Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
400-Euro-Job (Gelesen: 1.078 mal)
hilal
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 49
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 400-Euro-Job
19.03.2006 um 19:30:27
 
Hallo,

wenn mein Freund (Marokkaner) und ich verheiratet sind und er die AE erhalten hat, hat er dann auch gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis, oder muss diese gesondert beantragt werden (falls ja, wo und wie)?

Ich hätte einen 400-Euro-Job für ihn, kann man da einfach einen Vertrag abschließen oder muss hier erst eine Prüfung durch die Agentur für Arbeit erfolgen, ob der Job nicht von einem Deutschen gemacht werden kann?

Danke schon mal für die Antworten!

Viele Grüße
Hilal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 400-Euro-Job
Antwort #1 - 19.03.2006 um 21:12:31
 
Wenn du selbst deutsche Staatsangehörige bist, beinhaltet die Aufenthaltserlaubnis deines Mannes gleichzeitig eine "Arbeitsberechtigung" (er kann also gleich jede Art Arbeit annehmen). Bist du keine deutsche Staatsangehörige, kommt es auf deinem Aufenthaltstitel bzw. deiner Arbeitsberechtigung darauf an - siehe § 29 Absatz 5 AufenthG
Zitat:
(5) Unbeschadet des § 4 Abs. 2 Satz 3 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat.

Die Ausführungsbestimmungen dazu findest du  guck hier ab Seite 127 (29.5 Ausübung einer Erwerbstätigkeit).

Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema