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Dt.Staatsang. + Mexikan.Pass mit Bewilligung? (Gelesen: 3.428 mal)
crisis
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28.04.2006 um 15:38:40
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Freudin die mexikanerin ist. Seit ein paar Jahren hat sie sich eingebürgert, aber lustigerweise musste sie nicht ihren mexikanischen Pass abgeben...

Ihren mexikanischen Pass ist nun auch schon seit 2 Jahren abgelaufen, und sie hat es nicht erneuert. Aber jetzt möchte sie in Deutschland studieren, und wenn sie sich als AUSLÄNDERIN bewirbt, hat sie eine HÖHERE Chance auf einem Studienplatz als wenn sie sich als DEUTSCHIN bewirbt. D.h., sie muss ein neues MEXIKANISCHES PASS beantragen UND eine Bewilligung, denn ohne diese, kann sie sich nicht als Ausländerin bewerben...

Die Frage ist: DARF SIE ÜBERHAUPT EINE BEWILLIGUNG BESTELLEN/BEANTRAGEN WENN SIE EHE SCHON "DEUTSCHIN" IST??? Wenn ja, aus welchen Grund soll sie da sagen, warum sie eine bewilligung jetzt haben möchte...

Wir haben Angst direkt bei dem Amt zu fragen.. kennt sich jemand da aus?

danke im voraus!
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Ralf
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Antwort #1 - 28.04.2006 um 15:51:24
 
crisis schrieb am 28.04.2006 um 15:38:40:
Hallo zusammen,
ich habe eine Freudin die mexikanerin ist. Seit ein paar Jahren hat sie sich eingebürgert, aber lustigerweise musste sie nicht ihren mexikanischen Pass abgeben...

Das ist nicht lustig, sondern normal, denn die mexikanische Staatsangehörigkeit kann gar nicht aufgegeben werden, da dieses rechtlich nicht vorgesehen ist.

Ansonsten: Ausländer ist derjenige, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn in einem Antrag nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird, sollten also sämtliche Staatsangehörigkeiten angegeben werden, da man ansonsten falsche Angaben macht.

Eine Aufenthaltsbewilligung (was jetzt im Übrigen eine Aufenhaltserlaubnis für Studienzwecke ist), kann ein Deutscher ohnehin nicht erhalten.

Aber wenn's unbedingt sein muss:
Zitat:
§ 26 StAG:

(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.

...


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crisis
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Antwort #2 - 28.04.2006 um 16:00:33
 
ja, aber dann darf sie halt nicht das nochmal beantragen, falls sie eben nicht den studienplatz bekommt.. Und ich meine, mit ihrem Mexik.Pass hat sie, ausser jetzt bei dem studienplatz, gar keine vorteile... im gegenteil...

aber wie wäre es wenn z.B. ihrem Pass nicht abgelaufen wäre??? Und dann wäre ihre bewilligung immer noch gültig, (?) , sie würde sich als "ausländerin" für den studium bewerben... und kein mensch würde  es merken... oder? Weil sie eben die BEIDE Pässe haben darf... oder nicht?
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Ralf
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Antwort #3 - 28.04.2006 um 16:35:26
 
Wenn ein gewisses Kontingent an Studienplätzen für Ausländer reserviert ist, dann ist das eben so.

Zitat:
und kein mensch würde  es merken... oder?

Sicher werden an der Uni früher oder später weitere Unterlagen erforderlich sein, aus denen sich die deutsche Staatsangehörigkeit ergibt. Ein unter falschen Voraussetzungen ergatterter Studienplatz könnte durchaus wieder entzogen werden, bis dahin erworbene Scheine für ungültig erklärt werden. Evtl. macht man sich mit solchen falschen Angaben sogar strafbar, ich würde also nicht einmal dran denken.

Die Bewilligung hat ihre Gültigkeit am Tag der Einbürgerung verloren, da nur ein Ausländer eine solche besitzen kann. Das ist unabhängig von der Passgültigkeit. Selbst wenn dieser also verlängert oder erneuert werden sollte, ändert sich nichts.

Änderung:
Das doppelte Posting wurde gelöscht und das Ganze mal hierhin verschoben, da es ja eigentlich mit dem Thema Ausländer- oder Staatsangehörigkeitsrecht nur am Rande zu tun hat.
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« Zuletzt geändert: 28.04.2006 um 17:50:33 von Ralf »  

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