hi Ronny,
danke für deine infos !!
fragen hierzu:
du meintest, der status sein nicht illegal !?
was ist der schluss daraus - wenn sie jetzt in D heiraten will ?
das ende des verfahrens abwarten und dann von F oder von Kamerun aus ein Visum beantragen !??
DU meinst also: es geht gar nicht, in ihrer Situation zu heiraten ?
Das kann doch nicht sein? Man muss doch die Freiheit haben, sich zu jedem Zeitpunkt zu verheiraten ?
Weitere Fakten:
derzeit Titre de sejour wegen asyl (dieser wird derzeit alle paar monate verlängert) - parallel: antrag auf aufenthalt wegen krankheit und behandlungsbedarf.
der
ABH in meiner stadt sagte ich, dass sie einen vorl. aufenthaltstitel hat wegen asyl....die meinten, die jew. botschaften zu fragen, sei das sicherste....welche anforderungen die stellen, wuesste die
ABH nicht genau (fand ich lächerlich, aber na ja)....
gruss
fsaah