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Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos! (Gelesen: 11.534 mal)
curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung Inder/Deutsche - benötige Infos!
30.03.2006 um 11:33:16
 
Hallo zusammen!
Habe mich schon unzählige Stunden im Internet rumgetrieben auf der Suche nach Information zum Thema aber so richtig schlau wird man da auch nicht. Dann bin ich auf euch gestoßen und hoffe hier ein paar Menschen mit Ahnung zu finden die nicht in einem gesetzeskauderwelschdeutsch sprechen  Zwinkernd

Nun zu meiner Situation:
Ich bin verliebt in einen Inder aus Punjab. Wir möchten gerne heiraten aber irgendwie komme ich jetzt nicht so recht weiter was wir alles machen oder beantragen müssen. Er lebt im Moment in einem Asylbewerberheim.
1.) Mit welchen Schwierigkeiten muß ich rechnen (Ämter etc.)?
2.) Wie lange dauert das aus eurer Erfahrung bis wir heiraten können? (Papiere aus Indien etc.)
3.) Gibt es Beratungsstellen die einen behilflich sein können bei Antragen etc?
4.) Mit wieviel Kosten für z.B. Übersetzung, Notar (muß soviel ich weiß die indischen Papiere beglaubigen nach der Übersetzung, oder?) etc. müssen wir rechnen?
5.) Bekommt er automatisch die Arbeitserlaubnis nach Eheschließung?
6.) Stimmt es, dass uns regelmäßige Kontrollbesuche vom Amt erwarten ob wir auch wirklich verheiratet sind und es keine Scheinehe ist?

So, das sind fürs erste ja schon wirklich einige Fragen. Hoffe auf baldige Antwort von euch schonmal vorab Danke.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.03.2006 um 11:38:05
 
Hi,

Eine Gegenfrage vorab: Hat er einen Pass?

Abu
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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.03.2006 um 11:39:21
 
Du meinst ob seinen indischen Pass hat, oder?!
Nein, den hat er nicht.
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Abu
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Antwort #3 - 30.03.2006 um 11:40:59
 
Ohne Pass ist keine Heirat möglich.

Abu
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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.03.2006 um 11:52:58
 
Was ich weiß hat er hier von den deutschen Behörden einen Ausweis fürs Asylverfahren bekommen. Den original indischen Reispass hat er nicht.
Also heißt das, dass ohne diesen indischen Pass keine Heirat möglich ist?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 30.03.2006 um 12:22:07
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 11:52:58:
Also heißt das, dass ohne diesen indischen Pass keine Heirat möglich ist?


Hi,
da kannst Du von ausgehen, da ja seine Identität nicht feststeht.
Die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren wird ja quasi auf Zu-
ruf der Personalien ausgestellt.
Ggf. einfach mal beim eigenen Standesamt nachfragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.03.2006 um 12:38:51
 
Wir haben uns aber schon mit seiner Familie in Indien in Verbindung gesetzt damit die uns seine Papiere schicken. Damit ist dann doch die Identität geklärt oder nicht?
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Abu
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Antwort #7 - 30.03.2006 um 13:45:36
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 12:38:51:
Wir haben uns aber schon mit seiner Familie in Indien in Verbindung gesetzt damit die uns seine Papiere schicken. Damit ist dann doch die Identität geklärt oder nicht?

Um welche "Papiere" geht es konkret?

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Antwort #8 - 30.03.2006 um 13:49:18
 
Mick schrieb am 30.03.2006 um 12:22:07:
Hi,
da kannst Du von ausgehen, da ja seine Identität nicht feststeht.
Die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren wird ja quasi auf Zu-
ruf der Personalien ausgestellt.
Ggf. einfach mal beim eigenen Standesamt nachfragen.


Ist wohl meistens so - es sei denn, der bei der Einreise verwendete Nationalpass wurde bei der Asylantragstellung bei der Behörde abgegeben. Mit dem könnte man dann heiraten.
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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 30.03.2006 um 14:04:39
 
Zitat:
Um welche "Papiere" geht es konkret?


Geburtsurkunde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 30.03.2006 um 14:07:59
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 14:04:39:
Geburtsurkunde

Wie kann denn jemand sicher sein, daß es sich hier wirklich um die Geburtsurkunde Deines Freundes handelt?

Abu

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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.03.2006 um 14:10:12
 
unentschlossen Ja eigentlich keiner aber es muß doch ne Möglichkeit geben seine Identität zu bestätigen bzw. ein Schriftstück aus Indien was hier in Deutschland anerkannt wird.
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 30.03.2006 um 15:33:47
 
curly schrieb am 30.03.2006 um 14:10:12:
unentschlossen Ja eigentlich keiner aber es muß doch ne Möglichkeit geben seine Identität zu bestätigen bzw. ein Schriftstück aus Indien was hier in Deutschland anerkannt wird.



Ja, mit einem gültigen Pass kann er die Identität bestätigen. Wo ist denn sein Pass zur Zeit?

LG
Chun
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curly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 03.04.2006 um 09:14:12
 
So, nachdem ich am Wochenende seine ganzen Papier durch gesehen habe weiß nun nur soviel:

- Er hat eine Aufenthaltserlaubnis und ist im laufenden Asylverfahren
- Seinen Reisepass hat er nicht mehr da der als er nach Deutschland kam gleich mal mit dem Rest seiner Sachen geklaut wurde und bis jetzt nicht mehr aufgetaucht ist
- Es gibt allerdings in Indien eine Fotokopie seines Passes. Kann man damit nen neuen hier in Deutschland beantragen?

So, nun hoffe ich auch mal dass die anderen Fragen von mir beantwortet werden können.
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Zkai
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Antwort #14 - 03.04.2006 um 09:23:41
 
curly schrieb am 03.04.2006 um 09:14:12:
- Er hat eine Aufenthaltserlaubnis und ist im laufenden Asylverfahren


Moin,

wenn er im laufenden Asylverfahren ist, dann hat er eine Aufenthaltsgestattung. Wenn er bereits vollziehbar ausreisepflichtig ist, dann hat er eine Duldung.

Das mit den geklauten Sachen.. hm... naja. Passiert ja irgendwie ziemlich vielen illegal eingereisten.

Er sollte zumindest die Kopie beschaffen und dann mit allen verfügbaren Papieren bei der Botschaft vorsprechen und einen Paß beantragen. Die Bearbeitungsdauer bzw. Prüfdauer liegt bei den Indern grob geschätzt zwischen 6 Monaten und unendlich.

Gruß,

Kai
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