Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos! (Gelesen: 11.541 mal)
curly
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #30 - 06.04.2006 um 11:21:33
 
Vielen lieben Dank nochmals für eure Hilfe und Ratschläge.

Das mit Dänemark hört sich zwar gut an aber ich habe gehört, dass es inzwischen auch nicht mehr so einfach sein soll weil Deutschland Schwierigkeiten macht die Heiratsurkunde zu akzeptieren. Wieviel ist denn da dran?

Und gleich noch eine Frage. Wenn man eine Duldung erhält ist man ja quasi dazu aufgefordert auszureisen. Man muß zusehen einen Pass oder Ausreisepapiere zu bekommen. Muß man dann zwangsweise in sein Heimatland abreisen oder kann man dann mit dem Reisepass auch zuerst in ein anderes Land reisen???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chico
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #31 - 06.04.2006 um 11:45:18
 
Bzgl Dänemark: wie gesagt wir haben im November 2005 geheiratet und dann hier in München (also ja eigentlich strenges Bayern Smiley ) anschliessend auch gleich bei der Ausländerbehörde in 10 Minuten die Aufenthaltsgenehmigung bekommen (Anmeldung meines Autos hat 4 Stunden gedauert..), war überhaupt kein Problem. Hatte mich diesbezüglich auch zuvor informiert und es gibt ein relevantes deutsch-dänisches Abkommen (zwar aus der Zeit des 3. Reichs aber trotzdem wirksam) laut dem das anerkannt werden MUSS, ausserdem müssen seit ein paar Jahren auch zwischen EU Staaten diese Dokumente anerkannt werden. Und wie gesagt das dänische Dokument ist auch auf deutsch, muss also nicht übersetzt werden.

Bzgl Deiner Ausreisefrage bin ich zwar nicht der Spezialist, aber ich denke die Frage ist nicht hauptsächlich wohin Deutschland ausreisen lässt sondern ob der entsprechend andere, dritte Staat EINREISEN lässt. Denn mit einem indischen Pass kann man ohne Visum in die wenigsten Länder reisen, und die Visa werden meistens nicht so einfach vergeben, das Zielland möchte oft schon überzeugt werden dass der Inder auch wieder abreist (z.B. Job oder Ehepartner in 'nem anderen Land), vielleicht gibt es ja ein paar exotische Ausnahmen (z.B. Cuba ?).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #32 - 06.04.2006 um 11:47:06
 
curly schrieb am 06.04.2006 um 11:21:33:
... oder kann man dann mit dem Reisepass auch zuerst in ein anderes Land reisen???


Hallo,

man kann natürlich auch in ein anderes Land reisen, jedoch müssen auch hier die Visabestimmungen beachtet werden. Schengenland dürfte von daher unmöglich sein. Erkundigt Euch einfach mal, für welches Land ein Inder kein Visum braucht.

Meine Freundin (die mit dem Asylbewerber aus Ghana, der sie letztendlich nur als "Eintrittskarte" nach D benutzt hat) hat ihren Mann dann in in einem anderen afrikanischen Land geheiratet. Er ist nach der Ablehnung des Asylverfahrens freiwillig ausgereist, direkt in das andere afrikanische Land.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #33 - 06.04.2006 um 11:54:14
 
Theorethisch kann man in ein anderes Land ausreisen (Nicht-EU)

Dabei sind natürlich deren Einreisebestimmungen zu beachten.

Der Ausreiseverpflichtung könnte auch durch eine Ausreise in ein EU-Land Genüge getan werden, wenn ihm dort Einreise und Aufenthalt erlaubt sind.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
curly
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #34 - 06.04.2006 um 12:56:51
 
@chico
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hast du in Dänemark geheiratet und deine Frau ist auch aus Indien. Wie habt ihr denn die Dänen überzeugt, dass ihr "nur" heiraten wollt und wieder verschwindet?  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chico
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #35 - 06.04.2006 um 13:05:56
 
Meine Frau brauchte kein Extravisum für Dänemark. Sie war in Frankreich als Studentin eingeschrieben und hatte somit eine französische Aufenthaltsgenehmigung mit der sie in alle Schengenstaaten (wozu Dänemark gehört) reisen darf.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #36 - 06.04.2006 um 13:15:42
 
Zitat:
Meine Frau brauchte kein Extravisum für Dänemark. Sie war in Frankreich als Studentin eingeschrieben und hatte somit eine französische Aufenthaltsgenehmigung mit der sie in alle Schengenstaaten (wozu Dänemark gehört) reisen darf. 


Dann ist das im Gegensatz zur deutschen Duldung ein rechtmäßiger Aufenthalt in Schengen-Land und eine Eheschließung in DK möglich Zwinkernd

Mit ner Duldung funktioniert das eben nicht, weil diese bereits beim Verlassen deutschen Bodens erlischt und sich danach eine illegale Wiedereinrteise anschließt, welche voraussichtlich der Erteilung einer AE entgegenstehen wird Zwinkernd

Da durch die Heiratsurkunde der illegale Zustand auch fein beweisbar sein dürfte, wird eine AE nicht erteilt werden dürfen Zwinkernd

Abgesehen davon verheiraten die Dänen nicht, wenn hier kein rechtmäßiger Aufenthalt besteht Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Chico
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #37 - 06.04.2006 um 13:29:55
 
Ja das ist mir schon klar, darum habe ich ja auch auf Curly's Frage geantwortet um zu zeigen dass es nicht der gleiche Fall ist.

Noch was:
In Frankreich ist es relativ leicht sich an bestimmten Bildungseinrichtungen (insbesonders private) oder für bestimmte Kurse (z.B. Französisch für Ausländer) einzuschreiben, und wenn die Bildungseinrichtung das gemacht hat bekommt man auch eine (Studenten)aufenthaltsgenehmigung. Hab die letzten 8 Jahre in FR gelebt und kenne mich mit der Lage in Deutschland nicht so aus, aber falls die Lage hier ähnlich ist könnte er das ja mal versuchen (sonst in einem anderen Schengenland) falls er seinen Pass "wiederfindet".  Und sobald er die Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat könnt Ihr dann nach DK reisen und dort heiraten (meine Frau war übrigens wirklich Studentin und nicht zum Schein eingeschrieben). 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #38 - 06.04.2006 um 13:44:52
 
Zitat:
aber falls die Lage hier ähnlich ist könnte er das ja mal versuchen (sonst in einem anderen Schengenland) falls er seinen Pass "wiederfindet". 


Eher nicht Zwinkernd

Bevor er hier einen Aufenthaltstitel bekommt, wird er vermutlich erstmal ausreisen dürfen nach der Heimat. Jedenfalls kann er nicht aus einem Asylverfahren heraus hoffen, dass eine AE zu einem Studienaufenthalt bei rausspringt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Chico
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #39 - 06.04.2006 um 14:01:30
 
Denkst Du das wäre das gleiche wenn er sich nicht in Deutschland sondern einem anderen Schengenland einschreibt ? Denn das andere Schengenland ist ja von dem Asylverfahren in Deutschland nicht betroffen gewesen.

Zum Beispiel:
Per Post beantragt er die Einschreibung in eine frz. Bildungseinrichtung. Die schreiben ihm zurück dass er die Voraussetzungen erfüllt. Damit geht er zum frz. Konsulat und die werden ihm dann ein Visum erteilen damit er sich in Frankreich einschreiben kann und nach Einschreibung kriegt er von der Préfecture die Aufenthaltsgenehmigung.
Oder glaubst Du dass das frz. Konsulat das Visum nicht erteilt wenn er entweder:
a) seinen indischen Pass herzeigt ohne von dem Asylverfahren zu erzählen (prüft das frz. Konsulat ob er legal in Deutschland ist ?)
b) seien indischen Pass + seine Duldung herzeigt (stört es das frz. Konsulat dass er sich hier in einem Asylverfahren befindet ?)

Habe jetzt nur weil ich die Prozedur kenne Frankreich genommen, im vorliegenden Fall (Sprachkenntnisse) wäre wahrscheinlich Österreich zu bevorzugen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chico
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #40 - 06.04.2006 um 14:10:54
 
Da kommt mir noch was: warum es nicht noch einfacher machen: sich für eine dänische Bildungseinrichtung voreinschreiben (z.B. einen Dänischkurs für Ausländer), mit dem Visum was die Botschaft nach der Voreinschreibung ausstellt sich dann dort gar nicht einschreiben (spart die Schulgebühr) sondern hinfahren um zu heiraten. Nach Deutschland müsste man auch wieder legal einreisen können weil normalerweise das dänische 90 Tage Visum für ganz Schengen (also auch Deutschland) gilt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chico
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #41 - 06.04.2006 um 14:25:34
 
Noch ne dritte Sache (dann warte ich aber auf ne Expertenmeinung): da nach der Voreinschreibung ja wie gesagt das Konsulat des betroffenen (Schengen)landes ein Schengenvisum ausstellt (wenn es denn ein Visum ausstellt) um sich einschreiben zu können, ist es eigentlich ganz egal in welchem Land man die Voreinschreibung (per Post) durchführt. Sobald das Schengenvisum da ist, fährt man damit nicht in das betroffene Land um sich einzuschreiben sondern nach Dänemark um zu heiraten und dann zurück nach Dtl. Vielleicht haben da Konsulate von unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Anforderungen, müsste man halt schaun wo die am günstigsten sind..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
curly
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #42 - 06.04.2006 um 14:29:14
 
Danke! Jetzt bin ich verwirrt!  Zwinkernd
Aber nur nochmal soviel, er hat keine Duldung sondern noch seine Gestattung und das Asylverfahren läuft noch.
Es ging mir in erste Linie darum, dass wenn er über die Botschaft evtl. einen neuen Pass bekommen kann und dann freiwillig Deutschland verlässt, aber dann eben nicht nach Indien sondern ein Visum für Dänemark versucht zu bekommen ob er dann Probleme bekommt wenn wir in Dänemark heiraten würden und wieder nach Deutschland einreisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #43 - 06.04.2006 um 15:18:19
 
Irgendwie bezweifel ich, das irgendein "Schengen-Land" einem Inder (der im laufenden Asylverfahren ist oder dieses negativ abgeschlossen hat) ein Visum  erteilen würde.  Zwinkernd

@Chico Man könnte deine Beiträge durchaus so lesen, als ob du hier Visa-missbrauch propagieren würdest. Ein Visum zum Studium ist kein Visum zur Eheschließung und das vorsätzlich zu tun, könnte dann auch nach hinten losgehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
curly
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
Antwort #44 - 07.04.2006 um 09:12:38
 
Nach diesem ganzen hin und her jetzt nochmal eine Frage... da ich inzwischen echt verwirrt bin und schon garnicht mehr weis was richtig und was falsch ist. 
Haben wir denn irgendwo und irgendwie überhaupt jemals eine Chance heiraten zu können ohne dass er nach Indien muß. Das ist nämlich unser Hauptproblem dass er unter keinen Umständen nach Indien zurück kann bzw. will.
Mittlerweile schlaf ich ja echt keine Nacht mehr weil ich mir noch meinen Kopf über solche Fragen zermattere.
Gibts denn für solche Fälle keine Beratungsstellen die sich auch mit der Gesetzgebung auskennen?
Steht einem Asylbewerber eigentlich ein Anwalt zu? Er hat ja kein Einkommen und wie ist es da wenn er Rechtsbeistand benötigt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema