Hallo Abu,
ist das noch aktuell?
Abu schrieb am 01.03.2006 um 23:57:04:Ich würde mal bei der zuständigen
ABH nachfragen, ob sie bereit wäre, einen Antrag in D entgegenzunehmen. Das kann die
ABH machen,muß es aber nicht. Vgl.§ 5 Abs. 2:
Ansonsten muß er in Spanien einen Antrag auf ein FzF-Visum stellen.
Abu
Hallo Ronny,
sorry, bin wohl etwas begriffstutzig:
Also, wenn wir innerhalb der 3 Monate seines Aufenthalts heiraten und danach gleich zur
ABH gehen und die
AE beantragen, dann ist nichts weiter zu veranlassen (wegen Visum und dergleichen)?
Die Heirat allein beinhaltet nicht automatisch ein Bleiberecht, habe ich das richtig verstanden?
Praktisch ist es dann so, dass wir nach der Heirat einen Termin bei der
ABH machen und dort nachfragen, welche Papiere wir mitbringen sollen, oder?
Wie lange dauert einer solcher Antrag erfahrungsgemäß?
Braucht mein Künftiger denn irgendeinen Nachweis, wann er eingereist ist?
Wenn die Aufenthaltszeit von 3 Monaten überschritten wird, wie kann gewährleistet werden, dass er bis zur Eheschließung hier bleiben kann? (ich hoffe ja, dass alles relativ zügig geht, aber man weiß ja nie).
Sorry für die viele Fragerei
, arbeite ja selbst in der Verwaltung, aber dieses Rechtsgebiet ist für mich noch neu und sehr komplex. Bin froh, dass ich hier so kompetente Ansprechpartner habe. Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
Hilal