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Reisen eines Asylanten (Gelesen: 2.100 mal)
Zedy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisen eines Asylanten
16.03.2006 um 16:56:01
 
Hallo Ich habe da mal eine Frage und vieleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe mich in einem Asylanten verliebt und der wohnt in einem anderen Bundesland. Er sagte mir er brauch immer eine Reisegenehmiegung. Ich möchte aber gern das er immer bei mir ist und nicht nur wenn er diese Genehmiegung bekommt.Wir haben auch vor zu heiraten aber bis dahin will ich gern das er immer bei mir ist. Also meine Frage ist ob es da ein Gesetz gibt oder eine regelung das er bei mir wohnen kann?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 16.03.2006 um 17:02:35
 
Hi Zedy,

eine Umverteilung von Asylbewerbern kommt unter den von
Dir geschilderten Umständen regelmäßig nicht in Betracht. Die
Zuweisung von Asylbewerbern dient dazu, eine gleichmäßige
Verteilung zu erreichen. Es wird dann nur aus besonders
wichtigen Gründen umverteilt (z.B. zum Ehegatten oder Kind).
Evtl. besteht eine Chance, wenn er bei Dir am Ort
arbeiten könnte, aber selbst das ist eher unwahrscheinlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 16.03.2006 um 17:06:55
 
Hallo,

da wirst du kaum eine Chance haben, solange ihr nicht verheiratet seid und selbst danach käme noch ein Umverteilungsverfahren auf euch zu.

Diese Umverteilung könntet ihr natürlich jetzt schon beantragen (hier gibts Unterschiede ob er noch im laufenden Asylverfahren ist oder bereits abgelehnter Asylbewerber ist und ein Duldung hat). Mußt du mal was zu sagen.

Die Chancen sind unter den genannten Umständen allerdings gleich Null, da das reine "ich bin in ihn verliebt" für die entscheidende Stelle kein ausreichendes Argument darstellen wird.

Gruß,

Kai

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