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Voraussetzungen für Visum der Verlobten in F (Gelesen: 2.257 mal)
felix2565
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memento mori


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28.04.2006 um 20:10:08
 
Hi,

die Verkobte, Kamerunesin, ist in F Asylbewerberin mit vorl. AUfenthaltstitel für F...wegen des andauernden Verfahrens.

SIe will sich in D verheiraten.
KAnn Sie einfach zu dt. Botschaft in Paris gehen und dort ein Visum zur Heirat in Deutshcland erhalten.?
Reicht hierfür die Einladung des Ehemanns zur Heirat aus  oder bedarf es weiterer Papiere ??????
PS: sie hat ein unehel, Kind, das aber in Kamerun ist und bleibt.

Gruss
Fsaah
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.04.2006 um 21:46:27
 
Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie bei dem Status ein Visum
für D. erhält. Hat sie dnen überhaupt einen gültigen Pass?
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felix2565
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Antwort #2 - 30.04.2006 um 10:56:39
 
hallo fons,

sie hat einen gültigen pass - diesen hat sie aber nicht für die einreise nach F benutzt.
(das ist wohl ein anderes thema )..ihr pass ist verfügbar...sie hat einen kamerunesischen pass.

wieso kannst du dir es nicht vorstellen ?
wieso soll man sich nihct in jedem land in der welt an eine deutsche botschaft wenden können, wenn man für die brd ein visum will ?

gruss
fsaah
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ronny
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Antwort #3 - 30.04.2006 um 12:04:58
 
Zitat:
wieso soll man sich nihct in jedem land in der welt an eine deutsche botschaft wenden können, wenn man für die brd ein visum will ?


Weil die Botschaften nur dann zuständig sind wenn der Betroffene in dem jeweiligen Land seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Dr derzeitige Status ist zwar nicht llegal, aber auch nicht rechtmäßig . Ausserdem ist der status als Asylbewerber kein gewöhnlicher sondern ein vorübergehender Aufenthalt.

Aufgrund ihres Asylverfahrens in Frankreich wird sie dieses dort erst abwickeln müssen und das Visum vom Heimatstaat aus beantragen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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felix2565
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Antwort #4 - 30.04.2006 um 12:16:56
 
hi Ronny,

danke für deine infos !!
fragen hierzu:

du meintest, der status sein nicht illegal !?
was ist der schluss daraus - wenn sie jetzt in D heiraten will ?
das ende des verfahrens abwarten und dann von F oder von Kamerun aus ein Visum beantragen !??


DU meinst also: es geht gar nicht, in ihrer Situation zu heiraten ?
Das kann doch nicht sein? Man muss doch die Freiheit haben, sich zu jedem Zeitpunkt zu verheiraten ?

Weitere Fakten:
derzeit Titre de sejour wegen asyl (dieser wird derzeit alle paar monate verlängert) - parallel: antrag auf aufenthalt wegen krankheit und behandlungsbedarf.

der ABH in meiner stadt sagte ich, dass sie einen vorl. aufenthaltstitel hat wegen asyl....die meinten, die jew. botschaften zu fragen, sei das sicherste....welche anforderungen die stellen, wuesste die ABH nicht genau (fand ich lächerlich, aber na ja)....

gruss
fsaah
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ronny
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Antwort #5 - 30.04.2006 um 12:21:37
 
Hi,

Eheschließung ist derzeit nur in Kamerun oder evtl. Frankreich mglich, weil sie nach Deutschland legal nicht einreisen darf. Zwinkernd Ich würde auch von einer nicht erlaubten Einreise Abstand nehmen, weil es dann ganz gewiss keinen dauehaften Aufenthalt in DE geben wird Zwinkernd

Zitat:
welche anforderungen die stellen, wuesste die ABH nicht genau (fand ich lächerlich, aber na ja)....


Naja,... das naja ist nicht berechtigt, weil die Entscheidung in der Tat die Botschaft trifft, und nicht die ABH. Deswegen kann das verbindlich auch nur die Botschaft in Frankeich beantworten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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felix2565
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Antwort #6 - 30.04.2006 um 12:29:57
 
hi ronny,

danke für deine infos.

die ABH sagte, eine heirat sei in F oder in D möglich, "nur" eine frage des visums......auf botschaft gehen, mit einer einladung zur eheschliessung solle angeblich reichen......

laut ABH dürfe sie bereits jetzt als tourist nach D einreisen.....(ein visum hierfür sie nur eine absicherung - eigentlich dürfe sie es bereits durch ihren titel.)
somit gibt es wohl eine "nicht erlaubte einreise" nciht...aber du hast recht, schriftlich geibt mir die ABH diese info sicher nicht....sicher sagen die , sie müsse ein visum als tourist beantragen.

!!??

gruss
fsaah
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Hartmut_Krentz
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Antwort #7 - 30.04.2006 um 12:33:51
 
Das sie jetzt schon nach Deutschland einreisen duerfte als Tourist
kann ich mir nicht vorstellen solanga das Asylverfahren in F laeuft.

Die Asylbewerber haben dort nach meinen Informationen eine aehnliche
Residenzpflicht wie in Deutschland und geniessen keine Freizuegigkeit.
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felix2565
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Antwort #8 - 30.04.2006 um 12:38:31
 
hallo Hartmut,

ja aber sie hat ja einen vorl. aufenthaltstitel und geniesse damit wohl  angeblich das recht in europa als tourist zu reisen....hat mich auch gewundert, aber die ABH meinte dies...
dann sagte sie aber, wolle man 100%ig sicher sein, ein Touristenvisum besorgen....
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