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heirat in deutschland oder ecuador (Gelesen: 8.369 mal)
Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.03.2006 um 01:50:46
 
hallo alle zusammen,

mein ecuadorianischer verlobter und ich moechten demnaechst heiraten, sind uns aber noch nicht sicher, ob nun leztendlich in deutschland oder ecuador. wollen anschliessend aber auf jeden fall in deutschland zusammen leben (vorerst zumindest).

sind gerade dabei, alle noetigen papiere zu beschaffen, uebersetzen zu lassen etc.
doch gerade bei der option "heirat in deutschland" habe ich moment noch meine zweifel, ob wir das ueberhaupt hin kriegen wuerden Griesgrämig
ich bin studentin, und mein verlobter auch nicht gerade der grossverdiener. koennte ich denn dann ueberhaupt selbst eine verpflichtungserkaerung zur hochzeit auf der abh abgeben? meine eltern koennten es aus verschiedenen finanziellen gruenden auf keinen fall tun. also zumindest den finanziellen teil. heiraten will ja schliesslich sowieso ICH ihn Smiley)

ausserdem versuche ich immer noch heraus zu finden, ob ecuador eines der laender ist, das keine ehefaehigkeitszeugnisse kennt. koennt ihr mir dazu naeheres sagen???

und dann habe ich noch gelesen, dass vor der hochzeit ausserdem einkommensnachweise beider verlobter bei zu bringen sind? ist dem wirlich so???

fuer infos waere ich euch wirklich dankbar.
nach zwei jahren extrem-fernbeziehung wuenschen wir uns wirklich nichts sehnlicher als endlich zusammen zu sein.
danke  Laut lachend
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.03.2006 um 07:41:22
 
Hi,

Zitat:
ob ecuador eines der laender ist, das keine ehefaehigkeitszeugnisse kennt.

stellt keine aus, deswegen Befreiung erforderlich, siehe dazu auch FAQ und im Forum Personenstandsrecht die links zu den OLG bzw.
Look here

Zitat:
.und dann habe ich noch gelesen, dass vor der hochzeit ausserdem einkommensnachweise beider verlobter bei zu bringen sind? ist dem wirlich so???


Ja zumindest ist sein Lebensunterhalt bis zur Eheschließung sicherstellen Zwinkernd

Und für die Gebührenberechnung des Befreiungsverfahrens ebenfalls Zwinkernd

Zitat:
koennte ich denn dann ueberhaupt selbst eine verpflichtungserkaerung zur hochzeit auf der abh abgeben


Wohl eher nicht es sei denn du hättest ausreichend Vermögen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd




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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.03.2006 um 09:57:58
 
Kannst auch mal hier schauen: http://www.embajada-quito.de/de/informationen/index.html

Die Seiten der Botschaften sind immer ganz hilfreich.

Liebe Grüße Tuyet
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.03.2006 um 18:45:21
 
vielen dank erstmal fuer die schnellen antworten Durchgedreht

ja, auf der seite der botschaft war ich bereits. ich bzw. mein verlobter haben auch schon mit mitarbeitern der botschaft gesprochen. sie sagten uns, dass die zu erbringende finanzielle sicherheit abhaengig ist vom konkreten fall. werde mich nun auch noch mal an die auslaenderbehoerde wenden und nachfragen.

wollte halt nur wissen, ob konkres ein regelmaessiges EINKOMMEN nachgewiesen werden muss, oder ob auch ein bestimmtes VERMOEGEN ausreicht. und wenn das denn ausreicht, ob es da irgendwie "richtwerte" gibt, d.h. wieviel da in der regel gefordert wird

danke  danke
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.03.2006 um 18:53:18
 
gut, und gleich noch eine weitere frage hinterher:
sehe ich es richtig, dass das ecuadorianische scheidungsurteil meines verlobten in deutschland von der zustaendigen landesjustizbehoerde ankerannt werden muss?

haben jetzt sowohl seine heiratsurkunde mit randvermerk, dass die ehe aufgeloest wurde, als auch die scheidungsurkunde mit apostille, uebersetzt...

wenn die scheidung in deutschland anerkannt werden muss, wuerde ich ja praktisch die ganzen dokumente einsenden usw. brauche ich dafuer eine spezielle vollmacht von ihm? oder sollte er das formular, das den dokumenten bei zu fuegen ist, am besten selber unterschreiben (auch wenn sein deutsch theoretisch im moment fuer derartigen papierkram im moment noch nicht ausreichend ist...)???

fragen ueber fragen...
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.03.2006 um 18:58:42
 
und nun noch eine ALLERLETZTE frage:
habe in dem dokumente des olg stuttgart gelesen, dass eine eidesstattliche versicherung ueber den familienstand meines verlobten vor einem deutschen standesbeamten noetig ist. d.h. also, dass dieser ganze prozess erst erfolgt, wenn er bereits in deutschland ist??
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.03.2006 um 12:25:26
 
Was ist denn eigentlich mit der Option "Heiraten in Ecuador"?
Ich stand mit einer ähnlichen Fragestellung da "Heiraten in D oder in Peru" (allerdings sind wir beide noch nie verheiratet gewesen) und wir haben uns für Peru entschieden, weil es dort wesentlich einfacher ist als in D (und billiger, insbesondere wenn ich an die ganzen amtlichen Übersetzungen und die behördlichen Gebühren denke, da mußt Du in D locker mal 1000 Eur einplanen).
Und mit dem Ehefähigkeitszeugnis Deinerseits für eine Hochzeit in Ecuador wird es eventuell vor Ort nicht so ernst genommen, dies solltest Du immer beim Standesamt vor Ort erfragen und Dich nicht allein auf die Auskunft des Standesamtes hier in D in dieser Sache verlassen. Ich z.B. gebe eine notarielle Erklärung meiner Ledigkeit ab und das wars, von anderen weiss ich, dass der Ledigkeitsvermerk auf der deutschen Aufenthaltsbescheinigung ausreichend war.
Que vaya bien
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.03.2006 um 15:26:09
 
@ santa:
ja, unser urspruenglicher plan war auch, in ecuador zu heiraten. deswegen sind meine fragen hier auch alle so auf "heirat in deutschland" ausgerichtet. einfach, weil wir uns ueber die "heiraten in ecuador"-option doch schon recht gut informiert haben.
und im moment sieht es so aus, als ob es wohl auch so werden wird. schon allein, weil wir alles schon so schoen geplant haben  Smiley

mit dem ehefaehigkeitszeugnis das ist hier allerdings doch schon sehr wichtig. man muss sich mit diesem eine art ledigkeitsbescheinigung der deutschen botschaft ausstellen lassen. und nur mit dieser kann ich dann hier auf dem registro civil heiraten.
so das die uebersetztungs- und kosten fuer apostillen usw. unterm strich immer noch superhoch sind (insbesondere, wenn man bedenkt, dass wir im moment schon seit zwei wochen von amt zu amt und ministerium zu ministerium hier in quito rennen, da vor der eigentlichen apostille eine menge anderer gebuehrenpflichtiger dinge verlangt werden. will halt jeder mit verdienen.)


ueber antworten auf meine fragen freue ich mich aber trotzdem weiterhin  Durchgedreht
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 17:21:38
 
heirate am besten in Dänemark (geht 24h) die brauchen nur minimale Papiere und die Heirat wird in DEU automatisch anerkannt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 17:23:10
 
kosten in Dänemark sind ca. €70 für die Hochzeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.03.2006 um 17:38:59
 
Übersetzungskosten fallen keine an wenn die Dokumente zumindest in ENG da sind.
An Kosten plane mal die Fahrtkosten nach Dänemark an + €100
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tacu67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag @ Santa: Heirat in D oder Peru?
Antwort #11 - 15.03.2006 um 18:10:56
 
@ Santa: Bezüglich der Option "Heiraten in D oder Peru"

Ich glaube mit den 1000 Euronen für das Heiraten in Deutschland liegst du doch ein wenig hoch. Ich habe meine peruanische Freundin vor einigen Monaten in Deutschland geheiratet und das ganze dürfte nicht mehr als 400 Euro gekostet haben. Übersetzung und Beglaubigung der Geburtsurkunde und der Ledigkeitbescheinigung in Peru etwa 200 Euro. Gebühren etc in Deutschland auch etwa 200 Euro. Wenn ihr nachher in Deutschland leben wollt ist das sicher die beste Alternative, weil ihr eine deutsche Urkunde habt. Damit kommen Behörden etc einfach besser klar.
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #12 - 15.03.2006 um 19:51:17
 
Sorry, das mit den mas o menos 1000 Eur bezog sich nicht direkt auf Peru, sondern diese Info habe ich vom Freund eines Arbeitskollegen, der eine Frau aus ECUADOR in Deutschland geheiratet hat und das war wohl ein wahrer Kraftakt. Scheint echt ein wesentlich höherer Aufwand in Ecuador als in Peru zu sein, die Frau bzw. den Mann seiner Träume zu ehelichen Zwinkernd.
Ich habe übrigens vollstes Vertrauen in die deutschen Behörden, dass die auch mit einer peruanischen Heiratsurkunde zurechtkommen (inklusive amtlich beglaubigter Übersetzung in D versteht sich) Smiley.  Das hängt aber sicherlich auch immer mit der Glaubwürdigkeit und dem Auftreten (Freundlichkeit) der Personen zusammen, die eine solche Urkunde vorlegen  Zwinkernd.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat in deutschland oder ecuador
Antwort #13 - 16.03.2006 um 11:53:51
 
Santa schrieb am 15.03.2006 um 19:51:17:
Sorry, das mit den mas o menos 1000 Eur bezog sich nicht direkt auf Peru, sondern diese Info habe ich vom Freund eines Arbeitskollegen, der eine Frau aus ECUADOR in Deutschland geheiratet hat und das war wohl ein wahrer Kraftakt. Scheint echt ein wesentlich höherer Aufwand in Ecuador als in Peru zu sein, die Frau bzw. den Mann seiner Träume zu ehelichen Zwinkernd.
Ich habe übrigens vollstes Vertrauen in die deutschen Behörden, dass die auch mit einer peruanischen Heiratsurkunde zurechtkommen (inklusive amtlich beglaubigter Übersetzung in D versteht sich) Smiley.  Das hängt aber sicherlich auch immer mit der Glaubwürdigkeit und dem Auftreten (Freundlichkeit) der Personen zusammen, die eine solche Urkunde vorlegen  Zwinkernd.


Die dänische Variante kosten aber nur €70
Extrakosten in Deutschland fallen nicht mehr an.
Die Heirat dauert ohne Anmeldung 4 Tage mit Anmeldung 1 Tag
Es werden extrem wenig Papiere von den Eheleuten benötigt.
Als Vergleich

Ich hatte ca. 10 Papiere
Deutsches Standesamt "es fehlen noch 5"
Dänisches Standesamt "es sind 5 zuviel"
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 16.03.2006 um 11:59:24
 
und wie weist der Verlobte seinen rechtmäßigen Aufenthalt für Dänemark nach?

Zitat:
nach zwei jahren extrem-fernbeziehung wuenschen wir uns wirklich nichts sehnlicher als endlich zusammen zu sein.

wenn ich das richtig verstanden habe, hält er sich derzeit noch im Heimatland auf und da dürfte die Einreise nach Dänemark nicht so ohne weiteres möglich sein...
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