Hallo,
ich bin sehr erfreut
, dieses Forum gefunden zu haben. Ich habe mich durch viele Themen gesucht, jedoch ähnelt keines meinem Thema, da sich die meisten Anfragen nach der Eheschließung abspielen.
Mein Fall:
Ich bin italienische Staatsbürgerin, geboren in Deutschland. Mein Geburtsname ist "A". Nach der Hochzeit meiner Mutter 1987 (auch italienische Staatsbürgerin) mit einem deutschen Mann übertrugen sie mir nach § 1617 (Namensübertragung) den Ehenamen "M" (Nachname des Mannes).
Situation heute: Ich habe einen ital. Pass und ital. Personalausweis mit dem Namen "A". Nach deutschem Namensrecht heiße ich aber "M". Hierzu habe ich keinerlei Ausweisdokumente! Nur die DIN A4 Seite mit dem Protokoll der Namensübertragung.
Bei Abschluss von Versicherungen, Bausparern etc. wird jedoch immer mein Pass verlangt und da steht "A" drin. Ich weiß schon, dass ich ein Opfer der "hinkenden Namensführung" bin. Ich möcht wissen, ob es jemanden gibt, der das selbe durchgemacht hat und ob und wie er es rückgängig machen konnte.
Ich finde die Sitzation unerträglich
Ich wünsche mir eine klare Linie, bitte um Hilfe
Danke, für jegliche Unterstützung im Voraus!