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Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos! (Gelesen: 11.538 mal)
curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
30.03.2006 um 11:33:16
 
Hallo zusammen!
Habe mich schon unzählige Stunden im Internet rumgetrieben auf der Suche nach Information zum Thema aber so richtig schlau wird man da auch nicht. Dann bin ich auf euch gestoßen und hoffe hier ein paar Menschen mit Ahnung zu finden die nicht in einem gesetzeskauderwelschdeutsch sprechen  Zwinkernd

Nun zu meiner Situation:
Ich bin verliebt in einen Inder aus Punjab. Wir möchten gerne heiraten aber irgendwie komme ich jetzt nicht so recht weiter was wir alles machen oder beantragen müssen. Er lebt im Moment in einem Asylbewerberheim.
1.) Mit welchen Schwierigkeiten muß ich rechnen (Ämter etc.)?
2.) Wie lange dauert das aus eurer Erfahrung bis wir heiraten können? (Papiere aus Indien etc.)
3.) Gibt es Beratungsstellen die einen behilflich sein können bei Antragen etc?
4.) Mit wieviel Kosten für z.B. Übersetzung, Notar (muß soviel ich weiß die indischen Papiere beglaubigen nach der Übersetzung, oder?) etc. müssen wir rechnen?
5.) Bekommt er automatisch die Arbeitserlaubnis nach Eheschließung?
6.) Stimmt es, dass uns regelmäßige Kontrollbesuche vom Amt erwarten ob wir auch wirklich verheiratet sind und es keine Scheinehe ist?

So, das sind fürs erste ja schon wirklich einige Fragen. Hoffe auf baldige Antwort von euch schonmal vorab Danke.
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Abu
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Antwort #1 - 30.03.2006 um 11:38:05
 
Hi,

Eine Gegenfrage vorab: Hat er einen Pass?

Abu
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Antwort #2 - 30.03.2006 um 11:39:21
 
Du meinst ob seinen indischen Pass hat, oder?!
Nein, den hat er nicht.
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Abu
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Antwort #3 - 30.03.2006 um 11:40:59
 
Ohne Pass ist keine Heirat möglich.

Abu
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Antwort #4 - 30.03.2006 um 11:52:58
 
Was ich weiß hat er hier von den deutschen Behörden einen Ausweis fürs Asylverfahren bekommen. Den original indischen Reispass hat er nicht.
Also heißt das, dass ohne diesen indischen Pass keine Heirat möglich ist?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 30.03.2006 um 12:22:07
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 11:52:58:
Also heißt das, dass ohne diesen indischen Pass keine Heirat möglich ist?


Hi,
da kannst Du von ausgehen, da ja seine Identität nicht feststeht.
Die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren wird ja quasi auf Zu-
ruf der Personalien ausgestellt.
Ggf. einfach mal beim eigenen Standesamt nachfragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #6 - 30.03.2006 um 12:38:51
 
Wir haben uns aber schon mit seiner Familie in Indien in Verbindung gesetzt damit die uns seine Papiere schicken. Damit ist dann doch die Identität geklärt oder nicht?
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Antwort #7 - 30.03.2006 um 13:45:36
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 12:38:51:
Wir haben uns aber schon mit seiner Familie in Indien in Verbindung gesetzt damit die uns seine Papiere schicken. Damit ist dann doch die Identität geklärt oder nicht?

Um welche "Papiere" geht es konkret?

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Antwort #8 - 30.03.2006 um 13:49:18
 
Mick schrieb am 30.03.2006 um 12:22:07:
Hi,
da kannst Du von ausgehen, da ja seine Identität nicht feststeht.
Die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren wird ja quasi auf Zu-
ruf der Personalien ausgestellt.
Ggf. einfach mal beim eigenen Standesamt nachfragen.


Ist wohl meistens so - es sei denn, der bei der Einreise verwendete Nationalpass wurde bei der Asylantragstellung bei der Behörde abgegeben. Mit dem könnte man dann heiraten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 30.03.2006 um 14:04:39
 
Zitat:
Um welche "Papiere" geht es konkret?


Geburtsurkunde
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Antwort #10 - 30.03.2006 um 14:07:59
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 14:04:39:
Geburtsurkunde

Wie kann denn jemand sicher sein, daß es sich hier wirklich um die Geburtsurkunde Deines Freundes handelt?

Abu

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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.03.2006 um 14:10:12
 
unentschlossen Ja eigentlich keiner aber es muß doch ne Möglichkeit geben seine Identität zu bestätigen bzw. ein Schriftstück aus Indien was hier in Deutschland anerkannt wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 30.03.2006 um 15:33:47
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 14:10:12:
unentschlossen Ja eigentlich keiner aber es muß doch ne Möglichkeit geben seine Identität zu bestätigen bzw. ein Schriftstück aus Indien was hier in Deutschland anerkannt wird.



Ja, mit einem gültigen Pass kann er die Identität bestätigen. Wo ist denn sein Pass zur Zeit?

LG
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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 03.04.2006 um 09:14:12
 
So, nachdem ich am Wochenende seine ganzen Papier durch gesehen habe weiß nun nur soviel:

- Er hat eine Aufenthaltserlaubnis und ist im laufenden Asylverfahren
- Seinen Reisepass hat er nicht mehr da der als er nach Deutschland kam gleich mal mit dem Rest seiner Sachen geklaut wurde und bis jetzt nicht mehr aufgetaucht ist
- Es gibt allerdings in Indien eine Fotokopie seines Passes. Kann man damit nen neuen hier in Deutschland beantragen?

So, nun hoffe ich auch mal dass die anderen Fragen von mir beantwortet werden können.
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #14 - 03.04.2006 um 09:23:41
 
curly schrieb am 03.04.2006 um 09:14:12:
- Er hat eine Aufenthaltserlaubnis und ist im laufenden Asylverfahren


Moin,

wenn er im laufenden Asylverfahren ist, dann hat er eine Aufenthaltsgestattung. Wenn er bereits vollziehbar ausreisepflichtig ist, dann hat er eine Duldung.

Das mit den geklauten Sachen.. hm... naja. Passiert ja irgendwie ziemlich vielen illegal eingereisten.

Er sollte zumindest die Kopie beschaffen und dann mit allen verfügbaren Papieren bei der Botschaft vorsprechen und einen Paß beantragen. Die Bearbeitungsdauer bzw. Prüfdauer liegt bei den Indern grob geschätzt zwischen 6 Monaten und unendlich.

Gruß,

Kai
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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 03.04.2006 um 09:33:39
 
Ups, ja du hast Recht. Er hat eine Aufenthaltsgestattung und keine Erlaubnis.
Mit dem ganzen Schmarn muß man ja durcheinander kommen.

Das mit dem Pass hört sich ja nicht gerade ermutigent an. Kann man das nicht schneller bekommen mit dem Pass?
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Abu
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Antwort #16 - 03.04.2006 um 09:51:02
 
Zkai schrieb am 03.04.2006 um 09:23:41:
Er sollte zumindest die Kopie beschaffen und dann mit allen verfügbaren Papieren bei der Botschaft vorsprechen und einen Paß beantragen.

Hat das nicht Auswirkungen auf das Asylverfahren?

curly schrieb am 03.04.2006 um 09:33:39:
Ups, ja du hast Recht. Er hat eine Aufenthaltsgestattung und keine Erlaubnis. Kann man das nicht schneller bekommen mit dem Pass?

Hhmm... Er könnte natürlich noch einmal gründlich nach dem Pass suchen, vielleicht findet er ihn ja doch noch...

Abu
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Antwort #17 - 03.04.2006 um 10:25:17
 
Zitat:
Zitat von Zkai am Heute um 09:23:41:
Er sollte zumindest die Kopie beschaffen und dann mit allen verfügbaren Papieren bei der Botschaft vorsprechen und einen Paß beantragen.
Hat das nicht Auswirkungen auf das Asylverfahren?


In dem Moment wo er nen Pass beantragt hat das auch meiner Meinung nach eine Auswirkung auf das Asylverfahren. Allerdings weiß ich nicht wie schnell da die deutschen Behördenmühlen arbeiten.

Zitat:
Hhmm... Er könnte natürlich noch einmal gründlich nach dem Pass suchen, vielleicht findet er ihn ja doch noch...


Ich denke da gibts keine Möglichkeit den wieder zu bekommen.
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Antwort #18 - 03.04.2006 um 10:45:08
 
Hätte zusätzlich noch eine kleine Frage. Wenn ein Asylbewerber im laufenden Verfahren in einem Asylheim lebt, gibt es eine Möglichkeit dass er auch bei seiner Partnerin wohnt oder gibt das unnötige Probleme?
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Antwort #19 - 03.04.2006 um 10:51:53
 
Hallo ,

im laufenden Asylverfahren ist eine Unterbringung im Wohnheim vorgeschrieben, ob es eine Ausnahmegenehmigung gibt , halte ich für eher unwahrscheinlich :

Zitat:
§ 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen


Die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet vor Ablauf von drei Monaten, wenn der Ausländer

1. verpflichtet ist, an einem anderen Ort oder in einer anderen Unterkunft Wohnung zu nehmen,

2. unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt hat oder

3. nach der Antragstellung durch Eheschließung im Bundesgebiet die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllt.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #20 - 03.04.2006 um 11:06:29
 
@ronny Das betrifft aber auch eher die Erstaufnahmeeinrichtungen und nicht die städtischen Unterkünfte nach erfolgter Zuweisung.

@ Curly Dann gehts wieder nach dem Asylblg. Solange er KEINERLEI Leistungen nach dem AsylbLG beziehen würde, hätten wir gegen eine Wohnsitznahme in einer Privatwohnung keine Einwände.

Da greift bei uns die Auflage "Wohnsitznahme nur in Stadt X".

Da mußt du mal auf die Gestattung gucken, welche Auflage dadrin steht. Falls er Leistungen nach dem Asylblg bezieht, mußt du dich mit dem Sozialamt auseinandersetzen, ob die sowas bezahlen.

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Antwort #21 - 03.04.2006 um 11:22:40
 
Zitat:
@ Curly Dann gehts wieder nach dem Asylblg. Solange er KEINERLEI Leistungen nach dem AsylbLG beziehen würde, hätten wir gegen eine Wohnsitznahme in einer Privatwohnung keine Einwände


@Zkai
Ich hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden. Das heißt also, wenn er von der Erstaufnahmeeinrichtung in eine städische Unterkunft zugewiesen wurde könnte er auch ohne Probleme zu mir ziehen.  Es ist die selbe Stadt die in seiner Gestattung steht.
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Antwort #22 - 03.04.2006 um 11:32:30
 
Steht in seiner Gestattung als Auflage "Wohnsitznahme in Stadt X" und nicht "ist verpflichtet in der Einrichtung Beispielstr. 1 zu wohnen", dann seh ich da kein Problem. Solange es halt nur auf die Stadt begrenzt ist, sehe ich ausländerrechtlich kein Problem auch in einer Privatwohnung zu wohnen.
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Antwort #23 - 03.04.2006 um 12:41:00
 
@Zkai
Danke für die Info, na dann ist wenigstens der Punkt geklärt und etwas erfreulich!

Allerdings sehe ich echt keine Hoffnung, dass wir jemals heiraten können wenn das mit dem Pass so schwierig ist. Denn wie hier geschrieben wurde ist wohl das größte Problem, dass wenn er einen neuen Pass bantragt es ins Asylverfahren eingreift und somit sind die Chancen dass wir heiraten bevor er seine Ausreise bekommt sehr gering.
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Antwort #24 - 04.04.2006 um 15:31:15
 
So, nun habe ich nochmals eine Frage zu meinem besseren Verständnis.
Mein Freund hat wie schon gesagt keinen Reisepass und ist im laufenden Asylverfahren. Ist es überhaupt möglich einen neuen Pass über die indische Botschaft zu beschaffen? Wenn ja, welche Auswirkung hat das auf sein Asylverfahren? Wie schnell kann er zur Ausreise gezwungen werden und was passiert wenn wir den Pass beim Standesamt zwecks Heirat vorlegen. Der wird doch zwecks Überprüfung weitergeschickt ans Ausländeramt wenn ich richtig gelesen habe. Geben die dem Standesamt dann nur eine Info darüber dass der Ausweis korrekt ist oder melden die dann auch gleich dass er zur Ausreise verpflichtet ist wenn er einen Pass besitzt?
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Antwort #25 - 04.04.2006 um 19:41:38
 
Nabend,

du kannst davon ausgehen, dass das Ausländeramt zumindest Info über eine Passvorlage erhält.  Cool

Möglich ist es natürlich für euch auch mit den korrekten Personalien einen Pass zu beschaffen, aber halt recht schwierig. Das liegt aber dann bei den indischen Behörden.

Ich glaube es gab auch mal Rechtsprechung, irgendwo aus den 90ern, die besagt, dass die Vorsprache bei der Botschaft zum Zwecke der Eheschließung bei der Botschaft nicht so tragisch ist. Im schlimmsten Fall droht aber letztendlich "nur" die Ablehnung des Asylverfahrens.

Abgelehnt wird es vermutlich sowieso irgendwann einmal. Spricht einfach die Statistik für und letzendlich gibt es meines Erachtens auch kaum wirkliche politische Flüchtlinge von der Definition eines Asylbewerbers her. Und wenn du mit deinem Freund sprichst, wird er dir das wohl auch bestätigen.

Daher ist es wohl eher die persönliche Entscheidung, ob ihr und vor allen Dingen DU es versuchen willst und euch für eine Ehe entscheidet. Abhängig machen von aufenthaltsrechtlichen Fragen solltest du es letzendlich nicht und dir genügend Zeit lassen solltest du auch. Kleiner persönlicher Rat zwischendurch.  Zwinkernd

Hm, wenn ihr einen Pass und die notwendigen Papiere bei dem Standesamt vorlegt um zu heiraten ist die Durchführung einer Abschiebung ziemlich unwahrscheinlich. Ich würd an diesem Punkt keine Abschiebung mehr durchziehen.

Gruß,

Zkai
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Antwort #26 - 04.04.2006 um 19:59:33
 
Zitat:
dass das Ausländeramt zumindest Info über eine Passvorlage erhält.


Der Standesbeamte ist sogar gesetzlich verpflichtet die ABH zu unterrichten und kann ggf. im Wege der Amtshilfe den Pass vorl. sicherstellen Zwinkernd

Hängt von der jeweiligen Weisungslage im Bundesland ab. Zwinkernd
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Antwort #27 - 05.04.2006 um 12:55:52
 
Habe selber letzten November eine Inderin geheiratet (die hatte allerdings nen Pass und war nicht als Asylbewerberin hier).
Wenn Deine Passgeschichte mal geklärt ist würde ich Dir auf jeden Fall dazu raten in DÄNEMARK zu heiraten und nicht in Deutschland. In Deutschland gilt Indien als "Land mit unsicherem Urkundenverkehr", das heisst dass alle Dokumente von einem Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft IN INDIEN überprüft werden, das kann ewig dauern und ist teuer. Ausserdem verlangt Deutschland sowieso jede Menge Dokumente. In Dänemark werden indische Dokumente akzeptiert, müssen noch nicht mal übersetzt werden solange sie auf englisch sind (deutsche Dokumente werden auch ohne Übersetzung aktzeptiert). Ihr braucht nur Pass, Geburtsurkunde und für Dich als Deutsche Meldebescheinigung. Macht es nicht in Kopenhagen weil man da zweimal hinfahren muss, sondern in nem Kaff in Grenznähe, da reichen 2 oder 3 Übernachtungen in nem Hotel um als "dort wohnhaft" zu gelten. Die (mehrsprachige) dänische Heiratsurkunde wird hier ohne Probleme anerkannt.

Viel Glück !
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Antwort #28 - 05.04.2006 um 13:32:17
 
Chico schrieb am 05.04.2006 um 12:55:52:
würde ich Dir auf jeden Fall dazu raten in DÄNEMARK zu heiraten und nicht in Deutschland. 


Ich finde den Tipp hier eher unglücklich.  hä?
Denn wie sollte die Einreise nach Dänemark denn erfolgen? Mit der Aufenthaltsgestattung, mit der er noch nicht mal "sein" Bundesland verlassen darf?
Eine Aufenthaltserlaubnis wird erst NACH der Eheschließung erteilt und somit dürfte das Reisen nach Dänemark vorher nicht auf legalem Wege möglich sein.

Gruß,
Janey
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Antwort #29 - 05.04.2006 um 13:42:11
 
Daran hatte ich tatsächlich nicht gedacht. Wahrscheinlich prüft das dänische Standesamt auch ob Du legal eingereist bist (an der Grenze prüft keiner, ist ja Schengen).

Dann vielleicht nach Indien (wenn er irgendwan seinen Pass bekommt muss er ja wohl dort hin können) und dort heiraten (damit ist natürlich dass Asylverfahren hinfällig, hätte aber wohl eh nicht viel Aussicht auf Erfolg). In Deutschland ist es auf jeden super kompliziert, auch mit Pass - im attached doc (klappt hoffentlich)seht Ihr was hier verlangt worden wäre (weiss nicht in wie weit das Gemeinde / Bundesland spezifisch ist).


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Antwort #30 - 06.04.2006 um 11:21:33
 
Vielen lieben Dank nochmals für eure Hilfe und Ratschläge.

Das mit Dänemark hört sich zwar gut an aber ich habe gehört, dass es inzwischen auch nicht mehr so einfach sein soll weil Deutschland Schwierigkeiten macht die Heiratsurkunde zu akzeptieren. Wieviel ist denn da dran?

Und gleich noch eine Frage. Wenn man eine Duldung erhält ist man ja quasi dazu aufgefordert auszureisen. Man muß zusehen einen Pass oder Ausreisepapiere zu bekommen. Muß man dann zwangsweise in sein Heimatland abreisen oder kann man dann mit dem Reisepass auch zuerst in ein anderes Land reisen???
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Antwort #31 - 06.04.2006 um 11:45:18
 
Bzgl Dänemark: wie gesagt wir haben im November 2005 geheiratet und dann hier in München (also ja eigentlich strenges Bayern Smiley ) anschliessend auch gleich bei der Ausländerbehörde in 10 Minuten die Aufenthaltsgenehmigung bekommen (Anmeldung meines Autos hat 4 Stunden gedauert..), war überhaupt kein Problem. Hatte mich diesbezüglich auch zuvor informiert und es gibt ein relevantes deutsch-dänisches Abkommen (zwar aus der Zeit des 3. Reichs aber trotzdem wirksam) laut dem das anerkannt werden MUSS, ausserdem müssen seit ein paar Jahren auch zwischen EU Staaten diese Dokumente anerkannt werden. Und wie gesagt das dänische Dokument ist auch auf deutsch, muss also nicht übersetzt werden.

Bzgl Deiner Ausreisefrage bin ich zwar nicht der Spezialist, aber ich denke die Frage ist nicht hauptsächlich wohin Deutschland ausreisen lässt sondern ob der entsprechend andere, dritte Staat EINREISEN lässt. Denn mit einem indischen Pass kann man ohne Visum in die wenigsten Länder reisen, und die Visa werden meistens nicht so einfach vergeben, das Zielland möchte oft schon überzeugt werden dass der Inder auch wieder abreist (z.B. Job oder Ehepartner in 'nem anderen Land), vielleicht gibt es ja ein paar exotische Ausnahmen (z.B. Cuba ?).
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Antwort #32 - 06.04.2006 um 11:47:06
 
curly schrieb am 06.04.2006 um 11:21:33:
... oder kann man dann mit dem Reisepass auch zuerst in ein anderes Land reisen???


Hallo,

man kann natürlich auch in ein anderes Land reisen, jedoch müssen auch hier die Visabestimmungen beachtet werden. Schengenland dürfte von daher unmöglich sein. Erkundigt Euch einfach mal, für welches Land ein Inder kein Visum braucht.

Meine Freundin (die mit dem Asylbewerber aus Ghana, der sie letztendlich nur als "Eintrittskarte" nach D benutzt hat) hat ihren Mann dann in in einem anderen afrikanischen Land geheiratet. Er ist nach der Ablehnung des Asylverfahrens freiwillig ausgereist, direkt in das andere afrikanische Land.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #33 - 06.04.2006 um 11:54:14
 
Theorethisch kann man in ein anderes Land ausreisen (Nicht-EU)

Dabei sind natürlich deren Einreisebestimmungen zu beachten.

Der Ausreiseverpflichtung könnte auch durch eine Ausreise in ein EU-Land Genüge getan werden, wenn ihm dort Einreise und Aufenthalt erlaubt sind.



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curly
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Antwort #34 - 06.04.2006 um 12:56:51
 
@chico
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hast du in Dänemark geheiratet und deine Frau ist auch aus Indien. Wie habt ihr denn die Dänen überzeugt, dass ihr "nur" heiraten wollt und wieder verschwindet?  Zwinkernd
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Antwort #35 - 06.04.2006 um 13:05:56
 
Meine Frau brauchte kein Extravisum für Dänemark. Sie war in Frankreich als Studentin eingeschrieben und hatte somit eine französische Aufenthaltsgenehmigung mit der sie in alle Schengenstaaten (wozu Dänemark gehört) reisen darf.

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Antwort #36 - 06.04.2006 um 13:15:42
 
Zitat:
Meine Frau brauchte kein Extravisum für Dänemark. Sie war in Frankreich als Studentin eingeschrieben und hatte somit eine französische Aufenthaltsgenehmigung mit der sie in alle Schengenstaaten (wozu Dänemark gehört) reisen darf. 


Dann ist das im Gegensatz zur deutschen Duldung ein rechtmäßiger Aufenthalt in Schengen-Land und eine Eheschließung in DK möglich Zwinkernd

Mit ner Duldung funktioniert das eben nicht, weil diese bereits beim Verlassen deutschen Bodens erlischt und sich danach eine illegale Wiedereinrteise anschließt, welche voraussichtlich der Erteilung einer AE entgegenstehen wird Zwinkernd

Da durch die Heiratsurkunde der illegale Zustand auch fein beweisbar sein dürfte, wird eine AE nicht erteilt werden dürfen Zwinkernd

Abgesehen davon verheiraten die Dänen nicht, wenn hier kein rechtmäßiger Aufenthalt besteht Zwinkernd
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Antwort #37 - 06.04.2006 um 13:29:55
 
Ja das ist mir schon klar, darum habe ich ja auch auf Curly's Frage geantwortet um zu zeigen dass es nicht der gleiche Fall ist.

Noch was:
In Frankreich ist es relativ leicht sich an bestimmten Bildungseinrichtungen (insbesonders private) oder für bestimmte Kurse (z.B. Französisch für Ausländer) einzuschreiben, und wenn die Bildungseinrichtung das gemacht hat bekommt man auch eine (Studenten)aufenthaltsgenehmigung. Hab die letzten 8 Jahre in FR gelebt und kenne mich mit der Lage in Deutschland nicht so aus, aber falls die Lage hier ähnlich ist könnte er das ja mal versuchen (sonst in einem anderen Schengenland) falls er seinen Pass "wiederfindet".  Und sobald er die Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat könnt Ihr dann nach DK reisen und dort heiraten (meine Frau war übrigens wirklich Studentin und nicht zum Schein eingeschrieben). 
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Antwort #38 - 06.04.2006 um 13:44:52
 
Zitat:
aber falls die Lage hier ähnlich ist könnte er das ja mal versuchen (sonst in einem anderen Schengenland) falls er seinen Pass "wiederfindet". 


Eher nicht Zwinkernd

Bevor er hier einen Aufenthaltstitel bekommt, wird er vermutlich erstmal ausreisen dürfen nach der Heimat. Jedenfalls kann er nicht aus einem Asylverfahren heraus hoffen, dass eine AE zu einem Studienaufenthalt bei rausspringt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #39 - 06.04.2006 um 14:01:30
 
Denkst Du das wäre das gleiche wenn er sich nicht in Deutschland sondern einem anderen Schengenland einschreibt ? Denn das andere Schengenland ist ja von dem Asylverfahren in Deutschland nicht betroffen gewesen.

Zum Beispiel:
Per Post beantragt er die Einschreibung in eine frz. Bildungseinrichtung. Die schreiben ihm zurück dass er die Voraussetzungen erfüllt. Damit geht er zum frz. Konsulat und die werden ihm dann ein Visum erteilen damit er sich in Frankreich einschreiben kann und nach Einschreibung kriegt er von der Préfecture die Aufenthaltsgenehmigung.
Oder glaubst Du dass das frz. Konsulat das Visum nicht erteilt wenn er entweder:
a) seinen indischen Pass herzeigt ohne von dem Asylverfahren zu erzählen (prüft das frz. Konsulat ob er legal in Deutschland ist ?)
b) seien indischen Pass + seine Duldung herzeigt (stört es das frz. Konsulat dass er sich hier in einem Asylverfahren befindet ?)

Habe jetzt nur weil ich die Prozedur kenne Frankreich genommen, im vorliegenden Fall (Sprachkenntnisse) wäre wahrscheinlich Österreich zu bevorzugen.
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Antwort #40 - 06.04.2006 um 14:10:54
 
Da kommt mir noch was: warum es nicht noch einfacher machen: sich für eine dänische Bildungseinrichtung voreinschreiben (z.B. einen Dänischkurs für Ausländer), mit dem Visum was die Botschaft nach der Voreinschreibung ausstellt sich dann dort gar nicht einschreiben (spart die Schulgebühr) sondern hinfahren um zu heiraten. Nach Deutschland müsste man auch wieder legal einreisen können weil normalerweise das dänische 90 Tage Visum für ganz Schengen (also auch Deutschland) gilt.
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Antwort #41 - 06.04.2006 um 14:25:34
 
Noch ne dritte Sache (dann warte ich aber auf ne Expertenmeinung): da nach der Voreinschreibung ja wie gesagt das Konsulat des betroffenen (Schengen)landes ein Schengenvisum ausstellt (wenn es denn ein Visum ausstellt) um sich einschreiben zu können, ist es eigentlich ganz egal in welchem Land man die Voreinschreibung (per Post) durchführt. Sobald das Schengenvisum da ist, fährt man damit nicht in das betroffene Land um sich einzuschreiben sondern nach Dänemark um zu heiraten und dann zurück nach Dtl. Vielleicht haben da Konsulate von unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Anforderungen, müsste man halt schaun wo die am günstigsten sind..
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Antwort #42 - 06.04.2006 um 14:29:14
 
Danke! Jetzt bin ich verwirrt!  Zwinkernd
Aber nur nochmal soviel, er hat keine Duldung sondern noch seine Gestattung und das Asylverfahren läuft noch.
Es ging mir in erste Linie darum, dass wenn er über die Botschaft evtl. einen neuen Pass bekommen kann und dann freiwillig Deutschland verlässt, aber dann eben nicht nach Indien sondern ein Visum für Dänemark versucht zu bekommen ob er dann Probleme bekommt wenn wir in Dänemark heiraten würden und wieder nach Deutschland einreisen.
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Antwort #43 - 06.04.2006 um 15:18:19
 
Irgendwie bezweifel ich, das irgendein "Schengen-Land" einem Inder (der im laufenden Asylverfahren ist oder dieses negativ abgeschlossen hat) ein Visum  erteilen würde.  Zwinkernd

@Chico Man könnte deine Beiträge durchaus so lesen, als ob du hier Visa-missbrauch propagieren würdest. Ein Visum zum Studium ist kein Visum zur Eheschließung und das vorsätzlich zu tun, könnte dann auch nach hinten losgehen.
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Antwort #44 - 07.04.2006 um 09:12:38
 
Nach diesem ganzen hin und her jetzt nochmal eine Frage... da ich inzwischen echt verwirrt bin und schon garnicht mehr weis was richtig und was falsch ist. 
Haben wir denn irgendwo und irgendwie überhaupt jemals eine Chance heiraten zu können ohne dass er nach Indien muß. Das ist nämlich unser Hauptproblem dass er unter keinen Umständen nach Indien zurück kann bzw. will.
Mittlerweile schlaf ich ja echt keine Nacht mehr weil ich mir noch meinen Kopf über solche Fragen zermattere.
Gibts denn für solche Fälle keine Beratungsstellen die sich auch mit der Gesetzgebung auskennen?
Steht einem Asylbewerber eigentlich ein Anwalt zu? Er hat ja kein Einkommen und wie ist es da wenn er Rechtsbeistand benötigt?
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Antwort #45 - 07.04.2006 um 09:35:43
 
Moin,

wenn ihr die Eheschließung wirklich beabsichtigt, braucht er einen Pass und die notwendigen Papiere. Von dieser Dänemark-Nummer kann ich in eurer Situation letzendlich nur abraten, da es euch unter Umständen mehr Schaden als Nutzen bringt.

Ob ihr vor einer Eheschließung/Passbeschaffung zuerst das Asylverfahren abwarten wollt, ist dann seine Entscheidung.

Die Ausländerbehörde fängt ja auch erst mit der Passbeschaffung nach Feststellung der Ausreisepflicht beginnen. Das merkst du daran, dass sie ihm eine Duldung erteilen und keine Aufenthaltsgestattung. Dann kommen noch die Formulare die er ausfüllen muß etc.

In einem Klageverfahren (was ja zur Zeit nicht anliegt) gäbe es die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu beantragen.

Beratungsstellen gibts eigentlich ziemlich in jeder Stadt, oder irgendwelche Vereine. Musste halt mal im Internet was suchen, wo das bei euch ist.

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Antwort #46 - 07.04.2006 um 09:36:31
 
Wenn es so ist, dass er auf keinen Fall nach Indien zurückkann, könnte es ja auch sein, dass er Asyl erhält.

Grüße        Lisette
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Antwort #47 - 07.04.2006 um 09:59:51
 
@Lisette
Sollte man meinen aber die Erfahrung zeigt, dass aus Indien die wenigsten wirkliches Asyl erhalten. Soviel habe ich inzwischen schon gelernt!  Griesgrämig

@Zkai
Du hast genau den Knackpunkt angesprochen: Zitat:
Ob ihr vor einer Eheschließung/Passbeschaffung zuerst das Asylverfahren abwarten wollt, ist dann seine Entscheidung.

Was ist denn für ihn besser? Erst warten was das Asylverfahren macht und wenn er eine Duldung bekommt dann Pass beschaffen und versuchen zu heiraten ODER jetzt schon damit beginnen die Papiere sowie den Pass zu beschaffen und dann zum Standesamt gehen. Damit verliert er aber den Anspruch auf Asyl wenn das Standesamt Meldung macht dass ein Pass vorliegt.
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Antwort #48 - 07.04.2006 um 10:14:11
 
Was ich an Eurer Stelle auch mal machen würde: geht zum für Euch zuständigen Standesamt und sagt Ihr wollt heiraten. Dann händigen die Euch eine Liste mit nötigen Dokumenten aus. Von denen könnt Ihr einige (inklusive Pass) wohl nicht beibringen, allerdings könnt Ihr dann einen Antrag stellen (glaube beim OLG ?) dass Ihr bestimmte Dokumente nicht beibringen müsst weil Ihr sie nicht habt. Ob der Pass allerdings ein solches Dokument ist von dem das OLG einen befreien kann weiss ich nicht, das müsstet Ihr halt das Standesamt fragen (oder ein anderer Forumsteilnehmer weiss es ?).
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Antwort #49 - 07.04.2006 um 10:24:53
 
Besser oder schlechter?

Ist eine Zeitfrage, da man ja nicht absehen kann, wann das Asylverfahren abgeschlossen ist und im wahrscheinlichsten Fall abgelehnt wird... dauern wirds so oder so recht lange alleine die Papiere zusammenzukriegen.

Wenn ihr euch sowieso sicher seit und das für euch die einzig echte und wahre Liebe und was sonst nicht alles noch, dann geb ich hier mal diesen Denkanstoß:

Noch Jahre auf den Abschluß des Asyl-Verfahrens warten? Während dieser Zeit keiner Arbeit nachgehen und letzendlich ein paar Jahre seines Lebens vertrödeln? Oder die Verhältnisse regulieren, Arbeit und Sprachschule aufnehmen?

Tja, was ist da besser oder schlechter?
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Antwort #50 - 07.04.2006 um 10:31:24
 
Schau mal da rein: http://www.binational-in.de/phorum/read.php?f=1&i=71&t=62

Pass ist also nicht unbedingt nötig, versuchen ihn zu bekommen aber wohl schon.
Wie die indische Botschaft in so einem Fall reagieren würde weiss ich natürlich nicht. Vielleicht ist es taktisch klug erst alle anderen Dokumente zu beschaffen (natürlich beglaubigt..) und dann erst am Konsulat den Pass zu beantragen, damit falls das Konsulat doch einen Pass ausstellt sofort geheiratet werden kann (bevor die im Asylverfahren involvierten Behörden nächste Schritte ergreifen können).
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Antwort #51 - 07.04.2006 um 10:32:13
 
@zkai
Zwinkernd Danke, hab den Wink verstanden! Und nur so am Rande... ja, es ist wirklich echte und wahre Liebe bei uns beiden!
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Antwort #52 - 07.04.2006 um 10:35:51
 
Dann mal viel Glück euch beiden  Smiley
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