Hallo Schnecke,
auf jeden Fall sofort die
ABH informieren, dass keine ehel. Lebensgemeinschaft mehr besteht und eine Scheidung beabsichtigt ist.
Die
ABH wird dann aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten, d. h. evtl. die Aufenthaltserlaubnis befristen und den Mann zur Ausreise auffordern. Ihn, wenn er schon mal raus aus D ist, gleich nicht mehr reinzulassen, wird m.E. nicht funktionieren. Aber je eher die
ABH informiert ist, desto eher kann sie was unternehmen.
Außerdem sollte die Frau ihren Mann beim Meldeamt vom gemeinsamen Wohnsitz abmelden (das kann die Frau alleine machen, hat meine Freundin damals auch alleine gemacht, als ihr Mann sie sitzengelassen hat), bzw. da sie ja raus ist, sich selbst abmelden (evtl. vorübergehend bei Freunden anmelden),
Falls noch nicht geschehen, sollte sie sämtliche Kontovollmachten, die sie ihrem Mann erteilt hat, sofort stornieren. Das gleiche gilt für Versicherungen, die gemeinsam laufen. Sofort umschreiben lassen.
Da sie vermutlich ihre ganzen Unterlagen und sonstige Sachen noch in der gemeinsamen Wohnung hat, wäre anzudenken, ob sie sich zusammen mit ausreichendem Begleitschutz (und ohne Vorankündigung) mal in die gemeinsame Wohnung begibt. Einer der Begleiter sollte jedoch immer das Handy mit eingespeicherter Nr. der Polizei in der Hand haben - evtl. auch Polizei vorher informieren, dass sie da hingeht, um ihre Sachen zu holen und möglicherweise Gefahr besteht.
Eine andere Möglichkeit (jetzt werden mich manche User wieder "steinigen"
):
Da sie ja geschlagen wurde, besteht nach heutiger Rechtsprechung die sehr große Wahrscheinlichkeit, dass ihr das Wohnrecht in der Wohnung zugesprochen wird. Also: Sollte der Mann zufällig zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die Wohnung geht, nicht dort sein, Schloss austauschen, Sachen des Mannes vor die Tür stellen und selbst in der Wohnung bleiben.
Bezüglich Sicherheit:
Leider ist es wirklich so, dass die Polizei bei Ehestreitigkeiten erst eingreift, wenn schon was geschehen ist ...
Sie könnte sich auf jeden Fall so eine kleine Alarmsirene für die Handtasche besorgen oder Pfefferspray (Achtung: Ich glaube, Pfefferspray ist eigentlich nur noch für die Abwehr von Hunden erlaubt - dennoch: Wenn mein Leben in Gefahr ist, hätte ich keine Skrupel, dieses auch für die Abwehr gegen Menschen einzusetzen ..., denn weshalb sollte ich mich halbtot (oder ganz tot) schlagen lassen ohne etwas unternehmen zu dürfen ?
habe aber trotzdem keines in der Tasche)
Und - falls möglich - sofort einen Selbstverteidigungskurs besuchen.
Viele Grüße
Janna