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ausländische Schul- und Studienabschlüsse (Gelesen: 2.558 mal)
hainspach
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.04.2006 um 17:55:53
 
Hallo kennt jemand eine Internetseite oder sonstige Möglichkeit, zu erfahren welche ausländischen Studienabschlüsse/Diplome in Deutschland anerkannt sind.

Vielen Dank, Hainspach.
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hainspach
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.04.2006 um 18:11:24
 
Ich habe gerade gemerkt, daß ich meine Frage in die falsche Rubrik einsortiert habe. Also liebe Administratoren seit nicht böse sondern verschiebt mich einfach. Oder kann ich das irgendwie auch selber machen?

Hainspach.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.04.2006 um 18:14:34
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.04.2006 um 18:22:32
 
Hab's hierher verschoben. Selbst kannst du das nicht machen.
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hainspach
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.04.2006 um 18:33:05
 
@ sunnysunshine - Vielen Dank Für Deine schnelle Antwort!

__________________________________________________


Aber woher bekomme ich die Informationen, wenn mir ANABIN nicht weiterhelfen kann?
Ich suche speziell Informationen zu einem Litauischen Universitätsabschluß. Oder gibt es innerhalb der EU irgendwelche grundsätzlichen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen?

Hainspach

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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 28.04.2006 um 18:40:55
 
Für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist i.d.R. das Kultusministerium (für Schulabschlüsse) bzw. das Wissenschaftsministerium (Studienabschlüsse) deines Bundeslandes zuständig, diese Aufgabe, besonders bei Schulabschüssen, kann aber auch einer anderen Landesbehörde (z.B. Bezirksregierung, Landesverwaltungsamt) übertragen worden sein. Das regelt letzlich jedes Bundesland selbst, da Bildung Ländersache ist, und hat eher nichts damit zu tun, aus welchem Staat der Abschluss kommt.
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Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 10.05.2006 um 23:34:02
 
In der Regel gibt es Führungsgenehmigungen von Titeln und Graden (d.h., jemand darf sich z. B. "Diplom-Ökonomin (Universität Moskau, Russland)" nennen). Manchmal muss man die Führungserlaubnis beantragen, in manchen Ländern (Bayern) wurde die Führungsgenehmigung abgeschafft. Univ.titel sind in der Herkunftssprache, ggf. mit Übersetzung und Angabe der verleihenden Universität und des Landes zu führen.
Bei EU-Ländern kann die Angabe des Landes entfallen. Wichtig ist, dass der Titel nicht mit einem hier erworbenen Titel verwechselt werden kann (also "Diplom-Ökonomin" und nicht "Diplom-Kauffrau").

Eine inhaltliche Anerkennung bzw. eine "Nostrifizierung" wie in Österreich oder Großbritannien gibt es -- außer bei Spätaussiedlern -- nach meiner Kenntnis in D nicht.
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