Ich habe vor kurzem ein ähnliches Fall gehabt. Es gibt hier einige Stolpersteine.
1. Vaterschaftanerkennung
2. Krankenversicherung
3. Sicherungs der Lebensunterhaltes
Wenn diese Fragen gelöst werden können, dann braucht man nur ein wenig Good-Will der
ABH und die Sache ist gelaufen.
1. Vaterschaftsanerkennung ist ein absoluter muss! Man kann es von einem Beamten der Stadtverwaltung (Landrat) machen lassen. Kostet weniger als beim Notar. Wer genau zuständig ist, soll man bei der Verwaltung fragen (am besten weis Jugendamt bescheid).
2 Krankenvesicherung soll auch möglich sein. Wenn sie bereits 12 Monate versichert war, kann ihr Versicherung als freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.
3. Eine Bürgschaft oder Ersparnisse.
Good-Will wäre z.B. eine Fiktionsbescheinigung (Bis zum Entscheidung der
ABH, die Aaber erst nach der Geburt entscheidet)
Für den unwahrscheinliche Fall der unkoperativer Ausländerbehörde kann man bereits jetzt mit dem Frauenarztreden, inwieweit eine Risikoschwangerschaft vorliegt und/oder eine ärtzliche Bescheinigung, dass eine Reise sowie die psychische Belastung durch die Trennun eine Gefahr für das Kind darstellen können (ein deutsches Kind!!!!). Kaum ein Arzt wird so eine Bescheinigung in dieser Stadium der Schwangerschaft verweigern. Sie sollen sich über die Sitten ortlichen
ABH informieren (vernüftige Leute oder Nacht-und-Nebel-Aktionen). Ich würde an deiner Stelle deine Freundin damit nicht belasten, aer Du sollst sich selbst informieren, wie man sich verhalten soll, falls die Polizei oder Abschiebedienst vor die Tür stehen. Einen bekannten Anwalt und einen Arzt "griffbereit" haben, der sofort eine Reiseunfähigkeit bescheinigen kann.
Eigentlich sollten, wenn 1.2.3. gelöst sind, keine Probleme entstehen, aber man kann hier nicht ausreichend vorsichtig sein, weil eine Abschiebung in 6-7 Monat wirklich eine ernste gesundheitliche Gefahr für die Mutter und das Kind sind.
Nach der Geburg hat deine Freundin als Mutter eines Deutschen ein Anspruch auf Aufenthalt.