchtbar wichtig. Meistens sind es eher die Mitmieter, die sich aufregen, indem sie schnell mal unterstellen, dass sich da auf ihre Kosten die Nebenkosten erhöhen.

Grüße        Lisette
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 03.05.2006 um 23:45:02
 
Es ist keine Gesellschaft, einfach ein privater Vermieter, dem hier in der Gegend einige Häuser gehören. Bis jetzt hatte ich nie probleme mit ihm, hab immer pünktlich gezahlt, war was kaputt hat ers reparieren lassen, hat auhc mal für einige Monate erlaubt, dass ich die WOhnung untervermiete. Ich hoff ich zerbrech mir mal wieder den Kopf über was, was sich gar net lohnt Smiley
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paulinus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 06.05.2006 um 11:52:03
 
Hallo,

hier kann ich als Vermieter ein paar Tipps loswerden  Laut lachend . Es gibt wie immer zwei Betrachtungsweisen: die gesetzliche (und vertragliche) Lage und die Menschliche. Im Sinne eines guten Mieter-Vermieter Verhältnisses sollte man letztere auch beachten. Zunächst die rechtliche Betrachtung:

Die Aufnahme eines Lebensgefährten (egal ob verheiratet, verlobt oder "nur so") in eine Wohnung darf vom Vermieter nicht verboten werden. Abweichende Bestimmungen im Mietvertrag sind unwirksam. Aber Vorsicht, die Gründung einer WG oder eines Untermietverhältnisses wird in den meisten Mietverträgen wirksam ausgeschlossen. Es muß also eine Lebensgemeinschaft sein, Gleichgeschlechtliche kommen in dem Fall nicht umhin, sich zu "outen".

Überbelegung darf jedoch nicht entstehen (ist im besagten Fall auch nicht so).

Den Zuzug eines Lebensgefährten muß der Mieter dem Vermieter im Voraus mit Angabe der Personenzahl und Einzugsdatum anzeigen. Dies ist die Pflicht des Mieters, nur so kann der Vermieter die Betriebskosten korrekt abrechnen.

Besuchsaufenthalte bis zu sechs Wochen müssen nicht angezeigt werden und führen nicht zu geänderter Berechnung von personenbezogenen Betriebskosten. Steht aber ein dauerhafter Aufenthalt an, dann empfiehlt es sich nicht, erst mal die sechs Wochen auszureizen, das schafft nur böses Blut.

Nun zur menschlichen Seite (wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus). Steht der Zuzug eines Lebensgefährten an, dann empfiehlt es sich, den Vermieter frühzeitig zu informieren und anzubieten, die zuziehende Person baldmöglichst persönlich vorzustellen. Für viele Vermieter war/ist es sehr entbehrungsreich, die Immobile/n anzuschaffen und instand zu halten. Sie haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, wer in ihren Wohnungen lebt (oder haust). Also, Bescheid sagen und am Besten gleich fragen, ob sich der neue Bewohner gelegentlich persönlich vorstellen darf.

Sollte der Vermieter sich als Ausländerfeind erweisen, dann ist das Pech für beide Seiten (er kann nichts machen, aber das Verhältnis leidet). In jedem Fall ist es nicht so schlimm, wie wenn er irgendwann per Zufall erfährt, daß da jemand wohnt, von dem er nichts wußte.

Noch etwas nicht vergessen, bitte: oft werden dann zusätzliche Haus- und Wohnungsschlüssel benötigt. Man sollte nachfragen, ob es erlaubt ist, sich welche nachmachen zu lassen oder ob man weitere Schlüssel vom Vermieter ausgehändigt bekommt. Die Kosten für Nachschlüssel müssen i.d.R. vom Mieter getragen werden. Der Vermieter hat das Recht, zu erfahren, wenn Nachschlüssel hergestellt werden und er hat den Anspruch, daß ihm bei Beendigung des Mietverhältnisses alle vorhandenen Schlüssel ausgehändigt werden.

Ich hoffe, das war informativ und ich habe nichts wichtiges vergessen.

Viele Grüße,
Paul
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paulinus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 06.05.2006 um 12:50:20
 
Hallo malaika,

deine zweite Frage ist vollkommen untergegangen (wobei ich insgesamt denke, dieser thread gehört gar nicht ins Forum Ausländerrecht).

Du fragst nach der Familienversicherung in einer privaten Kasse??? Vermutlich meinst Du was anderes, denn Familienversicherung für privat Versicherte gibt es nach meiner Kenntnis nicht.

Noch eine Anmerkung zu meiner oben stehenden Antwort. Falls ein Haarspalter mitliest: "Zuzug ... darf der Vermieter nicht verbieten" müßte ergänzt werden um "in der Regel". Das ist aber kaum relevant, denn die Gründe müssen derart schwerwiegend sein, daß sie nur sehr unwahrscheinlich zum Tragen kommen. Ausländer oder gleichgeschlechtlicher Partner ist definitiv kein Grund, den Zuzug zu verbieten.

Eventuell kommt der Vermieter auf die Idee, Euch einen neuen Vertrag anzubieten, in dem ihr Beide Mieter seid. Lasst Euch den Vertrag in jedem Fall vorher zum Durchlesen aushändigen und unterschreibt nichts, bevor nicht klar ist, daß die Details in dem neuen Vertrag auch akzeptabel für Euch sind. Der Vermieter kann es Euch zwar antragen, einen neuen Vertrag abzuschließen, lehnst Du aber ab, dann gilt der alte Vertrag weiter. Er kann Euch nicht zwingen.

Grüße,
Paul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 06.05.2006 um 16:13:16
 
paulinus schrieb am 06.05.2006 um 12:50:20:
..wobei ich insgesamt denke, dieser thread gehört gar nicht ins Forum Ausländerrecht

Stimmt. Hab's verschoben tippse
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