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Dringend:Gewalt in der Ehe von ausländ. Ehepartner (Gelesen: 4.574 mal)
Schnecke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringend:Gewalt in der Ehe von ausländ. Ehepartner
11.03.2006 um 11:17:21
 
Liebes Forum,

der südamerikanische Ehepartner meiner Freundin schlug gestern meinen Mann bei dem Versuch, in unsere Wohnung einzudringen. Er wollte an seine Frau herankommen, die sich tatsächlich auch bei uns versteckte und ihm kurz vorher mitgeteilt hatte, sie würde nicht mehr in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.

Obwohl er die Nacht in Polizeigewahrsam verbracht hat und ihm mein Mann eine Anzeige wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch an den Hals hängen wird, kann die Polizei nichts weiter für die Sicherheit meiner Freundin tun. Sie können erst wieder dann eingreifen, wenn tatsächlich der nächste tätliche Angriff erfolgt, zumal gestern nicht sie das direkte Opfer war, sondern mein Mann. Er ist also seit heute morgen wieder in der gemeinsamen Wohnung (hat auch schon wieder bei uns angerufen), sie ist bei Freunden von uns untergetaucht.

Geheiratet haben sie im August letzten Jahres, nachdem er wenige Wochen vorher aus seinem Heimatland für die Hochzeit und zum Leben in Dt. hierher kam (sie haben vorher gemeinsam in seinem Land gelebt). Er hat in etwa 10 Tagen ein Hin- und Rückflugticket in sein Heimatland, wo er ein paar Monate verbringen wollte. Der ursprüngliche Gedanke dabei war,  dass die beiden Abstand voneinander bekommen und überlegen können, wie es danach weitergehen soll.  Doch in den letzten Tagen hat sich die Situation so zugespitzt, dass die Entscheidung meiner Freundin nun schon klar ist. Sie möchte – wenn es irgend geht – verhindern, dass er überhaupt wieder nach Deutschland zurückkommt.

Zwei Fragen an Euch:
Hat sie Möglichkeiten, damit er nicht wieder einreisen kann? Scheidung einreichen z.B., ABH informieren???

Was kann sie für ihre Sicherheit tun für den Fall, dass er NICHT fliegen sollte? Wir gehen momentan nicht davon aus, aber es könnte passieren. Die Polizei riet ihr, per Gericht zu erwirken, dass er nur auf einen bestimmten Radius an ihn ran kann. Das hilft ihr im Notfall aber natürlich wenig.  Egal, wo sie unterkommt, er weiss, wo sie arbeitet und kann ihr jederzeit auflauern (und er hatte bereits dieses Mal ein Messer in der Tasche).

Danke für Eure Rückmeldung von der Schnecke
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.03.2006 um 14:55:27
 
Hallo Schnecke,

auf jeden Fall sofort die ABH informieren, dass keine ehel. Lebensgemeinschaft mehr besteht und eine Scheidung beabsichtigt ist.
Die ABH wird dann aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten, d. h. evtl. die Aufenthaltserlaubnis befristen und den Mann zur Ausreise auffordern. Ihn, wenn er schon mal raus aus D ist, gleich nicht mehr reinzulassen, wird m.E. nicht funktionieren. Aber je eher die ABH informiert ist, desto eher kann sie was unternehmen.

Außerdem sollte die Frau ihren Mann beim Meldeamt vom gemeinsamen Wohnsitz abmelden (das kann die Frau alleine machen, hat meine Freundin damals auch alleine gemacht, als ihr Mann sie sitzengelassen hat), bzw. da sie ja raus ist, sich selbst abmelden (evtl. vorübergehend bei Freunden anmelden),

Falls noch nicht geschehen, sollte sie sämtliche Kontovollmachten, die sie ihrem Mann erteilt hat, sofort stornieren. Das gleiche gilt für Versicherungen, die gemeinsam laufen. Sofort umschreiben lassen.

Da sie vermutlich ihre ganzen Unterlagen und sonstige Sachen noch in der gemeinsamen Wohnung hat, wäre anzudenken, ob sie sich zusammen mit ausreichendem Begleitschutz (und ohne Vorankündigung) mal in die gemeinsame Wohnung begibt. Einer der Begleiter sollte jedoch immer das Handy mit eingespeicherter Nr. der Polizei in der Hand haben - evtl. auch Polizei vorher informieren, dass sie da hingeht, um ihre Sachen zu holen und möglicherweise Gefahr besteht.

Eine andere Möglichkeit (jetzt werden mich manche User wieder "steinigen"  Zwinkernd):
Da sie ja geschlagen wurde, besteht nach heutiger Rechtsprechung die sehr große Wahrscheinlichkeit, dass ihr das Wohnrecht in der  Wohnung zugesprochen wird. Also: Sollte der Mann zufällig zu dem Zeitpunkt, an dem sie in die Wohnung geht, nicht dort sein, Schloss austauschen, Sachen des Mannes vor die Tür stellen und selbst in der Wohnung bleiben.

Bezüglich Sicherheit:
Leider ist es wirklich so, dass die Polizei bei Ehestreitigkeiten erst eingreift, wenn schon was geschehen ist ...  Griesgrämig
Sie könnte sich auf jeden Fall so eine kleine Alarmsirene für die Handtasche besorgen oder Pfefferspray (Achtung: Ich glaube, Pfefferspray ist eigentlich nur noch für die Abwehr von Hunden erlaubt - dennoch: Wenn mein Leben in Gefahr ist, hätte ich keine Skrupel, dieses auch für die Abwehr gegen Menschen einzusetzen ..., denn weshalb sollte ich mich halbtot (oder ganz tot) schlagen lassen ohne etwas unternehmen zu dürfen ? habe aber trotzdem keines in der Tasche)
Und - falls möglich - sofort einen Selbstverteidigungskurs besuchen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.03.2006 um 18:03:16
 
Die von der Polizei empfohlene einstweilige Vfgg sollte in jedem Fall erwirkt werden; verstoesst der Mann gegen diese Vfgg, gibt es z.B. auch eine strafrechtliche Handhabe und in jedem Fall ist praeventiv-polizeiliches Eingreifen erleichtert. Ein RA ist nicht erforderlich; die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht nimmt den Antrag auch zur Niederschrift entgegen.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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chicken
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.03.2006 um 22:14:34
 
Schockiert/Erstaunt traurig wie schnell es von der liebe zum hass bzw. zur gewalt rüberschwenkt. das tut mir wirklich leid für deine freundin.
kann sie den rechtlich durch eine anulierung der ehe, ihn nicht schneller loswerden??

alles gute für deine freundin.
gruss
chicken
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 12.03.2006 um 06:03:11
 
Ich habe mal vor langer Zeit einen aehnlichen Fall erlebt. Damals habe ich mich angeboten, als Mittelsmann zu agieren und konnte tatsaechlich den (portugiesichen Mann) davon abhalten, weiter Randale zu machen.

Jeder Einzelfall ist natuerlich anders, aber ueberleg doch mal, ob es im Umkreis des Mannes vernuenftige Leute gibt, die mit ihm reden koennen.

Auf jeden Fall sollte er seine Reise antreteten. Die Idee, des Abstandes fuer einige Zeit ist sicher nicht die schlechteste Idee.

Bei allem Respekt Schnecke, vielleicht versteht Deine Freunding ihren Mann anders als Du und wuenscht ihm nicht nur alles Schlechte. Vielleicht gibt es noch die Chance auf eine vernuenftige Loesung. Ein Versuch waere es wert.
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Schnecke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.03.2006 um 11:43:38
 
Hallo Ihr alle,

zuerst einmal vielen Dank für all die netten Worte und Tips, wie es nun weitergehen kann. Ich habe es weitergegeben und wenn ich sie gestern richtig verstanden habe, bleibt sie erst einmal abgetaucht und vermeidet auch jeden Kontakt mit ihrem Mann.

Viel von dem, was Ihr alles so geschrieben habt, wurde schon getan oder versucht: ihre Sachen haben wir noch in derselben Nacht aus der Wohnung geholt, nachdem wir bei der Polizei geklärt hatten, wie lange er dort festgehalten werden würde. Auch die Frage, ob und wer mit ihm reden könnte, haben wir lang und breit diskutiert. Die Gefahr, dass dieses Gespräch als Bumerang zu ihr zurückkommt, war ja sehr gross.  Mein Mann hat genau das an dem Nachmittag vor dem Vorfall versucht (er ist selber Latino) und meinte am Ende des sehr langen Gespräches nur: sinnlos. Da der Mann in Frage auch noch nicht lange hier in Deutschland ist, noch nicht viel Deutsch spricht.. ist es mit vielen Freunden nicht gut bestellt, zumal er sich sehr verschlossen hält. Es ist vieles gelaufen, was ich hier aufgrund der Natur dieser Website nicht geschrieben habe.  Und Bamthwok: es wäre schlimm, wenn meine Freundin nicht auch Gutes in ihm sehen würde... dann würde ich mich nämlich arg fragen, warum sie all die Jahre mit ihm ausgehalten hat Smiley. Die Fragen in diesem Forum waren mit ihr abgesprochen und sie war dankbar über die Tips.

Wenn es noch mehr Tips gibt (vielleicht von den Spezis der ABH im Forum), sind wir auch weiter dankbar. Wenn ich sie richtig verstehe, schläft sie sich derzeit erst einmal wieder aus und denkt dann weiter, wenn sie wieder klarer ist.

Lieben Gruss von der Schnecke
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.03.2006 um 22:41:52
 
hallo...
falls der mann deiner freundin ihr weiterhin auflauert....er schreckt ja noch nicht mal davor zurück, mehr oder weniger unbeteiligte Personen zu schlagen....würde ich vorschlagen, dass deine freundin für einige zeit in ein Frauenhaus geht....(der Ruf der Frauenhäuser ist leider schlecht....allerdings stimmt das nicht.....es ist hilfe in der not). Dort ist sie vor ihm sicher und in dieser Einrichtung wird ihr auch geholfen, auch in bezug auf behörden...ect. ( da hat man einen kleinen vorteil als "bewohnerin" eines frauenhauses ....liebe grüsse und alles gute
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asalty68  
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Schnecke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.03.2006 um 23:25:37
 
Hi Asalty,

die Schwestern ihres Mannes ist bereits in einem der Frauenhäuser hier, aber momentan haben wir glücklicherweise noch andere Möglichkeiten. Aber Danke für den Hinweis!

Lieben Gruss, Schnecke
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timar2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.03.2006 um 21:18:03
 
Hallo,
nach dem der Schockzustand langsam vorbei geht melde ich mich auch mal zu Wort - ich bin die betroffene Ehefrau.
Für mich ist klar, dass sich die Probleme (die nicht erst kürzlich entstanden sind, sondern sich über Jahre hinweg aufgebaut haben) sich definitiv nicht mehr lösen lassen. Schweren Herzens bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es nicht mehr geht und möchte nun so schnell wie möglich die Scheidung über die Bühne bringen. Daher wäre ich dankbar für Tips, welche Schritte ich nun einleiten muss.
Mein Mann hat seinen Flug in die Heimat, der eigentlich kommenden Montag gewesen wäre gecancellt, er sitzt in unserer gemeinsamen Wohnung (weil er sonst auf der Strasse landen würde) Ich habe keine Energie für noch mehr Dramen (ihn durch GErichtsbeschluss aus der Wohnung rauswerfen zu lassen etc.). Klingt vielleicht blöd, weil ich -wie mir alle Leute versichern - das Recht dazu hätte. Das einzige was ich möchte, ist so schnell wie möglich alle Papiere zu regeln, damit er dann geht (Er sagt, er bleibt bis zum letzten und geht erst mit den Scheidungspapieren in der Hand).
Wende ich mich jetzt zuerst an die Ausländerbehörde, muss ich mir einen Anwalt nehmen, etc..
Für eine rasche Rückmeldung wäre ich Euch sehr dankbar
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 16.03.2006 um 21:38:37
 
Hallo,

also, auf jeden Fall sofort zur Ausländerbehörde (ABH) gehen und mitteilen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht seit dem .... (Datum, an dem Du endgültig gegangen bist). So kann die ABH sofort prüfen, inwieweit sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen einleiten wird (Gültigkeit der AE verkürzen - Ausreiseaufforderung)

Dann zum Anwalt zwecks Einreichen der Scheidung.
Infos über Scheidung findest Du z.B. auch unter
Scheidung-online
(blaues anklicken, ist ein Link).

Da es Gewalt in der Ehe gab, gibt dem Anwalt mal das Stichwort "Härtefallscheidung". Dann würde die Scheidung schneller über die Bühne gehen.
Eine Annullierung der Ehe wird nicht möglich sein, die Scheidung muss ganz normal durchgezogen werden.
Wegen der kurzen Ehedauer dürfte nicht allzu viel an Trennungsunterhalt / nachehlichem Unterhalt / Versorgungsausgleich etc. anfallen.

Wer zahlt eigentlich die Miete für die Wohnung? Wer steht als Vertragspartner im Mietvertrag? Falls Ihr beide drinsteht (oder Dein Mann alleine) und Du die Miete für die von Dir nicht mehr bewohnte Wohnung zahlst, würde ich einfach an Deiner Stelle mal die Mietzahlungen einstellen ...

Viele Grüße und alles Gute ... durchhalten .... !
Janna
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Antwort #10 - 17.03.2006 um 08:11:03
 
Schnecke schrieb am 11.03.2006 um 11:17:21:
Er hat in etwa 10 Tagen ein Hin- und Rückflugticket in sein Heimatland, wo er ein paar Monate verbringen wollte.


Moin,

ich hab mir das letztens schonmal durchgelesen und hab mir das schon fast gedacht gehabt, dass es nun mit dem Flug doch nichts wird (wie jetzt bestätigt).

timar2 schrieb am 16.03.2006 um 21:18:03:

Mein Mann hat seinen Flug in die Heimat, der eigentlich kommenden Montag gewesen wäre gecancellt, er sitzt in unserer gemeinsamen Wohnung (weil er sonst auf der Strasse landen würde)


Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde sollte schnellstens erledigt werden. Ein Rechtsanwalt ist dafür nicht unbedingt nötig.

Falls er nicht freiwillig ausreisen sollte, kannst du dich nur darauf einstellen, dass das ganze möglicherweise nicht so schnell über die Bühne geht wie gewünscht. Verfügungen, Rechtsmittel und co. erlauben da mitunter einen monatelangen Aufenthalt. Nur damit ihr darauf vorbereitet seid.

Alles Gute

Kai
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