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heirat in deutschland oder ecuador (Gelesen: 8.370 mal)
Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 16.03.2006 um 12:13:55
 
Zitat:
und wie weist der Verlobte seinen rechtmäßigen Aufenthalt für Dänemark nach?

wenn ich das richtig verstanden habe, hält er sich derzeit noch im Heimatland auf und da dürfte die Einreise nach Dänemark nicht so ohne weiteres möglich sein...


Hmm nicht einmal als Tourist?

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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 16.03.2006 um 12:41:00
 
Na ja, (fast) jeder in diesem Forum weiss ja nun um die Variante Dänemark und wie es abläuft bzw. warum es dort so einfach und "billig" ist.
Es gibt aber sicherlich auch Gründe, um NICHT in Dänemark zu heiraten wie für mich als Hauptgrund die Anwesenheit von Familie und Freunden bei der Hochzeit (ich möchte nicht mutterseelenallein in einem zugigen Rathaus in Dänemark bzw. einem Drittland heiraten so wie es Freunde von mir absolviert haben) und ausserdem möchte ich meine Ehe nicht mit dem Familienrecht von drei Staaten konfrontieren, zwei reichen mir. Sorry, jeder hat dazu eine eigene Meinung, aber ich hätte mit einer Hochzeit in Dänemarkkein kein gutes "Bauch"-Gefühl  Zwinkernd.
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 16.03.2006 um 12:49:07
 
Santa schrieb am 16.03.2006 um 12:41:00:
Na ja, (fast) jeder in diesem Forum weiss ja nun um die Variante Dänemark und wie es abläuft bzw. warum es dort so einfach und "billig" ist.
Es gibt aber sicherlich auch Gründe, um NICHT in Dänemark zu heiraten wie für mich als Hauptgrund die Anwesenheit von Familie und Freunden bei der Hochzeit (ich möchte nicht mutterseelenallein in einem zugigen Rathaus in Dänemark bzw. einem Drittland heiraten so wie es Freunde von mir absolviert haben) und ausserdem möchte ich meine Ehe nicht mit dem Familienrecht von drei Staaten konfrontieren, zwei reichen mir. Sorry, jeder hat dazu eine eigene Meinung, aber ich hätte mit einer Hochzeit in Dänemarkkein kein gutes "Bauch"-Gefühl  Zwinkernd.


Das mit der Familie ist sicher ein Argument!
Familienrecht von drei Staaten ist natürlich nonsens da man eine int. Heiratsurkunde bekommt und fertig.
Dänemark ist halt ideal um schnell und problemlos und günstig zu heiraten.
Gerade bei Ausländern die nur kurze Zeit (Touristenvisas) zur Verfügung haben ein wichtiges Argument.
Ein anderes Argument ist das man nach der Heirat sofort in Deutschland zusammenlebt und nicht wie in einem anderen Thread gelesen 18 Monate auf ein FZF Visa warten muss.
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 16.03.2006 um 16:50:24
 
danke erst mal fuer die vielen antworten!!

aber heirat in daenemark kommt fuer uns definitv NICHT in frage. schon allein aus dem grund, den sunnysunshine schon genannt hat: mein verlobter ist im moment noch in ecuador - so wie ich auch gerade mal wieder Zwinkernd und statt eines touristenvisums koennten wir dann auch gleich das heiratsvisum beantragen, den den grossteil der dokumente haben wir nun zusammen. und ja, 400€ ungefaehr sind auch unsere erfahrung.

nun aber noch einmal zu einer weiteren frage von mir, die wirklich SEHR wichtig ist:
muss das ecuadorianische scheidungsurteil von der landesjustizbehoerde meines bundeslandes anerkannt werden??
wenn ja, brauche ich irgendwelche speziellen vollmachten von ihm, damit ich das in deutschland fuer ihn beantragen kan??

DANKE!! Laut lachend
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ronny
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Antwort #19 - 16.03.2006 um 17:59:10
 
Zitat:
muss das ecuadorianische scheidungsurteil von der landesjustizbehoerde meines bundeslandes anerkannt werden??


Hi lily,

das Scheidungsurteil wird in Eurem Fall zusammen mit der erforderlichen Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses anerkannt. Ein extr Verfaahren ist dann nicht erforderlich Zwinkernd

Das Verfahren könntest Du mt einer sog. Beitrittserklärung auch allein einleiten Zwinkernd

Das Standsamt sollte die vorrätig haben Zwinkernd es gibt auch welche die dn Vordruck schon online bereithalten, geh einfach mal auf die Google Suche nach "Beitrittseklärung"

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Lily06
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Antwort #20 - 17.03.2006 um 04:18:31
 
@ ronny

danke fuer deine antwort.
habe das formular fuer die beitrittserklearung bereits runter geladen Smiley
haben uns nun mittlerweile definitiv entschieden, in ecuador zu heiraten. dafuer ist ja aber die befreiung vom ehefaehigkeitszeugnis fuer meinen freund nicht noetig, sondern ich muss mit seinen und meinen papieren eines in deutschland beantragen. wie sieht es in diesem fall mit der anerkennung der scheidung aus??

bei all den antragsformularen (ehefaehigkeitszeugnis & evtl. anerkennung der scheidung) - unterschreibt mein verlobter insgesamt nur die beitrittserklaerung und den rest nur ich? oder unterschreibt er zusaetzlich zur beitrittserklaerung auch noch die antragsformulare an sich?
ist jetzt vielleicht eine kleinliche frage, aber wir haben uns vorgenommen, die papiere hier in ecuador diesmal soweit wie moeglich fertig zu machen, da der postweg kostspielig und schwierig ist und wir wirklich sooo gernen im august heiraten moechten...  blumenstrauss
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ronny
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Antwort #21 - 17.03.2006 um 07:29:59
 
Zitat:
wie sieht es in diesem fall mit der anerkennung der scheidung aus??


In diesem Fall benötigst Du ebenfalls die Scheidungsanerkennung.

Schau mal oben bei den FAQ und im Forum Personenstandsrecht da hab ich das erst kürzlich erläutert . Zwinkernd

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Tupaq Amaru


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Antwort #22 - 17.03.2006 um 09:02:36
 
Hallo Lily, kurze Frage bzw. Hinweis zwischendurch: Wie lange sind denn deutsche Dokumente ab Ausstellungsdatum in Ecuador gültig? Ich denke da insbesondere an Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis. In Peru sind dies z.B. nur 3 Monate und ich vermute, in Ecuador sind es auch nur ein paar Monate. Solltest Du drauf achten.

Bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses prüft das deutsche Standesamt, ob Ihr zwei beide Euch nach deutschem Recht heiraten dürft/könnt. Dazu prüft es jeden der beiden Verlobten ganz individuell und natürlich muss dazu das Scheidungsurteil Deines Verlobten hier in Deutschland anerkannt werden.  Dein Verlobter muss hier in D als geschieden gelten, erst danach bekommst Du Dein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
So habe ich das jedenfalls verstanden mit dem Prinzip eines Ehefähigkeitszeugnisses.
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ronny
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Antwort #23 - 17.03.2006 um 09:35:40
 
Zitat:
So habe ich das jedenfalls verstanden mit dem Prinzip eines Ehefähigkeitszeugnisses.


Womit Du auch völlig richtig liegst Zwinkernd
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