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Arbeitserlaubnis nach einer Scheidung (Gelesen: 927 mal)
marseillefan
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis nach einer Scheidung
09.03.2006 um 20:13:45
 
Guten Tag,

Ich hoffe auf diesem Weg hilfe zu finden.
Ich wäre Ihnen für die Tipps sehr dankbar.

Meine Geschichte ist folgende:

Ich bin Pole, 2001 als Austauschstudent nach Deutschland gekommen.
Nach 2 erfolgreich abgeschlossenen Semester habe ich eine Frau kennengelernt (eine Spanierin die 2 Jahre vor mir nach Deutschland gekommen ist)
Ich habe dann Deutschkurs an der Uni angefangen und bin mit meiner Freundin zusammengezogen. 2003 haben wir in Spanien geheiratet (keinesfalls Scheinehe - ich habe Sie damals genau so sehr geliebt wie ich das jetzt immer noch tue, obwohl Sie nicht mehr mit mir zusammen ist...) Griesgrämig Griesgrämig
Da Sie damals eine Befristete Aufenthaltserlaubnis hatte - habe ich sie auch befristet bekommen und zwar bis 2008.
Nach der Hochzeit hatte ich keine Arbeitserlaubnis mehr gebraucht und der Aufnahme einer Tätigkeit stand nichts mehr im Wege.
Ich hatte auch Glück sofort einen guten Job zu finden.

2005 kamm dann die Kriese nach der sich meine Frau sich entschieden hat mich zu verlassen. Ein Monat danach habe ich meinen Job verloren (aus betrieblichen Gründen) und dann erkrankte noch meine Mutter an Krebs.
Das war ein schreckliches Jahr für mich gewesen.
In 2004 hatte ich eine Wunderschöne Frau, guten Job und eine super Wohnung.
Im handumdrehen war alles weg.

Ich beziehe zurzeit Arbeitslosengeld und mache eine Weiterbildung (die endet in Juni), ALG endet am 30 Juli 2006, und ich weiss garnicht ob ich ein Anspruch auf ALG II hätte. Bis dann muss ich längst ein Job gefunden haben.

Ich mache mir allerdings andere Sorgen.
Da sich meine Frau nach dem Trennungsjahr von mir Scheiden lassen will
(voraussichtlich Oktober 2006), weiss ich nicht wie es mit mir weiter geht.
Im Sommer sind wir 3 Jahre verheiratet.
Wie ich schon erwähnte die Aufenthaltserlaubnis endet 2008.
Was ist aber mit meinem Arbeitserlaubnis?
Habe ich eine Chance eine unbefristete zu bekommen?
Ich habe mein Ganzes Leben mittlerweile mit Deutschland verbunden.
Habe hier eine Menge Freunde, habe auch eine neue Wohnung gemietet und die Komplett ausgestattet. Ich hatte auch vor mich weiterbilden zu lassen auf der IHK.

Ich hoffe dieser Post war Ihnen nicht zu lang gewesen und ich danke allem die es gelesen haben. Über jegliche Hlfe und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

marseillefan
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis nach einer Scheidung
Antwort #1 - 12.03.2006 um 00:03:15
 
marseillefan schrieb am 09.03.2006 um 20:13:45:
Was ist aber mit meinem Arbeitserlaubnis?
Habe ich eine Chance eine unbefristete zu bekommen?

Hi,

Mir scheinen die zeitlichen Voraussetzungen für § 12 Abs. 1 ArGV erfüllt zu sein:
Zitat:
Staatsangehörigen derjenigen Staaten, die nach dem Vertrag vom 16. April 2003 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (BGBl. 2003 II
S. 1408) (EU-Beitrittsvertrag) der Europäischen Union beitreten, wird, sofern sie am 1. Mai 2004 oder später für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Bundesgebiet zum Arbeitsmarkt zugelassen waren, abweichend von § 286 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eine Arbeitsberechtigung erteilt. ....

Abu

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marseillefan
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis nach einer Scheidung
Antwort #2 - 17.03.2006 um 15:55:12
 
Vielen Dank und es hoffe das es klappt!
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