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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> 400-Euro-Job https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142793027 Beitrag begonnen von hilal am 19.03.2006 um 19:30:27 |
Titel: 400-Euro-Job Beitrag von hilal am 19.03.2006 um 19:30:27
Hallo,
wenn mein Freund (Marokkaner) und ich verheiratet sind und er die AE erhalten hat, hat er dann auch gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis, oder muss diese gesondert beantragt werden (falls ja, wo und wie)? Ich hätte einen 400-Euro-Job für ihn, kann man da einfach einen Vertrag abschließen oder muss hier erst eine Prüfung durch die Agentur für Arbeit erfolgen, ob der Job nicht von einem Deutschen gemacht werden kann? Danke schon mal für die Antworten! Viele Grüße Hilal |
Titel: Re: 400-Euro-Job Beitrag von Sondra am 19.03.2006 um 21:12:31
Wenn du selbst deutsche Staatsangehörige bist, beinhaltet die Aufenthaltserlaubnis deines Mannes gleichzeitig eine "Arbeitsberechtigung" (er kann also gleich jede Art Arbeit annehmen). Bist du keine deutsche Staatsangehörige, kommt es auf deinem Aufenthaltstitel bzw. deiner Arbeitsberechtigung darauf an - siehe § 29 Absatz 5 AufenthG
Zitat:
Die Ausführungsbestimmungen dazu findest du [guck=guck.gif] hier ab Seite 127 (29.5 Ausübung einer Erwerbstätigkeit). |
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