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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 4.082 mal)
Elti
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06.03.2006 um 19:09:57
 
Eine Frau aus Syrien, ohne Papier, seit 5 Jahren hier und  mit Duldung, hat einen Antrag gestellt umzuziehen. Sie hatte große Probleme in der" Schwiegerfamilie" und darf vorerst bei ihren Eltern in Berlin bleiben, bis die dortige Behörde etwas entschieden hat. Nun meine Frage: In ihrem Antrag auf Umzugserlaubnis hat sie darauf hingewiesen, dass ihr Vater(deut.Staatsangehörigkeit) für ihren Lebensunterhalt sorgt. Das hatte die ABH so gefordert. Was bedeutet das nun konkret? Welche Kosten könnten dem Vater entstehen und wielange gilt diese Verpflichtung?  Und ist der Vater wirklich verpflichtet für seine Tochter (und ihre 2 Kinder) zu bürgen??
Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 07.03.2006 um 19:30:28
 
Hallo Elti,

sicherlich gilt eine Verpflichtungserklärung für die erklärten Sicherheiten und die deklarierte Dauer. In diesem speziellen Fall (Bürge ist deutscher Vater) gibt es aber noch einige andere Gesetze, die die gegenseitige Unterstützung von Familienangehörigen in Deutschland regelt. Von daher ist der Sachverhalt nicht an einer Verpflichtungserklärung allein zu messen.

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Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.03.2006 um 14:27:58
 
Danke für die Antwort. Es gibt ein Mißverständnis: Der Bürge/ Vater ist auch Syrer  hatte aber inzwischen den deu.Pass( nach erfolgreichem Asylantrag) erhalten.
Die syr. Frau/Tochter, von der ich sprach erwähnte etwas, dass die ABH ihr gesagt hätte, dass sie bei ihrem Antrag auf Umzugserlaubnis zu den Eltern, den Satz über die "Bürgschaft " ihres Vaters weglassen sollte. Sie hatten also nicht ein besonderes Formular ausfüllen müssen.
Auf Grund von  Verständigungsschwierigkeiten, bin ich  aber nicht sicher.
Gibt es da einen Paragraphe, wo ich im Internet nachlesen kann wie es sich mit solchen Erklärungen verhält. Muss sie  in ihrem Antrag überhaupt erwähnen  dass ihr Vater für ihren Lebensunterhalt aufkommt  oder ist eine Antrag auf Wohnortwechsel mit Duldung nur abhängig von den Umständen, die zu  diesem Schritt führten?
Ich hoffe, das ist  nicht zu konfus...
Elti
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2006 um 08:46:01
 
Warum macht ihr euch eigentlich keine Gedanken um Ausreise?

Mit einer Duldung wäre der Gedanke doch angebracht oder?  hä?
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Elti
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Antwort #4 - 14.03.2006 um 13:35:19
 
An Syria01.

Entschuldige bitte, aber ist das eine Antwort? Was reizt dich zu der seltsamen Fragestellung? Wohin soll sie ausreisen und warum?
Wenn ich etwas nicht richtig verstanden habe, erkläre es mir bitte. Wenn die Frage provokatorisch gemeint sein sollte, möchte ich nicht weiter darüber "sprechen".
Danke
Elti
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Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.03.2006 um 13:38:46
 
Entschuldigung, nochmal an syria01.
Falls da ein falscher Eindruck entstanden sein sollte:
Ich bin nicht mit dieser Familie verwandt, sondern eine Lehrkraft.
Diese betroffene  Familie ist komplett in Deutschland ansässig, warum sollte eine 20jährige alleistehende Mutter nach Syrien zurück???
Elti
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Zkai
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Antwort #6 - 14.03.2006 um 16:39:13
 
Hallo,

ich vermute, daß Syria das tatsächlich etwas provokant meinte, aber grundsätzlich gar nicht mal so falsch lag.

Wenn die Dame im Besitz einer Duldung ist, heißt es im Klartext eigentlich, dass sie ausreisepflichtig ist, jedoch im Moment die Abschiebung, aus welchen Gründen auch immer, ausgesetzt ist.

Sie müsste demnach eigentlich ausreisen.

Das sie ausreisepflichtig ist, darf sie nur umziehen wenn die Ausländerbehörde der Gemeinde wohin sie möchte, diesem Antrag zustimmt. Dann wird die Auflage in der Duldung "Wohnsitznahme nur in xxx gestattet" aufgehoben und sie kann sich dort anmelden.

Die Zustimmung erfolgt eigentlich nur bei ganz besonderen Umständen. Nicht ganz unerheblich ist dabei oft die Frage der finanziellen Versorgung und so sollte bereits im Vorfeld geklärt sein, dass die Frau und deren Kinder nach dem Umzug keine öffentlichen Leistungen benötigen. Das erhöht zumindest die Chancen.

Ich hoffe dir mit den Erklärungen etwas geholfen zu haben.

Gruß,

Kai
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.03.2006 um 08:33:35
 
Hallo Elti,

mein Beitrag sollte ein Denkanstoß sein.  weib

Die Frau weiss sicher nicht erst seit gestern, dass sie ausreisepflichtig ist oder? Somit hat sie doch schlicht die Gesetze missachtet und hat Deutschland einfach nicht verlassen. Findest Du das in Ordnung? Lass mich raten: Sie hat keinen Pass, kann sich auch keinen besorgen, weil man nach Syrien schlecht, eigentlich gar keinen Kontakt  aufnehmen kann. Und bei der Botschaft, da hat mir ihr überhaupt nichts ausgestellt....           oder?

Übrigens, der Vater hat sicher keinen deutschen Pass, wo doch gerade über seinen Asylantrag positiv entschieden wurde. Er hat doch noch die syrische Staatsangehörigkeit oder nicht. Also wird er wohl einen Reiseausweis für Flüchtlinge haben,von deutschen Behörden ausgestellt, aber keinen deutschen Pass. Und hat er das "kleine Asyl" oder ist er Asylberechtigter? Wovon lebt der Rest der Familie?



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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 11:25:32
 
Hallo,

ich bin relativ neu hier und habe inzwischen viele Beiträge gelesen.
Ich dachte ich informiere mich bevor ich meine Fragen stelle, denn auch
ich brauche Hilfe.

Mir ist immer wieder aufgefallen, dass das Hinweisen auf gesetzwidriges Verhalten entsprechende Reaktionen hervorruft. Ich frage mich deshalb
weshalb das so ist.

In diesem Fall frage ich mich, weshalb es provokant sein soll, wenn ein
ausreisepflichtiger Ausländer dieser Verpflichtung nicht nachkommt sondern
stattdessen weiter (hier durch Umzug) versucht seine Wurzeln in D zu festigen.
Auch die Frage, weshalb diese Frau nach Syrien zurück solle, stellt alles
gesetzlich fixierte in Frage.
Natürlich ist diese Frau hier schon länger "ansässig". Allerdings muss auch
betrachtet werden, ob dies rechtmäßig ist. Wenn nicht, dann fragt man sich
doch gleich, warum sie nicht ausreist. Und die Frage nach dem "Wohin" beantwortet sich doch auch von allein. Natürlich muss sie in ihr Heimatland zurück. Es kann doch nicht sein, dass alle gesetzl. Regelungen bei Ausländern
nicht gelten sollen, nur weil der Ausländer ein ausländer ist. Wofür gibt es dann
überhaupt diese Regelungen, die zugegeben teilweise schwer verständlich sind ?

Es ist schön, wenn Menschen sich für Menschen einsetzen, allerdings muss dies im
Rahmen der gesetzl. Regelungen geschehen, sonst wäre es doch nicht mehr gerecht allen anderen gegenüber und Willkür. Schließlich gibt es viele Ausländer,
für die sich keiner einsetzt !

@ Verena
unter diesen Gesichtspunkten stellt sich die Frage, weshalb Du bei einer einfachen Feststellung schon nicht mehr antworten willst ?  hä?


Ich bitte dieses nicht als Moralpredigt abzutun, denn so war es nicht gemeint  Durchgedreht

DonCamillo
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 11:52:42
 
Da auch hier scheinbar nicht mehr sachlich auf die konkreten
Fragen aus dem ersten Posting geantwortet wird:
geschlossen

DonCamillo: setze Dich doch einfach persönlich mit Syria01
zusammen und überlegt gemeinsam, worauf wir hier hinaus
wollen.
[warnyel]Die ist für Dich. Nur für den Fall, dass Du Dich
weiter so verhalten möchtest, wie bisher.[/warnyel]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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