i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> 400-Euro-Job
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142793027

Beitrag begonnen von hilal am 19.03.2006 um 19:30:27

Titel: 400-Euro-Job
Beitrag von hilal am 19.03.2006 um 19:30:27
Hallo,

wenn mein Freund (Marokkaner) und ich verheiratet sind und er die AE erhalten hat, hat er dann auch gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis, oder muss diese gesondert beantragt werden (falls ja, wo und wie)?

Ich hätte einen 400-Euro-Job für ihn, kann man da einfach einen Vertrag abschließen oder muss hier erst eine Prüfung durch die Agentur für Arbeit erfolgen, ob der Job nicht von einem Deutschen gemacht werden kann?

Danke schon mal für die Antworten!

Viele Grüße
Hilal

Titel: Re: 400-Euro-Job
Beitrag von Sondra am 19.03.2006 um 21:12:31
Wenn du selbst deutsche Staatsangehörige bist, beinhaltet die Aufenthaltserlaubnis deines Mannes gleichzeitig eine "Arbeitsberechtigung" (er kann also gleich jede Art Arbeit annehmen). Bist du keine deutsche Staatsangehörige, kommt es auf deinem Aufenthaltstitel bzw. deiner Arbeitsberechtigung darauf an - siehe § 29 Absatz 5 AufenthG

Zitat:
(5) Unbeschadet des § 4 Abs. 2 Satz 3 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat.

Die Ausführungsbestimmungen dazu findest du  [guck=guck.gif] hier ab Seite 127 (29.5 Ausübung einer Erwerbstätigkeit).


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.