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Erspart es euren Kindern! Namensübertragung (Gelesen: 7.206 mal)
Chanel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erspart es euren Kindern! Namensübertragung
15.03.2006 um 09:27:40
 
Hallo,

ich bin sehr erfreut  Smiley, dieses Forum gefunden zu haben. Ich habe mich durch viele Themen gesucht, jedoch ähnelt keines meinem Thema, da sich die meisten Anfragen nach der Eheschließung abspielen.

Mein Fall:
Ich bin italienische Staatsbürgerin, geboren in Deutschland. Mein Geburtsname ist "A". Nach der Hochzeit meiner Mutter 1987 (auch italienische Staatsbürgerin) mit einem deutschen Mann übertrugen sie mir nach § 1617 (Namensübertragung) den Ehenamen "M" (Nachname des Mannes).

Situation heute: Ich habe einen ital. Pass und ital. Personalausweis mit dem Namen "A". Nach deutschem Namensrecht heiße ich aber "M". Hierzu habe ich keinerlei Ausweisdokumente! Nur die DIN A4 Seite mit dem Protokoll der Namensübertragung.

Bei Abschluss von Versicherungen, Bausparern etc. wird jedoch immer mein Pass verlangt und da steht "A" drin. Ich weiß schon, dass ich ein Opfer der "hinkenden Namensführung" bin. Ich möcht wissen, ob es jemanden gibt, der das selbe durchgemacht hat und ob und wie er es rückgängig machen konnte.

Ich finde die Sitzation unerträglich  Traurig Ich wünsche mir eine klare Linie, bitte um Hilfe weinend

Danke, für jegliche Unterstützung im Voraus!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 15.03.2006 um 09:52:39
 
Hallo Chanel,

als Nachweis der Namenserteilung die seinerzeit stattfand kannst Du die beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vorlegen, in welcher die Namenserteilung dokumentiert ist. ggf. käme auch eine Abstammungsurkunde in Betracht.

Aus Sicht des italienischen Rechts ist es leider so dass die Namenserteilung nicht angenommen wird, deswegen die "hinkende" Namensführung.

Aus Sicht des deutschen Rechts kann Dir nur geholfen werden, indem Du eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragst (§ 3 NamÄndG).
Allerdings ist zwingende Antragsvoraussetzung, dass Du die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbst.

Dann könnte die hinkende Namensführung als wichtiger Grund angesehen werden und faktisch die Namenserteilung rückgängig gemacht werden.

Kostet allerdings Verwaltungsgebühren bis zu 1022 Euro.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Chanel
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Antwort #2 - 15.03.2006 um 10:10:12
 
Hallo Ronny,

vielen Dank für die schnelle Antwort!  Smiley

Mir fehlt absolut die Gehirnwindung um zu begreifen, dass man hier nicht - sozusagen auf Kulanz - helfen kann. Diese Namenserteilung ist offensichtlich eine rießige Unannehmlichkeit, nur eine "halbe Sache".

Das dt. Gesetz verlang: Ausweisen mit Pass oder Perso, gibt aber keine Lösungen für Personen, die diese Dokumente nicht verwenden darf! RESPEKT Oh doch, sie können die dt. Staatsangehörigkeit annehmen. Kann man das nicht als Zwang verstehen? Ich hatte nie beabsichtigt, die dt. Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Ich werde mir wohl die Sache mit der dt. Staatsangehörigkeit durch den Kopf gehen lassen müssen. Kann ich meine italienische Staatsbürgerschaft in diesem Fall behalten?

Gruß
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.03.2006 um 10:22:11
 
Hallo Chanel,

Zitat:
Kann ich meine italienische Staatsbürgerschaft in diesem Fall behalten?


Falls Gegenseitigkeit mit Italien besteht wohl ja, aber das solltest Du besser Ralf fragen Zwinkernd

Zitat:
Mir fehlt absolut die Gehirnwindung um zu begreifen, dass man hier nicht - sozusagen auf Kulanz - helfen kann. Diese Namenserteilung ist offensichtlich eine rießige Unannehmlichkeit, nur eine "halbe Sache".


Aber ich und das deutsche Recht sind da  sicher die falschen (Ansprech-)Partner für die Kritik.
Soweit ich weiß wurde eine Namenserteilung aufgrund der Erklärung des gesetzlichen Vertreters durchgeführt.

Wenn überhaupt, weil es ja auch für die NE damals mal gute Gründe gegeben haben mag, dann sollte Dein Dank in diese Richtung gehen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

der sich für seine weiteren beiden Vornamen auch immer bedankt
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Antwort #4 - 15.03.2006 um 10:26:38
 
Hallo Ronny,

Du hast Recht, meine Eltern wollten mir was Gutes tun, sie hatten damals selbst nicht die Vorstellung davon, welche Folgen das haben würde.

Es wird sich wohl ein Weg finden. Schade nur, dass es so Nervenaufreibend ist.

Danke für Deine Untestützung!  Cool

Chanel
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Antwort #5 - 15.03.2006 um 10:29:18
 
... und ...

hätte ich mehrere Vornamen hätte das keinen Einfluss auf mein Problem, über die würde ich mich sicher auf freuen  Laut lachend
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 15.03.2006 um 10:35:33
 
Du kennst die Vornamen nicht Zwinkernd
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Antwort #7 - 15.03.2006 um 10:44:35
 
Au Backe, so schlimm?  Smiley

Ja ja, da müssen wir durch... Allerdings musst Du nicht erst Deine Staatsbürgerschaft ändern um sie z.B. streichen zu lassen... und Du benötigst sie auch nicht um Verträge zu vereinbaren, da zählt der Nachname.

Ich werde Dich/Euch über den Verlauf auf dem Laufenden halten.

Gruß
Chanel
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 12:01:35
 
ronny schrieb am 15.03.2006 um 10:22:11:
Falls Gegenseitigkeit mit Italien besteht ...


Sie besteht: --> http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegenseitigkeit.htm
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 12:07:27
 
Hallo Ronny,

na das ist doch schon mal eine gute Nachricht, danke!

Gruß
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Antwort #10 - 16.03.2006 um 12:47:36
 
Hallo Ronny,

hier nochmal Chanel, wollt mal Bescheid geben, dass ich jetzt einen Schritt weiter bin. Ich habe den Antrag zur Einbürgerung angefordert. Die dt. Staatsbürgerschaft dürfte ich ohne Probleme bekomme, da ich hier geboren bin, Abitur habe etc. (habe mich über Voraussetzungen informiert).

Danach möchte ich einen Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung stellen. Die Frage ist nur: Ist mein Anliegen Grund genug, damit sie zu einer Zustimmung führt? Sie würde folgendermaßen lauten:

Dieser Antrag wird gestellt, um eine landesübergreifende Einheit in der Namensgebung herzustellen.

Das würde ich natürlich noch ein bischen ausmalen aber der Kern der Message ist dieser. Habe ich da gute Karten?

Gruß
Chanel
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ronny
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Antwort #11 - 16.03.2006 um 16:31:28
 
Zitat:
Habe ich da gute Karten?


Hi Chanel,

denke schon, denn nach der Ziffer 49 der VV zum Namensänderungsgesetz ist die Beseitigung der "hinkenden N." ein sog . wichtiger Grund Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 16.03.2006 um 16:49:16
 
Hi Ronny,

das ist spitze! Dann kann es ja losgehen...  Laut lachend

Vielen Dank und schöne Grüße
Chanel

P.S.: Ein rießiges Lob an dieses Forum, ich bin begeistert wie schnell hier mit Rat zur Seite gestanden wird! Eine echte Hilfe!
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