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Wir wollen heiraten aber er wird abgeschoben ! (Gelesen: 4.816 mal)
Lilly
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wir wollen heiraten aber er wird abgeschoben !
11.03.2006 um 01:37:11
 
Hallo Leute !

Ich habe ein ganz großes problem,

mein verlobter und ich haben am 2 November 2005 unsere Papier zum heiraten beim Standesamt abgegeben, aus irgendeinem grund den sie uns nicht sagen wollen hat die bearbeitung über 3 Monate gedauert, jetzt hat das Standesamt die Papiere zum Oberlandesgericht geschickt die haben jetzt gesagt das Sie noch etwa 3 Wochen für die Bearbeitung brauchen. Aber mein Verlobter wird am 21.03.2006 abgeschoben.

Was sollen wir jetzt machen ?

können sie ihn abschieben obwohl die Papiere für die Heirat schon beim Amt sind?

lilly  unentschlossen
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 11.03.2006 um 10:08:07
 
Hallo,

weiß die Ausländerbehörde, dass die Papiere zum Heiraten schon beim OLG sind?
Wenn nicht, informiert die Ausländerbehörde umgehend und legt das entsprechende Schreiben des OLG vor.

Wenn die Eheschließung kurz bevorsteht, kann von einer Abschiebung abgesehen werden.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.03.2006 um 08:29:36
 
Janna schrieb am 11.03.2006 um 10:08:07:
Wenn die Eheschließung kurz bevorsteht, kann von einer Abschiebung abgesehen werden.



Verständnisfrage:
Warum sollte man das machen ? Abschiebemaßnahmen sind doch
Vollzugsmaßnahmen die viel Geld kosten und durchaus vorhersehbar
sind ?

DonCamillo
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2006 um 08:57:55
 
Ja, aber leider nur KANN.
In unserem Fall hat es die ABH auch nich getan.
Sie wurde zwar nicht abgeschoben, aber ausgewiesen und ist dann freiwillig ausgereist.
Leider ist mit der Vorlage der Papiere beim OLG noch nicht gewährleistet, das die die Papiere auch anerkennen und somit ein Heiratstermin zustande kommt.
Leider........

Liebe Grüße Tuyet
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.03.2006 um 09:13:51
 
Zitat:
Leider ist mit der Vorlage der Papiere beim OLG noch nicht gewährleistet, das die die Papiere auch anerkennen


Eben Zwinkernd

Deswegen vertrete ich auch die aus personenstandsrechtlicher Sicht sicher richtige Auffassung, dass eine Eheschließung nur dann unmittelbar bevorsteht, wenn die Befreiung durch das OLG bereits vorliegt. Zwinkernd

Damit setzen sich die Personenstandsrechtler in bewußten Gegensatz zu den VAH des BMI die eine anderweitige Interpretation treffen.

Allerdings gibt es bereits Extrembeispiele, die die Auffassung der Personenstandsrechtler unterstützen:

Eine Kollegin hat bereits einen 14-Monats-Duldungsfall weil die "Eheschließung unmittelbar bevorstehen soll" , wann und ob dort jemals ine Befreiung durch das OLG erfolgen wird, steht in den Sternen  Ärgerlich

Sicher ein Extremfall, aber er belegt wie blödsinnig die Regelung in den VAHs ist  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.03.2006 um 16:59:05
 
und ich dachte der Staat hat kein Geld mehr !  Zwinkernd

Für solche Eskapaden scheint es noch einen Topf zu geben.  Laut lachend



DonCamillo
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 15.03.2006 um 11:15:05
 
warum reist dein verlobter nicht einfach freiwillig aus und kommt mit visum wieder?
ist letztendlich billiger als die abschiebung und ihr habt alles in trockenen tüchern
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.03.2006 um 11:29:57
 
Denke auch das wäre das günstigste und vorallem auch preiswertere.
So umgeht ihr auch eine Einreisesperre, die er ja bekäme, wenn er abgeschoben würde.
Dann entweder Heiratsvisum beantragen, wenn die Papiere fertig sind und der Termin beim Standesamt steht oder gleich in seinem Heimatland heiraten und dann Visum FZF beantragen.

Tuyet
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 11:53:08
 
Ich nochmal  Smiley

@Lilly
Um welches Land handelt es sich eigentlich, aus dem dein Verlobter kommt?

@ Don Camillo
  öhm :dumm
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 13:20:38
 
@ tuyet

dito
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