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Beitrag begonnen von malaika am 01.05.2006 um 20:12:35

Titel: Wohnung+KV
Beitrag von malaika am 01.05.2006 um 20:12:35
Hallo,

ich wüsste gerne, ob es bei jemandem der Fall war, dass der Vermieter es NICHT erlaubt hat, dass der Ehepartner mit in die WOhnung einzieht. Ich lebe auf nur 29qm und hab Angst, dass mein Vermieter mir einen Strich durch unsre Planung macht...
Dann noch was ganz andres- weiß jemand ob ich noch mit familienversichert - bei einer privaten Kasse- sein kann, wenn ich verheiratet bin? Danke!!

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Kim-Hoan am 01.05.2006 um 21:48:13
- Nachzug Ehepartner -

Ich stand vor einigen Jahren vor dem ähnlichen Problem. Grundtenor der Rechtsauskunft die ich damals erhielt:

Zitat:
Wenn ein Ehepartner nachträglich in eine Wohnung zuziehen will, kann der Vermieter dies in der Regel nicht ablehnen. Er muss ihn aber nicht in den Mietvertrag aufnehmen.


Deinerseits besteht allerdings die Pflicht, den Vermieter zu informieren. Die Nichtaufnahme in den Vertrag als Mieter kann je nach Umständen positive (Haftungspflicht) oder auch negative Folgen haben.
Mögliche Ausnahmen "zur Regel" sind mir nicht bekannt.

Kim-Hoan  

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Abu am 01.05.2006 um 23:30:51

malaika schrieb am 01.05.2006 um 20:12:35:
ich wüsste gerne, ob es bei jemandem der Fall war, dass der Vermieter es NICHT erlaubt hat, dass der Ehepartner mit in die WOhnung einzieht. Ich lebe auf nur 29qm und hab Angst, dass mein Vermieter mir einen Strich durch unsre Planung macht...



Zitat:
Die Aufnahme von Ehegatten, Eltern und Kindern in die Wohnung zählt nicht als Untermiete und ist deshalb auch nicht erlaubnispflichtig. Heiratet ein Mieter, so kann also der Ehegatte in die Wohnung miteinziehen, ohne daß der Vermieter gefragt werden müßte.
( Mieterverein München )

Abu

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Kim-Hoan am 02.05.2006 um 05:07:15
Hier nochmal die Grundaussage eines BGH-Urteils:

Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.


Hier Nachzulesen !

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Lisette am 02.05.2006 um 06:30:38
Hallo,

"in der Regel" bedeutet unter anderem: wenn keine Überbelegung eintritt. Ob das hier schon der Fall ist, habe ich nicht im Kopf.

Grüße         Lisette

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Abu am 02.05.2006 um 09:59:29

Kim-Hoan schrieb am 02.05.2006 um 05:07:15:
Hier nochmal die Grundaussage eines BGH-Urteils:

Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.


Hier Nachzulesen !

In dem Urteil geht es um den"nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten"; in der Ursprungsfrage hingegen um den Ehegatten.

Noch einmal: Für die Aufnahme des Ehegatten bedarf es nicht der Erlaubnis des Vermieters.

Abu

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Lisette am 02.05.2006 um 10:25:34
Wo steht das?

Grüße         Lisette

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Abu am 02.05.2006 um 10:56:05

Lisette schrieb am 02.05.2006 um 10:25:34:
Wo steht das?

Grüße         Lisette

Wo steht was?

Abu

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Kim-Hoan am 02.05.2006 um 11:33:59
@Abu  
"Lebensgefährte oder Ehepartner" - ich war damals LG und bin es nach 10 Jahren auch noch. :) Ich habe die Rechtsauskunft von damals wiedergegeben und aktuell dazu noch mal gegoogelt.

Fazit: Wenn man den Vermieter informiert, egal ob Ehepartner oder Lebensgefährte - man macht jedenfalls nichts falsch !

Ausnahme zur Regel - von Lisette:
[quote]..wenn keine Überbelegung eintritt. Ob das hier schon der Fall ist, habe ich nicht im Kopf. ..[quote]
Ich/Wir hatten damals das Problem, obwohl der Wohnraum wesentlich grösser war, Formulierungen im Formularvertrag. Dort war vorgedruck und ausgefüllt:
..3. Die Mieträume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Gesamtszahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden - bewohnen - beträgt 1 Person. ....
Also auch nochmal Mietvertrag studieren !

Gruß
Kim-Hoan

Ich bin weder Mietrechtsexperte, noch ... Ich wollte einfach nur nach "Besten Wissen" Erfahrungen weitergeben


Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von line am 02.05.2006 um 13:18:31
Hi Lisette,

ich meine, mal was von 12 m² pro Person als Minimum-Grenze gehört zu haben...Das gilt aber für andere Zwecke (angemessern Wohnraum Sozialhilfe etc.)
Für Dich gilt, dass Dein Mann mit einziehen darf, auch wenn es eng wird.
In der Regel machen die Vermieter bei Verheirateten auch keine Probleme, da sie (wenn man's drauf anlegt) eh den kürzeren ziehen würden. Trotzdem muss man natürlich rechtzeitig Bescheid geben und auch damit rechnen, dass die Nebenkosten angehoben werden (2 verbrauchen halt auch mehr als 1).

Gruß,
line.

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Lisette am 02.05.2006 um 15:53:36
Hallo,

in diesem Fall wäre ich auch der Meinung, dass 29 qm für zwei Personen noch keine Überbelegung sind. Weiß es aber nicht genau. Zu schaffen ist das aber trotzdem. Es gibt zum Beispiel Fälle, wo Wohnungen wirklich überbelegt werden. Und dann ist irgendwann mal Schluss. Dazu kann man sich auch Fälle ergoogeln.

Grüße         Liesl

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von malaika am 02.05.2006 um 22:00:18
Oh wow ihr seid ja toll! ;) Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! ich werd auf jeden Fall meinen Vermieter informieren, aber ich wollte halt vorher wissen, wie es denn bei andren war oder ob eben jemand dazu shcon Erfahrung hat. Es hört sich ja ganz gut an, was ihr geschrieben habt. Ich werd jetzt erstmal heiraten und danach meinen Vermieter anrufen. Meint ihr ich soll sagen, dass es sich um einen Ausländer handelt? Man weiß ja nie, ob das für meinen Vermieter ein Grund wäre mir Probleme zu machen...
Ich les als Bettlektüre dann gleich mal meinen Mietvertrag nochmal ;)

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Reni am 03.05.2006 um 08:59:21
Malaika, die Rechtslage ist völlig klar: man hat das Recht, seinen Ehepartner in der Wohnung aufzunehmen, und nicht mal nach den recht strengen ausländerrechtlichen Vorschrifte - die für deutsch-verheiratete so nicht gelten - wären 29 qm zu wenig.
Was im Mietvertrag steht, wäre in diesem Fall sogar irrelevant, sprich, ein Vermieter kann weder im Mietvertrag untersagen, den Ehepartner aufzunehmen noch dies als Kündigungsgrund verwenden.
Ob er Ausländer ist oder nicht, geht den Vermieter prinzipiell nichts an. Dein Mann ist verpflichtet, sich anzumelden - also muss der Vermieter insofern informiert werden, dass man ihm das Anmeldeformular zum Unterschreiben vorlegt.

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Lisette am 03.05.2006 um 10:03:09
Diese Anmeldeformulare werden vom Vermieter nicht mehr unterschrieben. Allerdings wäre ich ziemlich grantig, wenn in einer meiner Wohnungen Leute einzögen, von denen ich nichts wüsste.

In solchen Fällen (hatten wir öfter schon mal) kamen die Mieter stets vorbei, erzählten mir von ihrer Hochzeit und brachten ein vorbereitetes Schreiben mit, dass wir als Vermieter über den Zuzug hocherfreut seien und die Wohnung ausreichend groß sei. Verbunden mit einer Gratulation haben wir das stets getan. Nur in einem Fall bekam ich auf meine Gratulation die Antwort: "Wieso das denn? Ach so. Naja, wenn man das soo sieht." Was mir irgendwie zu denken gab. Die Ehe hielt dann genau zwei Jahre.

Ich vermute mal, dass unsere ABH das dann so will. Die verschiedenen Leute werden sich das nicht selbst haben einfallen lassen.

Häufig setzt dann kurze Zeit nach Zuzug des neuen Ehepartners eine Woge von Familiennachzug ein. Das kann dann schon mal grenzwertig werden.

Grüße         Lisette

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von malaika am 03.05.2006 um 11:44:10
Danke für die Hilfe! ;DAlso Familiennachzug wird es nicht geben, da kann mein Vermieter beruhigt sein. Hab gestern meinen Mietvertrag studiert und nichts, gar nichts gefunden, was die Anzahl der Personen in der Wohnung betrifft.
Lisette, wenn du selbst Vermieterin bist- was würdest du sagen- wieviel vorher soll ich denn den Vermieter informieren? Ich heirate in 3 Wochen, dann dauert es ja mindestens 2-3 Monate bis er hier ist.Sol ich vorher schon anfragen, erst wenn er hier ist, oder wie macht man das denn so?

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von line am 03.05.2006 um 13:19:04
Hi malaika,

bin zwar nich Lisette, aber ich hab's so gemacht:
Nach der Heirat und nach dem Visumantrag Bescheid gegeben , dass mein Mann herkommen wird. Danach, weil ich mir erst dann sicher war, dass es klappen könnte und auch zeitlich (zumindest grob) was sagen konnte.
Als er dann da war, hab ich dem Vermieter das Einzugsdatum mitgeteilt und gleich selbst angeboten, den Nebenkostenabschlag etwas zu erhöhen (rächt sich sonst bei der Endabrechnung eh).

Damit war er voll und ganz zufrieden und hat auch keinerlei Probleme gemacht.  ;)

Gruß,
line.


Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von Lisette am 03.05.2006 um 14:56:19
Hallo Malaika,

kommt drauf an, wie du mit dem so stehst. Macht sicher einen Unterschied aus, ob das eine große Wohnungsgesellschaft ist oder jemand wie wir, der ein paar Wohnungen vermietet.

Unsere Mieter teilen uns das einfach mal so mit. Ist schon gut zu wissen, wenn die Mieter auf einmal anders heißen oder sich vermehren. Uns ist das nicht so furchtbar wichtig. Meistens sind es eher die Mitmieter, die sich aufregen, indem sie schnell mal unterstellen, dass sich da auf ihre Kosten die Nebenkosten erhöhen.

Grüße        Lisette

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von malaika am 03.05.2006 um 23:45:02
Es ist keine Gesellschaft, einfach ein privater Vermieter, dem hier in der Gegend einige Häuser gehören. Bis jetzt hatte ich nie probleme mit ihm, hab immer pünktlich gezahlt, war was kaputt hat ers reparieren lassen, hat auhc mal für einige Monate erlaubt, dass ich die WOhnung untervermiete. Ich hoff ich zerbrech mir mal wieder den Kopf über was, was sich gar net lohnt :)

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von paulinus am 06.05.2006 um 11:52:03
Hallo,

hier kann ich als Vermieter ein paar Tipps loswerden  ;D . Es gibt wie immer zwei Betrachtungsweisen: die gesetzliche (und vertragliche) Lage und die Menschliche. Im Sinne eines guten Mieter-Vermieter Verhältnisses sollte man letztere auch beachten. Zunächst die rechtliche Betrachtung:

Die Aufnahme eines Lebensgefährten (egal ob verheiratet, verlobt oder "nur so") in eine Wohnung darf vom Vermieter nicht verboten werden. Abweichende Bestimmungen im Mietvertrag sind unwirksam. Aber Vorsicht, die Gründung einer WG oder eines Untermietverhältnisses wird in den meisten Mietverträgen wirksam ausgeschlossen. Es muß also eine Lebensgemeinschaft sein, Gleichgeschlechtliche kommen in dem Fall nicht umhin, sich zu "outen".

Überbelegung darf jedoch nicht entstehen (ist im besagten Fall auch nicht so).

Den Zuzug eines Lebensgefährten muß der Mieter dem Vermieter im Voraus mit Angabe der Personenzahl und Einzugsdatum anzeigen. Dies ist die Pflicht des Mieters, nur so kann der Vermieter die Betriebskosten korrekt abrechnen.

Besuchsaufenthalte bis zu sechs Wochen müssen nicht angezeigt werden und führen nicht zu geänderter Berechnung von personenbezogenen Betriebskosten. Steht aber ein dauerhafter Aufenthalt an, dann empfiehlt es sich nicht, erst mal die sechs Wochen auszureizen, das schafft nur böses Blut.

Nun zur menschlichen Seite (wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus). Steht der Zuzug eines Lebensgefährten an, dann empfiehlt es sich, den Vermieter frühzeitig zu informieren und anzubieten, die zuziehende Person baldmöglichst persönlich vorzustellen. Für viele Vermieter war/ist es sehr entbehrungsreich, die Immobile/n anzuschaffen und instand zu halten. Sie haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, wer in ihren Wohnungen lebt (oder haust). Also, Bescheid sagen und am Besten gleich fragen, ob sich der neue Bewohner gelegentlich persönlich vorstellen darf.

Sollte der Vermieter sich als Ausländerfeind erweisen, dann ist das Pech für beide Seiten (er kann nichts machen, aber das Verhältnis leidet). In jedem Fall ist es nicht so schlimm, wie wenn er irgendwann per Zufall erfährt, daß da jemand wohnt, von dem er nichts wußte.

Noch etwas nicht vergessen, bitte: oft werden dann zusätzliche Haus- und Wohnungsschlüssel benötigt. Man sollte nachfragen, ob es erlaubt ist, sich welche nachmachen zu lassen oder ob man weitere Schlüssel vom Vermieter ausgehändigt bekommt. Die Kosten für Nachschlüssel müssen i.d.R. vom Mieter getragen werden. Der Vermieter hat das Recht, zu erfahren, wenn Nachschlüssel hergestellt werden und er hat den Anspruch, daß ihm bei Beendigung des Mietverhältnisses alle vorhandenen Schlüssel ausgehändigt werden.

Ich hoffe, das war informativ und ich habe nichts wichtiges vergessen.

Viele Grüße,
Paul

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von paulinus am 06.05.2006 um 12:50:20
Hallo malaika,

deine zweite Frage ist vollkommen untergegangen (wobei ich insgesamt denke, dieser thread gehört gar nicht ins Forum Ausländerrecht).

Du fragst nach der Familienversicherung in einer privaten Kasse??? Vermutlich meinst Du was anderes, denn Familienversicherung für privat Versicherte gibt es nach meiner Kenntnis nicht.

Noch eine Anmerkung zu meiner oben stehenden Antwort. Falls ein Haarspalter mitliest: "Zuzug ... darf der Vermieter nicht verbieten" müßte ergänzt werden um "in der Regel". Das ist aber kaum relevant, denn die Gründe müssen derart schwerwiegend sein, daß sie nur sehr unwahrscheinlich zum Tragen kommen. Ausländer oder gleichgeschlechtlicher Partner ist definitiv kein Grund, den Zuzug zu verbieten.

Eventuell kommt der Vermieter auf die Idee, Euch einen neuen Vertrag anzubieten, in dem ihr Beide Mieter seid. Lasst Euch den Vertrag in jedem Fall vorher zum Durchlesen aushändigen und unterschreibt nichts, bevor nicht klar ist, daß die Details in dem neuen Vertrag auch akzeptabel für Euch sind. Der Vermieter kann es Euch zwar antragen, einen neuen Vertrag abzuschließen, lehnst Du aber ab, dann gilt der alte Vertrag weiter. Er kann Euch nicht zwingen.

Grüße,
Paul

Titel: Re: Wohnung+KV
Beitrag von fons am 06.05.2006 um 16:13:16

paulinus schrieb am 06.05.2006 um 12:50:20:
..wobei ich insgesamt denke, dieser thread gehört gar nicht ins Forum Ausländerrecht

Stimmt. Hab's verschoben [tipper=tipper.gif]

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