Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung für Heirat (Gelesen: 6.919 mal)
Neuromancer
Junior Top-Member
**
Offline


Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


Beiträge: 290
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heirat
Antwort #15 - 01.05.2006 um 10:10:37
 
Zitat:
IMHO mit keinem Recht Zwinkernd



Richtig ! nach der Eheschließung gilt Deutsches Familienrecht, d.h. die Ehepartner sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet BGB Fünfter Titel "Wirkungen der Ehe im Allgemeinen" § 1360
Aufenthaltsrechtlich gilt wie schon gesagt "Aufenth.ges. § 28 Familiennachzug zu Deutschen"

greets ...
neuro ......
Zum Seitenanfang
  

Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist Geil!&&W zhisni nje wsje tak prosto !&&Skype u. voipbuster -> binatneuro
Homepage 319810567 binatneuro  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema