Hallo,
hier kann ich als Vermieter ein paar Tipps loswerden
. Es gibt wie immer zwei Betrachtungsweisen: die gesetzliche (und vertragliche) Lage und die Menschliche. Im Sinne eines guten Mieter-Vermieter Verhältnisses sollte man letztere auch beachten. Zunächst die rechtliche Betrachtung:
Die Aufnahme eines Lebensgefährten (egal ob verheiratet, verlobt oder "nur so") in eine Wohnung darf vom Vermieter nicht verboten werden. Abweichende Bestimmungen im Mietvertrag sind unwirksam. Aber Vorsicht, die Gründung einer WG oder eines Untermietverhältnisses wird in den meisten Mietverträgen
wirksam ausgeschlossen. Es muß also eine Lebensgemeinschaft sein, Gleichgeschlechtliche kommen in dem Fall nicht umhin, sich zu "outen".
Überbelegung darf jedoch nicht entstehen (ist im besagten Fall auch nicht so).
Den Zuzug eines Lebensgefährten muß der Mieter dem Vermieter im Voraus mit Angabe der Personenzahl und Einzugsdatum anzeigen. Dies ist die Pflicht des Mieters, nur so kann der Vermieter die Betriebskosten korrekt abrechnen.
Besuchsaufenthalte bis zu sechs Wochen müssen nicht angezeigt werden und führen nicht zu geänderter Berechnung von personenbezogenen Betriebskosten. Steht aber ein dauerhafter Aufenthalt an, dann empfiehlt es sich nicht, erst mal die sechs Wochen auszureizen, das schafft nur böses Blut.
Nun zur menschlichen Seite (wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus). Steht der Zuzug eines Lebensgefährten an, dann empfiehlt es sich, den Vermieter frühzeitig zu informieren und anzubieten, die zuziehende Person baldmöglichst persönlich vorzustellen. Für viele Vermieter war/ist es sehr entbehrungsreich, die Immobile/n anzuschaffen und instand zu halten. Sie haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, wer in ihren Wohnungen lebt (oder haust). Also, Bescheid sagen und am Besten gleich fragen, ob sich der neue Bewohner gelegentlich persönlich vorstellen darf.
Sollte der Vermieter sich als Ausländerfeind erweisen, dann ist das Pech für beide Seiten (er kann nichts machen, aber das Verhältnis leidet). In jedem Fall ist es nicht so schlimm, wie wenn er irgendwann per Zufall erfährt, daß da jemand wohnt, von dem er nichts wußte.
Noch etwas nicht vergessen, bitte: oft werden dann zusätzliche Haus- und Wohnungsschlüssel benötigt. Man sollte nachfragen, ob es erlaubt ist, sich welche nachmachen zu lassen oder ob man weitere Schlüssel vom Vermieter ausgehändigt bekommt. Die Kosten für Nachschlüssel müssen i.d.R. vom Mieter getragen werden. Der Vermieter hat das
Recht, zu erfahren, wenn Nachschlüssel hergestellt werden und er hat den Anspruch, daß ihm bei Beendigung des Mietverhältnisses
alle vorhandenen Schlüssel ausgehändigt werden.
Ich hoffe, das war informativ und ich habe nichts wichtiges vergessen.
Viele Grüße,
Paul