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Zustimmung der Härtefallkommission (Gelesen: 1.875 mal)
anajid69
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Beiträge: 115

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zustimmung der Härtefallkommission
30.04.2006 um 13:27:54
 
Hallo!

Ich habe schon wieder eine Frage!

Eine bosnische Familie ist seit 1992 in D. und wird seitdem geduldet. Deren Fall wurde letzte Woche der Härtefallkommission vorgestellt. Der Anwalt der Familie meldete sich am Freitag und teilte denen mit, dass sie einen dauerhaften Aufenthalt bekommen. Was soll dies bedeuten - soll man dies als eine Empfehlung seitens der HFK an die ABH verstehen, sodass die ABH eigentlich die Entscheidung letztendlich trifft? Oder ist die Entscheidung seitens der HFK als endgültig anzusehen, sodass die ABH automatisch die Niederlassungerlaubnis erteilen muss?

Herzlichen Dank!
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Liebe Grüße,&&Anajid
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.04.2006 um 14:12:48
 
Hallo anajid,

das hängt vom Bundesland ab, meist hat die Entscheidung der HFK empfehlenden Charakter und das MI trifft die Entscheidung. Schau in den § 23a AufenthG :

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#23a

Was jetzt genau da entschieden wurde kann keiner sagen ..ausser den direkt Betroffenen.

Was definitiv nicht sein wird, ist eine NE nur aufgund der Empfehlung  der HFK, das kann ich mir nicht vorstelen Zwinkernd

siehe dazu auch den § 26 AufenthG

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zustimmung der Härtefallkommission
Antwort #2 - 02.05.2006 um 09:14:47
 
Hallo Anajid,

also in MV ist es so, dass die Härtefallkommission ein Ersuchen an das Innenministerium (in MV den Staatssekretär) richtet. Ein solches Ersuchen ist mehr als eine bloße Empfehlung. Die letzte Entscheidung liegt aber dann beim Staatssekretär des Innenministeriums. Sollte er das Ersuchen ablehnen, muss er dies in MV gegenüber der Härtefallkommission begründen. Ansonsten ist er derjenige, der die Ausländerbehörde anweist, dem Ersuchen der Härtefallkommission zu entsprechen. Die Härtefallkommission ist dazu in keinem Fall berechtigt.

Die Härtefallkommission kann lediglich um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (mit Verlängerungsoption) auf der Basis des § 23a AufenthG ersuchen. Ein Ersuchen in Richtung Niederlassungserlaubnis ist nach meinem Wissen ausgeschlossen! Außerdem ist es (im MV) so, dass in Würdigung des jeweiligen konkreten Einzelfalls Auflagen  (Nachweis zumutbarer Bemühungen um Arbeitsaufnahme etc.) mit in das Ersuchen formuliert werden können. 

Also, liebe Anajid - das Beste wird wirklich sein, im Zweifel, den Anwalt noch einmal detailliert zu befragen. ZU den allgemeinen Regelungen über die Tätigkeit der Härtefallkommission in Deinem Bundesland, ist es sicher am besten mal zu "googeln", sich nach Eurer Härtefallkommissionslandesverordnung zu erkundigen - Allgemeine Infos dürften auch über Euer Innenministerium bzw. eine der in Eurerer Härtefallkommissionen vertreten Bänke (evtl. Wohlfahrtverbände, Flüchtlingsorganisationen etc.) zu bekommen sein.

Schöne Grüße  -

=schweitzer=

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anajid69
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Beiträge: 115

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 02.05.2006 um 14:39:13
 
Herzlichen Dank!!! Ich werde heute mehr erfahren, dann melde ich  mich nochmal.
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Liebe Grüße,&&Anajid
 
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