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Ausstellung eines Reisedokuments für Ausländerin (Gelesen: 3.566 mal)
Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausstellung eines Reisedokuments für Ausländerin
19.04.2006 um 10:18:33
 
Eine junge pakistanische Frau fliegt in ihre Heimat, um dort die kranke Oma zu besuchen. Dort angekommen wird ihr von Verwandten der Pass abgenommen. Es stellt sich heraus, dass die Oma gar nicht krank ist, sondern dass sie zwangsverheiratet werden soll. Die Frau hat ihren gewöhnlichen Aufenhalt in Deutschland. Kann die deutsche Botschaft ihr ein Reisedokument/einen Passersatz für Ausländer für die Einreise nach Deutschland ausstellen?
Die Politiker haben doch zur Zeit die Kriminalisierung der Zwangsverheiratungen auf ihre Fahnen geschrieben.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.04.2006 um 10:53:02
 
Hi,

das glaube ich nicht. Dazu müsste auch der SV nachgewiesen werden. Ich glaube kaum und die Botschaft wahrscheinlich noch weniger.


DonCamillo
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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.04.2006 um 10:57:43
 
Was ist der "SV" ?
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ronny
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Antwort #3 - 19.04.2006 um 11:06:50
 
Zitat:
Was ist der "SV" ?


Sachverhalt Yobo Zwinkernd

Welchen Titel hat sie denn in Deutschland ?
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Yobo
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Antwort #4 - 19.04.2006 um 11:17:41
 
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
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ronny
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Antwort #5 - 19.04.2006 um 11:19:48
 
Zitat:
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis


Dann gilt diese als NE fort, aber sie sollte sich sofort an die Deutsche Botschaft wenden, da ansonsten der Verlust eintreten kann Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 19.04.2006 um 11:22:57
 
Ronny, ist es tatsächlich möglich, dass die deutsche Botschaft für eine Staatsangehörige des Landes, in dem die Botschaft ist, einen Passersatz ausstellen könnte? Halte ich für unrealistisch - allenfalls, wenn sie sich vor Ort einen neuen Pass beschafft, dass die ihr dann, weil sie NE hat, ein Visum zur Wiedereinreise und Wiedereintrag der NE geben.
Andernfalls stünde m.E. internationales Recht entgegen - es sei denn, du meinst, die Botschaft solle quasi Asyl gewähren. Geht aber auch  nicht, da keine staatliche Verfolgung.
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ronny
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Antwort #7 - 19.04.2006 um 11:27:36
 
Zitat:
ist es tatsächlich möglich, dass die deutsche Botschaft für eine Staatsangehörige des Landes, in dem die Botschaft ist, einen Passersatz ausstellen könnte?


Deswegen hatte ich den Rat nicht gegeben, ..

Mir gings zunächst darum, dass sie irgendwo aktenkundig macht, dass sie nicht freiwillig dauerhaft in der Heimat lebt .

Erlöschen der NE als Stichwort Zwinkernd

Ich glaube auch nicht, dass Deutschland in die Passhoheit Pakistans eingreifen darf Zwinkernd
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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.04.2006 um 09:02:13
 
Inzwischen habe ich vom AA diese Antwort bekommen, es scheint also doch zu gehen:

Die Gesetze besagen, dass eine Ausnahme von der Passpflicht genehmigt werden kann, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist einen Pass zu erlangen.

Im Fall der jungen Dame müsste sie sich also an die Botschaft in Islamabad oder das GK in Karachi wenden und ein Visum zur Wiedereinreise nach D beantragen
(dabei müsste sie natürlich ihre Identität auf andere Weise nachweisen). Sofern dies erteilt werden könnte und sie glaubhaft macht, dass sie keinen Nationalpass erlangen kann, würde die deutsche Botschaft dann die Ausnahme von der Passpflicht beim Bundesinnenministerium (BMI) beantragen. Sofern das BMI die Ausnahme von der Passpflicht gewährt, würde dann ein Reisedokument ausgestellt werden in das das Visum angebracht werden könnte.

Smiley
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Antwort #9 - 25.04.2006 um 10:08:11
 
Das kannst Du vergessen. Weder die Deutsche Botschaft noch der BMI wird sich darauf einlassen. Es wäre ein einschneidender Eingriff in die inneren Angelegenheiten Pakistans. Davon mal ab müßten die pakistanischen Behörden Deine Freundin mit diesem Paß auch tatsächlich unbehelligt ausreisen lassen. Und das kann man wohl erst recht vergessen.
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